(verpd) Die Unfallhäufigkeit fällt bei Pkws, deren Halter kein selbst genutztes Wohneigentum haben, höher aus als bei allen zugelassenen Autos insgesamt und sogar deutlich höher als bei Autos von Personen, die mindestens eine Immobilie besitzen. Dies geht aus der gemeinschaftlichen Kraftfahrt-Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. für 2020 hervor.
Je 1.000 Pkws, die auf Personen, welche ein selbst genutztes Wohneigentum besitzen, angemeldet sind, wurden letztes Jahr im Schnitt 42 Unfälle verursacht. Zum Vergleich: Die Schadenhäufigkeit der fast 45,6 Millionen haftpflichtversicherten Pkws insgesamt, lag dagegen bei 48 Unfällen je 1.000 versicherte Autos. Durchschnittlich müssen die Kfz-Versicherer 3.960 Euro pro Pkw-Haftpflichtschaden bezahlen. Unfälle der knapp 14,4 Millionen Autos von Immobilienbesitzern verursachten im Schnitt dagegen etwas niedrigere Kosten von 3.887 Euro.
Dies zeigt die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2020“. Diese wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegeben.
Die gut 9,8 Millionen Autos von Personen, die kein selbst genutztes Wohneigentum besitzen, verunfallten hingegen statistisch gesehen deutlich häufiger, nämlich 55-mal je 1.000 dieser Pkws. Die Kfz-Haftpflichtversicherer mussten hier pro Schaden im Durchschnitt 4.047 Euro zahlen.
Das ist um 87 Euro höher als ein durchschnittlicher Kfz-Haftpflichtschaden aller Pkws und sogar 160 Euro teurer als ein Kfz-Haftpflichtschaden, der mit einem Auto eines Immobilienbesitzers verursacht wurde. Bei über 21,3 Millionen Autos wurde nicht erfasst, ob die Kfz-Halter eine Immobilie besitzen oder nicht. Für diese werden in der Statistik eine Unfallhäufigkeit von 50 und ein Durchschnittsschaden von 3.958 ausgewiesen.
Die vorgenannten Zahlen verdeutlichen, dass es statistisch gesehen berechtigt ist, wenn diverse Kfz-Versicherer Autobesitzern, die über ein selbst genutztes Wohneigentum verfügen, einen Rabatt bei der Autoversicherung einräumen. Darüber hinaus gibt es weitere Rabatte, die Kfz-Versicherer ihren Kunden einräumen. Dazu gehören beispielsweise Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Nutzerkreisrabatt bis hin zum Wenigfahrerrabatt.
Wer als Kunde allerdings einen solchen Rabatt nutzt und beispielsweise im Kfz-Versicherungsvertrag angibt, dass er dazu berechtigt ist, sollte auch tatsächlich das jeweilige Rabattmerkmal erfüllen. Anderenfalls kann der Versicherer eine Beitragsnachzahlung fordern und sogar eine volle Jahresprämie als Strafe verlangen.