Gesetzliche Rentenversicherung: Rekordwert bei Ausgaben und Einnahmen

(verpd) Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind bis Ende letzten Jahres auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Die vorhandene Liquidität übersteigt sogar die gesetzlichen Vorgaben. Dennoch kann es aufgrund der bereits von der Regierung beschlossenen Kürzung der Bundeszuschüsse schneller als zunächst vermutet zur Anhebung des Beitragssatzes kommen. Dies ist den Aussagen der Vorsitzenden des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund zu entnehmen.

Nach dem aktuellen Jahresbericht 2023 und den Finanzdaten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) erzielte die gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) einen Überschuss in 2023 von knapp 1,5 Milliarden Euro. Insgesamt ist damit die Liquidität bis Ende 2023 auf 48,3 Milliarden Euro gestiegen.

„Die Deutsche Rentenversicherung steht finanziell weiterhin gut da. Ein wesentlicher Grund dafür ist der weiterhin kontinuierliche Anstieg unserer Einnahmen aus beitragspflichtiger Beschäftigung. Hier profitieren wir davon, dass im vergangenen Jahr sowohl die Löhne gestiegen sind als auch so viele Menschen wie noch nie in sozialversicherungspflichtiger Arbeit waren“, wie Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der DRV, betont.

Höhere Einnahmen, aber auch Ausgaben

Die Einnahmen der GRV sind auf einen neuen Höchstwert von 381,2 Milliarden Euro gestiegen. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus um 5,0 Prozent. Davon waren 289,7 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und 89,2 Milliarden Euro Bundeszuschüsse.

„Der Zuschuss des Bundes machte bei Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 rund 24 Prozent der gesamten Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung aus. Im Jahr 2023 lag der Anteil der Bundeszuschüsse an den Einnahmen bei gut 22 Prozent“, wie der DRV in seinem Webauftritt hervorhebt.

Auch die Ausgaben der GRV haben Ende 2023 einen neuen Rekordwert mit knapp 379,8 Milliarden Euro erreicht. Das ist ein Anstieg binnen eines Jahres um 5,6 Prozent. Davon entfielen allein 340,4 Milliarden Euro auf die Rentenausgaben und 26,6 Milliarden Euro waren Zuschüsse für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Höhere Nachhaltigkeitsrücklage als gesetzlich vorgegeben

Durch den Überschuss der GRV im Jahr 2023 hat sich auch die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage um 2,3 Milliarden Euro auf knapp 45,0 Milliarden Euro bis Dezember 2023 erhöht. Die Nachhaltigkeitsrücklage soll helfen, finanzielle Schwankungen der GRV bei den Einnahmen und Ausgaben abzufedern.

Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage ist im Sozialgesetzbuch geregelt und ist laut DRV „entscheidend für den Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er muss von der Bundesregierung so festgesetzt werden, dass die Rücklage am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unter- und das 1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreitet“.

Ende 2023 betrug die Nachhaltigkeitsrücklage 1,69 Monatsausgaben und war damit über dem geforderten Maximalwert von 1,5 Monatsausgaben.

Es wird eine Beitragsanhebung erwartet

Nach Angaben der DRV hat die Bundesregierungen im Zuge der Einsparbemühungen beschlossen, die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu kürzen.

„Neben den abgeschafften Sonderzahlungen von jährlich 500 Millionen Euro zwischen 2022 und 2025 hat der Gesetzgeber zur Haushaltskonsolidierung die Bundeszuschüsse zwischen 2024 bis 2027 jährlich um weitere 1,2 Milliarden Euro gekürzt“, so Gunkel. Er betont weiter: „Reduziert der Bund die Bundeszuschüsse, sinken auch die Einnahmen der Rentenversicherung“.

Anja Piel, alternierende Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, ergänzt dazu: „Um die Rentenzahlungen in gewohnter Weise zuverlässig leisten zu können, wird nun die Nachhaltigkeitsrücklage schneller abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass der Beitragssatz früher oder stärker angehoben werden muss als bislang prognostiziert.“

Bisher ging auf Grundlage einer Modellrechnung laut einer Herbstschätzung von 2023 der DRV davon aus, dass der Beitragssatz der GRV, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte vom Arbeitsbruttolohn zu zahlen haben, von bisher 18,6 Prozent im Jahr 2028 auf 18,7 Prozent steigt.

Rentenniveau weiterhin niedrig

Übrigens, schon heute erhält ein Standardrentner, der bis zur Altersgrenze für die Regelaltersrente 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Altersrente.

Denn aktuell liegt das Nettorentenniveau vor Steuern für einen Standardrentner bei nur rund 48 Prozent. Unter anderem ist damit zu rechnen, dass das Rentenniveau, das aktuell bei 48 Prozent liegt und bis Mitte 2040 auf dem Niveau aufgrund gesetzlicher Regelungen voraussichtlich gehalten wird, später noch weiter absinkt.

Laut Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts 2023, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht hat, könnte das künftige Rentenniveau ohne eine gesetzliche Haltelinie, wie es das Rentenpaket II enthält, bereits bis 2030 sogar auf 45 Prozent fallen.

Grundsätzlich ist daher für den Einzelnen eine frühzeitige private Absicherung für das Alter wichtig. Auch wer glaubt, aktuell keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu haben, sollte sich diesbezüglich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

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