Kosten der stationären Pflege: Hohe regionale Unterschiede

(verpd) Die jüngste Datenanalyse des Verbands der Ersatzkassen e.V. zeigt, dass es beim Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger im Schnitt für eine stationäre Pflege nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst tragen muss, hohe regionale Unterschiede gibt. Je nach Pflegedauer muss ein Pflegebedürftiger in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt rund 17 bis 24 Prozent mehr für die stationäre Pflege aus der eigenen Tasche zahlen als ein Pflegebedürftiger im bundesweiten Durchschnitt. Gegenüber dem Bundesland mit dem durchschnittlich niedrigsten Eigenanteil sind es sogar zwischen 60 und 70 Prozent.

In regelmäßigen Abständen führt der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) eine Datenauswertung über die Kosten der stationären Pflege in Deutschland durch. Konkret wird untersucht, wie viel ein Pflegebedürftiger, der eine vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt, trotz Leistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) zuzahlen muss. Grundlage der Auswertung sind die Vergütungsverträge, die der VDEK mit den Pflegeeinrichtungen abschließt und aus denen die aktuellen Vergütungssätze der jeweiligen Pflegeheime hervorgehen.

Bei den Ergebnissen handelt es sich um Durchschnittswerte. Jedes Pflegeheim kann nämlich unterschiedliche Kosten für den Pflegeaufwand, für Unterkunft und Verpflegung und für Investitionskosten wie Gebäudefinanzierung und Instandhaltungskosten des Pflegeheims verlangen. Das heißt, je nach Pflegeheim können sich die Kosten und damit auch der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger entrichten muss, deutlich von dem in der Datenanalyse angegebenen Durchschnittswert deutschlandweit und auch je Region unterscheiden.

2.133 Euro im ersten und 1.541 Euro nach dem vierten Jahr

Die neueste Datenauswertung basiert auf den Daten vom 1. Januar 2022. Das Ergebnis für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zwei bis fünf: Aktuell muss ein Pflegebedürftiger im deutschlandweiten Durchschnitt für die Kosten der stationären Pflege im Pflegeheim nach Abzug der Leistungen durch die SPV je nach bisheriger Pflegedauer zwischen 2.133 Euro im ersten Jahr und 1.541 Euro nach dem dritten Jahr selbst tragen.

Von der SPV wird für eine stationäre Pflege eines Pflegebedürftigen ein Pauschalbetrag abhängig von der Pflegegradeinstufung für den Pflegeaufwand im Pflegeheim wie für Betreuung, pflegerische Behandlung sowie notwendige Pflegeutensilien bezahlt. Konkret sind das aktuell monatlich 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5.

Da die Pflegekosten mit dieser Pflegepauschale nicht abgedeckt sind, hat der Pflegebedürftige zudem einen sogenannten einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE) für den Pflegeaufwand zu übernehmen. Dieser EEE muss laut gesetzlichen Vorgaben für alle Pflegebedürftigen des Pflegeheims gleich hoch sein und ist damit unabhängig vom Pflegegrad und den individuellen Pflegekosten, die für den Betreffenden vom Heim aufzubringen sind.

So wirkt sich der Vergütungszuschlag aus

Seit 2022 gibt es je nach bisheriger Dauer der stationären Pflege einen Vergütungszuschlag zur EEE von der SPV für das Pflegeheim für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Das heißt, damit sinkt der EEE, den der Pflegebedürftige zu zahlen hat. Der EEE verringert sich bei einer Pflegedauer bis zwölf Monate um fünf Prozent, zwischen über zwölf bis 24 Monaten um 25 Prozent, bei mehr als 24 bis maximal 36 Monaten um 45 Prozent und bei über 36 Monaten Pflegedauer um 70 Prozent. Keine SPV-Leistungen gibt es für die sonstigen Kosten der Heimunterbringung.

Der Pflegebedürftige muss daher neben der EEE, auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und für anteilige Investitionskosten des Heims selbst tragen. Laut der VDEK-Auswertung muss ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 bis 5 für die stationäre Pflege im bundesweiten Durchschnitt 801 Euro für Unterkunft und Verpflegung, 466 Euro für Investitionskosten und 912 Euro für die EEE als Eigenbeteiligung zahlen. Allerdings ist bei den 912 Euro EEE der Vergütungszuschlag je nach Pflegedauer noch nicht mitberücksichtigt.

Rechnet man den Vergütungszuschlag der SPV mit dazu, ist die Höhe des monatlichen EEE, den ein Pflegebedürftiger im deutschlandweiten Schnitt zahlen muss, je nach bisheriger Pflegedauer wie folgt: bis Ende des ersten Jahres 866 Euro, nach Ende des ersten bis Ende des zweiten Jahres 684 Euro, nach Ende des zweiten bis Ende des dritten Jahres 502 Euro und ab Ende des dritten Jahres 274 Euro. Ohne den Vergütungszuschlag müsste ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 bis 5 2.179 Euro für die stationäre Pflege zahlen – mit Vergütungszuschlag sind es 2.133 Euro im ersten Jahr.

Regionaler Unterschied bis 70 Prozent

Nicht zuletzt aufgrund der regionalen Unterschiede beim Lohnniveau, den Immobilienpreisen und bei den Lebenshaltungskosten, variiert auch der durchschnittliche Eigenanteil für eine stationäre Pflege von Bundesland zu Bundesland deutlich. Betrachtet man alle SPV-Leistungen, also auch den Vergütungszuschlag je nach Pflegedauer, ergibt sich ein regionaler Unterschied bei der Eigenbeteiligung von bis zu 70 Prozent.

So müssen Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit dem höchsten Eigenanteil durchschnittlich monatlich 2.496 Euro im ersten Jahr für die stationäre Pflege selbst tragen. Das sind 17 Prozent beziehungsweise 363 Euro im Monat mehr als der Bundesdurchschnitt. In Sachsen-Anhalt, dem Bundesland mit dem im Schnitt niedrigsten Eigenanteil von 1.554 Euro im ersten Jahr der Pflege, haben die Pflegebedürftigen für eine stationäre Pflege dagegen eine rund 27 Prozent niedrigere Belastung als im deutschlandweiten Durchschnitt.

Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen müssen im Vergleich zu Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt für die stationäre Pflege im ersten Jahr sogar fast 61 Prozent und nach dem 36. Monat der Pflegedauer rund 70 Prozent mehr an Zuzahlung leisten. Die Berechnungsbeispiele belegen, wie wichtig eine private Pflegezusatzversicherung ist, da die wenigsten den Eigenanteil aus ihren laufenden Einkünften zahlen können, ohne auf ihr sonstiges Vermögen oder das Einkommen des Ehepartners zurückgreifen zu müssen.

Stationäre Pflege je nach Pflegedauer*: Monatlicher Eigenanteil eines Pflegebedürftigen** in Euro

Bundesland

Von Beginn bis Ende des 12. Monats der stationären Pflege

Nach dem 12. bis zum 24. Monat der Pflege

Nach dem 24. bis zum 36. Monat der Pflege

Nach dem 36. Monat der Pflege

Sachsen-Anhalt

1.554

1.420

1.286

1.118

Mecklenburg-Vorpommern

1.660

1.514

1.368

1.186

Thüringen

1.772

1.634

1.496

1.323

Brandenburg

1.795

1.623

1.451

1.237

Niedersachsen

1.812

1.671

1.530

1.354

Sachsen

1.828

1.662

1.497

1.290

Schleswig-Holstein

1.945

1.805

1.665

1.491

Hessen

2.078

1.902

1.725

1.505

Berlin

2.074

1.856

1.638

1.365

Bremen

2.115

1.957

1.799

1.602

Hamburg

2.128

1.970

1.812

1.614

Bayern

2.125

1.911

1.697

1.429

Bundesweiter Durchschnitt

2.133

1.951

1.769

1.541

Rheinland-Pfalz

2.220

2.042

1.864

1.642

Saarland

2.464

2.252

2.039

1.774

Baden-Württemberg

2.480

2.236

1.991

1.686

Nordrhein-Westfalen

2.496

2.314

2.132

1.904

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