(verpd) Noch nie hatten wir anteilig zur Bevölkerung so wenig Krankenhausbetten wie aktuell. Die Anzahl der Patienten, die innerhalb eines Jahres stationär behandelt werden, ist jedoch deutlich höher als noch im Jahr nach der Wiedervereinigung, wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.
Nach den neusten Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es im Jahr 2022 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – insgesamt 1.893 Krankenhäuser mit insgesamt knapp 480.400 Klinikbetten zur stationären Behandlung von Patienten. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Bettenzahl um knapp 0,7 Prozent, gegenüber dem Jahr 2000 um 14,2 Prozent und betrachtet man die Daten aus dem Jahr 1991 waren es 2022 sogar 27,8 Prozent weniger Klinikbetten.
Während 1991 noch 832 Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner in Deutschland zur Verfügung standen, waren es im Jahr 2022 nur noch 573 Betten pro 100.000 Einwohner. Noch nie nach der Wiedervereinigung standen damit in der Summe und auch anteilig zur Bevölkerung so wenig Krankenhausbetten zur Verfügung.
Dagegen hat sich die Anzahl der in einer Klinik behandelten Patienten von 1991 bis zum Jahr 2022 von knapp 14,6 Millionen auf über 16,8 Millionen Patienten um 15,3 Prozent erhöht. Zeitweise, nämlich von 2014 bis 2019, wurden jährlich sogar zwischen 19,1 Millionen und 19,5 Millionen Menschen im Krankenhaus behandelt.
Im Coronajahr 2020 reduzierte sich die Anzahl der Klinikpatienten dann wieder auf rund 16,8 Millionen und ein Jahr später auf 16,7 Millionen Betroffene. Im Jahr 2022 stieg die Patientenzahl im Vergleich zum Vorjahr jedoch wieder auf über 16,8 Millionen Personen um knapp 0,4 Prozent an.
Die Destatis-Daten belegen, dass seit Jahren die Anzahl der verfügbaren Krankenhausbetten abnimmt, die Zahl der Klinikpatienten ist jedoch auf einem hohen Niveau.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte, der trotz dieser Entwicklung bei einem notwendigen Klinikaufenthalt eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung wünscht, sollte die dadurch entstehenden Mehrkosten berücksichtigen.
Zwar werden nämlich in den meisten Krankenhäusern die Unterbringung in einem Einzel- statt Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt als Wahlleistung gegen eine Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte angeboten. Doch die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen derartige Wahlleistungen in der Regel nicht.
Wer eine Krankenhauszusatzversicherung hat, kann jedoch entsprechend seinem vereinbarten Versicherungsumfang ohne Kostenrisiko diese und andere Wahlleistungen nutzen.