(verpd) Die Rechtslage ist klar: Rauchmelder müssen in bestehenden Wohnungen und Häusern in ausreichender Zahl installieren sein – in allen Bundesländern. Nur in Sachsen gilt noch eine kurze Übergangsfrist für Bestandsbauten bis Ende dieses Jahres. Zuständig für den ordnungsgemäßen Einbau und die Wartung der kleinen Lebensretter ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen Rauchmelder mittlerweile in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert sein. Dies gilt für das eigene Haus und die eigene Wohnung genauso wie für das vermietete Eigentum. Berlin und Brandenburg fordern außerdem, dass alle Aufenthaltsräume, außer der Küche und das Bad, mit Rauchmeldern auszustatten sind.
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, fehlen offensichtlich in vielen Wohnungen die Rauchmelder, wie Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“, weiß: „Trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht ist nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland ausreichend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.“
Für die Installation entsprechender Rauchmelder ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Die Rauchmelder sollten mittig an der Decke im Kinder- und Schlafzimmer sowie in den Fluren (Rettungsweg) angebracht werden. Dabei ist, wenn möglich, ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zu allen Einrichtungs-Gegenständen und Wänden einzuhalten.
Die Experten der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ verweisen außerdem darauf, dass die Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ für eine zuverlässige Branderkennung und Schutz vor Fehlalarmen gekennzeichnet sein sollten. Sie betonen zudem, dass sich in größeren Wohnungen oder in Einfamilienhäusern die Installation von funkvernetzten Rauchmeldern empfiehlt.
Das Internetportal Rauchmelder-lebensretter.de und die Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ verdeutlichen mitunter, worauf man bei der Installation und der Wartung der Geräte achten sollte und was die landesspezifischen Regelungen in Einzelnen vorschreiben. Betreiber des genannten Webportals und Herausgeber des Ratgebers ist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forums Brandrauchprävention e.V.
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