Immer mehr Autofahrer akzeptieren Werkstattbindung

(verpd) Viele Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden eine Klausel an, mit der sie auf eine freie Werkstattwahl verzichten. Im Gegenzug erhalten die Kunden unter anderem einen Nachlass bei der Kfz-Versicherungsprämie. Eine Umfrage zeigt, dass fast alle Versicherungskunden, die eine solche Klausel vereinbart hatten, mit der Regulierung eines Kaskoschadens über eine vom Versicherer ausgewählte Werkstatt zufrieden waren.

Die Schadenregulierung durch Kfz-Werkstätten, die von der Kfz-Versicherung beauftragt werden, gewinnt zunehmend an Akzeptanz, wie eine diesjährige Umfrage belegt. Die Umfrage wurde von der BBE Automotive GmbH, eine auf die Automobilbranche spezialisierten Beratungsgesellschaft, im Auftrag der Kraftfahrzeug-Überwachungs-Organisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) und des Fachmagazins „Kfz-Betrieb“ durchgeführt. In der Erhebung wurden im November 300 Personen telefonisch und 700 Personen online befragt.

Die Befragten sind für den Service ihres Autos verantwortlich. Thema der Umfrage war der freiwillige Verzicht auf eine freie Werkstattwahl, wie ihn einige Kfz-Versicherer als Vertragsklausel anbieten und im Gegenzug einen Rabatt auf die Versicherungsprämie gewähren. Der „Verzicht auf eine freie Werkstattwahl“ bedeutet konkret, dass bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden wie einem Hagelschaden oder einem selbst verschuldeten Unfall das eigene beschädigte Auto in einer vom Kfz-Versicherer ausgewählten Werkstatt repariert wird.

58 Prozent kennen den Begriff Werkstattbindung

Die Mehrheit der Studienteilnehmer verfügt über eine Kaskoversicherung. 39 Prozent haben neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung und weitere 47 Prozent eine Vollkaskoversicherung, die automatisch auch einen Teilkaskoschutz enthält, mit abgeschlossen. Nur 14 Prozent haben für ihren Pkw ausschließlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Auf die Frage „Was verstehen Sie unter Werkstattbindung?“ wählten 58 Prozent die korrekte Antwortmöglichkeit. Dies ist ein Anstieg um sechs Prozentpunkte im Vergleich zur Vorjahresumfrage.

Eine entsprechende Klausel über den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl haben laut Umfrage 23 Prozent in ihrem Kfz-Versicherungsvertrag vereinbart, das ist ein Prozentpunkt mehr als letztes Jahr. Zehn Prozent der Befragten wussten allerdings nicht, ob sie eine solche Klausel in der Kfz-Police vereinbart hatten oder nicht.

97 Prozent mit der Schadenregulierung zufrieden

Einen Karosserieschaden an ihrem Fahrzeug mussten schon einmal 32 Prozent der Befragten hinnehmen. Davon waren 47 Prozent fremdverschuldet und 29 Prozent selbstverschuldet. Der Rest ist durch Sturm, Hagel, Wild, Glasbruch oder Vandalismus verursacht worden. Die Schadenhöhe lag im Schnitt bei 2.550 Euro. Bei 48 Prozent der Autofahrer, deren Karosserieschaden über die Kaskoversicherung reguliert wurde, machten die Kfz-Versicherer keine Vorgaben. 24 Prozent wurde dagegen eine Werkstatt empfohlen und 28 Prozent ein Reparaturbetrieb zugewiesen.

Die Einflussnahme der Versicherer empfanden dabei 70 Prozent der betroffenen Fahrzeuglenker als „in Ordnung“ und 18 Prozent war die Einmischung egal, zusammen 88 Prozent. Rund elf Prozent störten sich daran. Zufrieden bis sehr zufrieden mit der Regulierung des Schadens über eine empfohlene oder zugewiesene Kfz-Werkstatt waren laut Umfrage sogar 97 Prozent, weniger und nicht zufrieden dagegen nur drei Prozent.

Übrigens gewähren zusätzlich zum Prämienrabatt einige Kfz-Versicherer, die eine Klausel zum „Verzicht auf eine freie Werkstattwahl“ anbieten, noch weitere Vorteile. So tragen einige Kfz-Versicherer bei einem solchen vereinbarten Verzicht im Schadenfall neben den Kfz-Reparaturkosten im Rahmen des vereinbarten Kaskoschutzes auch die Kosten für ein notwendiges Abschleppen und einen Transport in die vom Kfz-Versicherer vorgegebenen Werkstatt.

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