Gut geschützt ein Unternehmen gründen

(verpd) Damit ein Existenzgründer eine Geschäftsidee erfolgreich umsetzen kann, ist es wichtig, dass er alle Faktoren berücksichtigt, die für Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein können. Entscheidungshilfen, worauf es dabei ankommt, gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Jeder Selbstständige muss zudem ein gewisses Maß an unternehmerischem Risiko selbst tragen. Doch es gibt auch Risiken, die man durch einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz absichern kann.

Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit sollte vorab gut geplant sein, um unnötige Risiken zu vermeiden. Tipps und Checklisten, welche Fragen diesbezüglich zu klären sind, worauf es im Einzelnen ankommt und welche staatlichen Förderungen möglich sind, enthält das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Fragen zur Existenzgründung oder Unternehmensführung beantworten außerdem BMWK-Mitarbeiter unter der Servicetelefonnummer 030 340606560 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr).

In der Regel gehen Existenzgründer nicht nur ein persönliches, sondern auch ein finanzielles Risiko ein. Damit zumindest das finanzielle Wagnis so klein wie möglich bleibt, ist es wichtig, insbesondere existenzielle Gefahren, die für das neu gegründete Unternehmen, aber auch für den Selbstständigen selbst den finanziellen Ruin bedeuten würden, so gut wie möglich abzusichern.

Das Haftungsrisiko

So muss ein Unternehmer üblicherweise dafür haften, wenn er oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt beziehungsweise einen dadurch bedingten Vermögensschaden verursacht.

Dieses Risiko ist nicht zuletzt aufgrund der nicht vorhersehbaren Schadenhöhe unkalkulierbar. Absichern lässt sich diese existenzielle Gefahr mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung. Eine solche Police übernimmt im Versicherungsfall nicht nur die entsprechenden Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Zahlungen, die ansonsten der Unternehmer zu zahlen hätte, sondern wehrt gegebenenfalls auch ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche Dritter ab.

Wenn ein Freiberufler Fehler macht

Freiberuflich Tätige, die beratend oder verwaltend tätig sind, können durch einen fahrlässig begangenen Fehler bei ihren Kunden einen hohen Personen-, Sach- oder auch einen Vermögensschaden anrichten, für den sie selbst haften müssen.

Einen finanziellen Schutz bietet diesbezüglich eine spezielle Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für den Freiberufler die finanziellen Folgen eines solchen Fehlers im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs übernimmt.

Derartige Policen gibt es zum Beispiel speziell für Ärzte, Apotheker, Hebammen, Hausverwalter, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsmakler und -berater, Inkassodienstleister sowie Sachverständige und beratende Ingenieure. Für einige dieser Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Versicherungsmakler, Steuerberater oder Anwälte ist eine solche Police sogar Pflicht.

Bei Streit mit Mitarbeitern

Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und Mitarbeitern. Auch Schadenersatzansprüche, die man beispielsweise als Firmeninhaber oder Freiberuflicher an einen Dritten stellen muss, müssen oftmals per Anwalt und/oder vor Gericht eingeklagt werden.

Das Kostenrisiko für den Anwalt und die sonstigen Prozesskosten lässt sich mit einer entsprechenden Firmenrechtsschutz-Versicherung absichern. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es auch spezielle Rechtsschutzverträge, die auf die Rechtsrisiken dieser Zielgruppen abgestimmt sind, wie beispielsweise eine Spezial-Strafrechtsschutz-Police für Ärzte.

Selbst das finanzielle Risiko des Unternehmers, dass Kunden die Rechnungen, die er an sie aufgrund der erbrachten Warenlieferung oder Dienstleistung gestellt hat, nicht begleichen, kann in vielen Branchen durch eine Forderungsausfall- oder Warenkredit-Versicherung minimiert werden.

Damit ein Sachschaden im Betrieb nicht zum Desaster wird

Beschädigungen am Betriebsinventar wie etwa an Maschinen, an der EDV-Anlage oder auch an Möbeln, zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Gefahren können existenzgefährdend sein. Neben den hohen Reparatur- oder Anschaffungskosten droht bei solchen Schäden schlimmstenfalls auch der Stillstand des Betriebes.

Versicherungslösungen, wie eine Inhaltsversicherung, eine Elektronik-, eine Maschinenversicherung sowie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung bieten hier finanziellen Schutz.

Wenn der Chef wegen Krankheit ausfällt

Die wichtigste Grundlage, die das Bestehen der Firma sichert, ist in den meisten Fällen die eigene Arbeitskraft des Unternehmers. Eine Krankenversicherung, die im Falle des Falles auch die Kosten für eine optimale Behandlung übernimmt, und eine Krankentagegeld-Versicherung, die bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit das entgangene Einkommen ersetzt, ist daher unverzichtbar.

Für manche Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Anwälte und Steuerberater gibt es spezielle Versicherungslösungen wie eine Praxisausfall-Versicherung, die im Krankheitsfall nicht nur den nachgewiesenen Einkommensverlust, sondern auch die weiterlaufenden Betriebskosten übernehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Unternehmen auch dann finanziell abgesichert bleibt und weiterlaufen kann, wenn der Chef wegen Krankheit vorübergehend ausfällt.

Absichern sollte ein Existenzgründer auch, dass er bei einer unfall- oder krankheitsbedingten dauerhaften Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem finanziellen Ruin steht. Eine entsprechende Absicherung ist durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung möglich, die die finanziellen Einkommensverluste auffängt.

Grundsätzlich sollten sich angehende Unternehmer vor einer Existenzgründung bei einem Versicherungsfachmann ausführlich informieren. Nur eine individuelle Beratung schafft einen Überblick, welche Risiken vom Unternehmer selbst getragen werden können und welche möglichen Gefahren lieber durch entsprechende Versicherungspolicen abgesichert werden sollten.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular