(verpd) Die gesetzlichen Krankenkassen haben letztes Jahr mit einem Defizit abgeschlossen, wie eine vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte vorläufige Statistik belegt. Auch im ersten Quartal dieses Jahres sind die die Ausgaben höher als die Einnahmen. Das wird sich voraussichtlich auch auf die Krankenkassenbeiträge auswirken
Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Finanzergebnisse für die Krankenkassen, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), für das Jahr 2023 veröffentlicht.
Die Kassen haben insgesamt mit rund 304,4 Milliarden Euro zwar deutlich mehr eingenommen als letztes Jahr, damals waren es noch 289,3 Milliarden Euro. Allerdings lagen auch die Ausgaben in 2023 mit 306,2 Milliarden Euro deutlich über den Einnahmen im gleichen Jahr und auch über den Ausgaben im Jahr davor mit 288,9 Milliarden Euro.
Konkret erzielten die Kassen insgesamt im Jahr 2023 ein Defizit von rund 1,9 Milliarden Euro, nachdem sie im Jahr zuvor noch ein Plus von 385 Millionen Euro vorweisen konnten. Der Grund für das leichte Plus im Jahr 2022 war der damalige Bundeszuschuss, denn die Kassen erhielten. Von 2019 bis 2021 verzeichnete die GKV dagegen jedes Jahr ein Defizit zwischen 1,5 Milliarden Euro (2019) und 5,8 Milliarden Euro (2021).
Das diesjährige Defizit ist dagegen laut BMG maßgeblich auf den Gesundheitsfonds zurückzuführen: Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes mussten die Krankenkassen insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus ihren Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen.
Das BMG betont: „Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 8,4 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,3 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Eineinhalbfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.“
Im Detail schlossen alle Krankenkassenarten mit einem Defizit im Jahr 2023 ab. Das höchste Minus, nämlich über 1,1 Milliarden Euro, verzeichneten die Ersatzkassen. Danach folgten die Betriebskrankenkassen (BKKen) mit einem Minus von 363 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) mit einem Minus von 225 Mio. Euro, die Knappschaft-Bahn-See mit Minus 122 Millionen Euro.
Auch die Innungskrankenkassen (IKKen) schlossen das letzte Jahr mit einem Minus von 24 Millionen Euro ab. Und sogar die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt und keine Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführt, verzeichnete ein Minus von vier Millionen Euro.
Auch zum Ende des ersten Quartals 2024 verzeichneten die Krankenkassen insgesamt ein Defizit von 776 Millionen Euro, wie eine aktuelle BMG-Statistik belegt. Nach Angaben des BMG betrugen die Finanzreserven der Krankenkassen zum Quartalsende rund 7,6 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,3 Monatsausgaben und somit dem eineinhalbfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben.
Experten gehen davon aus, dass die GKV auch dieses Jahr wieder mit einem Defizit in Milliardenhöhe abschließen wird. Nach Angaben des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) könnten der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV bereits in 2025 von aktuell 1,7 Prozent auf 2,45 Prozent steigen, wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird.
Der gesamte Beitragssatz, den eine Krankenkasse verlangt, setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz, der für jede Kasse gleich hoch ist, und einem Zusatzbeitragssatz, den jede Kasse selbst festgelegen kann, zusammen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2015 unverändert 14,6 Prozent.
Aktuell verlangen die Krankenkassen einen Zusatzbeitragssatz zwischen 0,9 und 2,8 Prozent. Der aktuelle Zusatzbeitragssatz je Kasse ist online im Webauftritt des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Der GKV-Beitrag für einen Arbeitnehmer errechnet sich aus dessen Bruttolohn und dem gesamten Beitragssatz, den die Krankenkasse verlangt. Er wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und von dessen Arbeitgeber getragen.
Wer zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchte, kann unter anderem regulär kündigen, wenn er mindestens zwölf Monate bei der bisherigen Krankenkasse versichert war. Für eine reguläre Kündigung reicht es, bei der neu gewählten Krankenkasse einen Aufnahmeantrag zu stellen und den Arbeitgeber über den Kassenwechsel formlos zu informieren. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann um die Kündigung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse.
Die reguläre Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft und damit ein Kassenwechsel erfolgt dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem man den Antrag auf den Wechsel gestellt hat.