Mehr Arbeitgeber bieten eine betriebliche Krankenversicherung

(verpd) Die betriebliche Krankenversicherung ist in Deutschland zwar noch nicht so bekannt wie die betriebliche Altersvorsorge. Allerdings gewinnt das Thema an Interesse, denn immer mehr Arbeitgeber gehen dazu über, ihre Mitarbeiter auch im Krankheitsfall betrieblich abzusichern, wie aktuelle Daten des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) belegen.

Etwa 13.500 Unternehmen gewährten Ende 2020 ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung über die betriebliche Krankenversicherung (bKV), wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) jüngst bekannt gab. Das waren über ein Viertel mehr Arbeitgeber als ein Jahr zuvor und 75 Prozent mehr im Vergleich zu 2018. Gegenüber 2015 ist die Anzahl sogar um das 3,5-Fache gestiegen.

Die Zahl der über den Betrieb zusätzlich krankenversicherten Arbeitnehmer lag Ende letzten Jahres bei 1,04 Millionen Beschäftigten. Dies sind über 156.000 mehr als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2015 betrug die Steigerung über 80 Prozent. Eine bKV ist eine private Krankenzusatz-Versicherung, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt und finanziert. Sie ist eine Zusatzleistung zum Gehalt des Mitarbeiters und eine betriebliche Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Mitarbeiters.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Als einen der wesentlichen Gründe für die steigende Anzahl an Arbeitgebern, die die bKV als Zusatzleistung ihren Mitarbeitern zukommen lassen, nannte der PKV-Verband den zunehmenden Fachkräftemangel. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel kann eine bKV ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arbeitgebern sein, die dies ihren Mitarbeitern nicht bieten.

Mit so einer Lösung entlasten Firmen beispielsweise ihre Mitarbeiter finanziell und sichern sie zudem im Krankheitsfall zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten Beschäftigten pflichtversichert sind, besser ab. Ein weiterer Grund ist laut PKV-Verband, dass Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV steuer- und sozialabgabenfrei seien. Dies gelte nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs zumindest für die arbeitgeberfinanzierte Version.

Übrigens können Firmen auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge und/oder einer betrieblichen Pflege- und/oder Unfallversicherung ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Solche Absicherungslösungen haben für das Unternehmen aber auch weitere Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit und Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. Umfassende Informationen zu diesen Lösungen erhält man auf Wunsch vom Versicherungsfachmann.

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