Immer mehr setzen auf einen Basisrentenvertrag

(verpd) Den meisten ist bewusst, dass die gesetzliche Altersrente alleine nicht ausreichen wird, um im Rentenalter den bisherigen Lebensstandard halten zu können. Besonders beliebt ist bei Selbstständigen, Arbeitnehmern mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen und bei Beamten der Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt. Denn sie profitieren nicht nur von höheren Alterseinkünften. Die Anzahl der bestehenden Basis-Rentenverträge ist bis Ende letzten Jahres auf einen neuen Höchstwert gestiegen.

Seit 2005 gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrages. Es handelt sich hier um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, bei der der Versicherte nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommt.

Personen, die eine solche Basisrente abgeschlossen haben, können die eingezahlte förderfähige Jahresprämie als Sonderausgabe steuerlich absetzen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Ein solcher Rentenvertrag bietet dementsprechend für Selbstständige, Beamte und gutverdienende Arbeitnehmer steuerliche Vorteile.

Dass diese Altersvorsorgevariante für viele interessant ist, zeigt die seit Jahren steigende Anzahl der bestehenden Verträge.

Fast 2,4 Millionen Basis-Rentenverträge

Während 2010 noch 1,28 Millionen Basis-Rentenverträge bestanden, waren es 2015 bereits 1,97 Millionen und 2020 2,39 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der bestehenden Basis-Rentenverträge in 2021 um 3,8 Prozent und in 2022 um 3,9 Prozent gestiegen. Ende letzten Jahres gab es somit über 2,57 Millionen Basis-Rentenverträge – dies ist ein neuer Rekordwert.

Auch die Anzahl der neu abgeschlossenen Rürup-Verträge ist seit 2018 vier Jahren in Folge gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 117.200 neue Basisrenten-Verträge abgeschlossen, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 15,8 Prozent.

Steuervorteile

Für Basis-Rentenverträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, ist der früheste Auszahlungstermin der 62. Geburtstag. Wann und welche Prämienhöhe der Rürup-Sparer in den Vertrag einzahlen möchte, kann er übrigens je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen. Auch eine Sofortrente mithilfe eines Einmalbetrages ist möglich. Die staatliche Förderung erfolgt durch Steuererleichterung für den Rürup-Sparer während der Ansparphase.

Entsprechend des neuen Jahressteuergesetzes 2022 können die binnen eines Jahres eingezahlten Prämien seit 2023 bis zu 100 Prozent bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

In 2023 beträgt der steuerlich abziehbare Höchstbetrag 26.528 Euro. Im Rahmen eines Rürup-Rentenvertrages kann damit in diesem Jahr eine Jahresprämie von bis zu 26.528 Euro vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 53.056 Euro.

Flexible Gestaltungs-Möglichkeiten

Es steht jedem Förderberechtigten weitestgehend frei, wann und wie viel er in seinen Basis-Rentenvertrag einzahlt. Je nach Vertragsgestaltung sind eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich.

Wenn notwendig oder gewünscht, zum Beispiel bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, kann der Rürup-Rentenvertrag auch längere Zeit beitragsfrei gestellt werden, ohne dass die steuerliche Förderung bei Wiedereinsetzen der Prämienzahlung eingebüßt wird.

Neben der Steuerersparnis während des Erwerbslebens und der Vorsorge für das Alter ermöglicht ein solcher Basis-Rentenvertrag je nach Vertragsgestaltung auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung.

Grundlegende Details zur Basis-Rentenversicherung wie Rechenbeispiele bis hin zu Informationen, welche Personengruppen besonders von dieser Altersvorsorgevariante profitieren, enthalten der Webauftritt und eine Broschüre des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Wer wissen möchte, welche individuellen Vorteile ein Basis-Rentenvertrag haben kann, sollte sich von einem Versicherungsvermittler ausführlich beraten lassen.

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