(verpd) Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer, der über den 31. Dezember des Vorjahres bei ihm beschäftigt war, eine Jahresmeldung unter anderem über die Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Verdienstes und andere Daten an die jeweiligen Krankenkassen abgeben. Eine Kopie dieser Bescheinigung erhält der betreffende Arbeitnehmer bis Ende April von seinem Arbeitgeber. Diese gilt es zu prüfen, denn haben sich hier Fehler eingeschlichen, kann es zu einer fehlerhaften Berechnung der Rentenansprüche kommen.
Üblicherweise muss jeder Arbeitgeber bis Mitte Februar für jeden seiner Arbeitnehmer, der im Unternehmen über den 31. Dezember des Vorjahres hinaus beschäftigt war, eine Jahresmeldung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
In dieser Bescheinigung zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber der Name, das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und der rentenversicherungs-pflichtige Bruttoverdienst des Vorjahres anzugeben.
Jedem Arbeitnehmer wird üblicherweise bis Ende April vom Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung seiner Daten übergeben. Diese Daten sind unter anderem auch die Berechnungsgrundlage für die Rentenansprüche des Arbeitnehmers an die gesetzliche Rentenversicherung und sollten daher genau auf Richtigkeit überprüft werden.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rät daher allen Arbeitnehmern, die Angaben in der Jahresmeldung genau zu kontrollieren. Fehler, die auch einem Arbeitgeber beispielsweise durch Zahlendreher unterlaufen können, könnten nämlich die gesetzlichen Rentenansprüche mindern.
Auf Richtigkeit geprüft werden sollte unter anderem die Angaben zu Namen, Anschrift, Beschäftigungsdauer und Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitsentgelts, also die Höhe des Brutto-Jahresverdienstes, aus dem sich der gezahlte Rentenversicherungs-Beitrag errechnet hat.
„Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden. Sie werden sich darum kümmern, dass die Angaben korrigiert werden“, wie die DRV betont.
Da die Jahresmeldungen als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge gelten, sollten sie zusammen mit anderen Rentenunterlagen wie den jährlichen Renteninformationen, die man vom DRV in der Regel ab dem 27. Lebensjahr erhält, bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden. Fragen zur Jahresmeldung, aber auch zur Renteninformation beantworten die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Mitarbeiter der DRV unter der Servicetelefonnummer 0800 100048070.
Wer wissen möchte, welches Einkommen ihm insgesamt im Rentenalter zur Verfügung steht, kann sich von einem Fachmann aus der privaten Versicherungswirtschaft beraten lassen. Mithilfe entsprechender Software ermittelt der Experte nicht nur individuell die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch die Alterseinkünfte aus sonstigen Einnahmen wie Vermietungen und Kapitalanlagen.
Des Weiteren kann der Fachmann unter Berücksichtigung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Einkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten oder in welcher Höhe dafür noch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist.