(verpd) Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Verkehrsunfällen mit Wildtieren in Deutschland, welche Sach- und zum Teil auch Personenschäden zur Folge haben. Besonders ab Oktober ist wieder mit einem erhöhten Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. Daher sollten Kfz-Fahrer besonders vorsichtig sein und wissen, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand erblicken.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wurden den Kfz-Versicherern letztes Jahr 282.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos gemeldet. Die Schadenhöhe, die die Kfz-Kaskoversicherer dafür übernahmen, betrug erstmals über eine Milliarde Euro – konkret waren es in 2023 insgesamt 1,085 Milliarden Euro. Zudem wurden letztes Jahr laut dem Statistischem Bundesamt bei Wildunfällen 2.763 Personen verletzt und acht getötet.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Risiko eines Wildunfalles, aber auch die Folgen, die ein solcher Unfall nach sich zieht, nicht unerheblich sind. „Das Risiko eines Wildunfalls ist übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist die Gefahr in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig fahren“, wie der Hautgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, betont.
Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand sowie auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern und bei eingeschränkter Sicht wie Nebel angebracht. Hier sollten Autofahrer langsam fahren, bremsbereit sein und den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern sowie den Fahrbahnrand beobachten.
Wird ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand gesichtet, sollte man das Licht abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen. Fernlicht blendet nämlich die Tiere so, dass sie die Orientierung verlieren und zum Teil instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. „Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam: Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, so Asmussen.
Grundsätzlich leben die meisten Wildtiere im Rudel, das heißt, ist ein Tier zu sehen, muss mit mehreren Tieren gerechnet werden. Daher ist es wichtig, dass man, selbst wenn kein Tier mehr zu sehen ist, nur langsam weiterfährt.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollte als Erstes die Warnblinkanlage angeschaltet und das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Dann gilt es vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen und danach die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern.
Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, ohne die Unfallstelle zu sichern, riskiert eine Strafe wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht, da dadurch das Risiko für nachfolgende Verkehrsteilnehmer, mit dem auf der Straße liegenden Tier zusammenzustoßen, hoch ist.
Egal, ob das angefahrene Tier verletzt wurde und liegen bleibt oder aber wegrennt, in beiden Fällen ist grundsätzlich die Polizei umgehend zu verständigen. Denn die Polizei informiert den für diese Region zuständigen Jagdaufseher, der dann das verletzte Tier von der Straße holt oder aber in der Umgebung sucht. Nach Angaben des GDV sollte man ein verletztes oder getötetes Tier nicht anfassen.
Zum einen können verletzte Tiere sehr aggressiv und gefährlich sein, zum anderen besteht auch eine mögliche Tollwutgefahr. Nur wenn das Tier sicher tot ist und die Lage des Tieres den übrigen Verkehr behindert, kann man es entfernen – aus hygienischen Gründen sollte man sich vorher Handschuhe aus dem Verbandskasten anziehen. Übrigens, wer ein verletztes oder getötetes Wildtier mitnimmt, kann wegen Wilderei angezeigt werden.
Besteht für ein Auto oder ein anderes Kfz eine Teilkaskoversicherung, übernimmt diese mögliche Sachschäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
Als Haarwild zählen gemäß §1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) unter anderem Rehe, Damwild, Hasen, Dachse, Füchse und Wildschweine. Einige Kfz-Versicherer bieten in der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei Schäden durch eine Kollision mit sonstigen Tieren wie Pferden, Rindern oder Vögeln.
Besteht für das betreffende Kfz eine Vollkaskoversicherung, ist nicht nur automatisch der Teilkaskoschutz enthalten, sondern dann sind der Zusammenstoß mit allen Tierarten, aber auch selbst verschuldete Unfälle mit abgedeckt.
Die Vollkaskoversicherung leistet beispielsweise auch für Unfallschäden, die entstehen, weil man einem Tier ausweicht und dabei mit dem Auto in den Graben oder gegen einen Baum fährt. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Wildunfall verschlechtert sich im Übrigen der Vollkasko-Schadenfreiheitsrabatt nicht.
Für eine problemlose und schnelle Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung sind Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Kfz sinnvoll. Prinzipiell ist es für die Anspruchstellung gegenüber der Kfz-Versicherung wichtig, sich von der Polizei eine Wildschadenbescheinigung ausstellen zu lassen. Dafür wird in der Regel eine Gebühr von 15 Euro bis 25 Euro verlangt.
Unfallspuren wie Haar- oder Fellreste des Wildtieres dürfen deswegen vor der Unfallaufnahme durch die Polizei nicht beseitigt werden. Grundsätzlich muss ein Kaskoschaden umgehend, spätestens aber eine Woche nach dem Unfall, dem Versicherer gemeldet werden.