Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten ist unzufrieden

(verpd) Fast sechs von zehn gesetzlich Krankenversicherten sind mit der aktuellen Gesundheitspolitik unzufrieden, wie eine Umfrage ergab. Als größtes Problem, um das sich die Politiker hinsichtlich des Gesundheitssystems kümmern sollten, wurden die langen Wartezeiten bei Arzt- und Facharztterminen genannt. Zudem gibt es noch weitere Missstände, die die Befragten anprangerten.

Mit der Gesundheitspolitik der Bundesregierung sind 57 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten aktuell (sehr) unzufrieden. Dies zeigt eine repräsentative Befragung der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag der Interessenvertretung IKK e.V., einer gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen. An der Befragung haben im Juli 2024 1.045 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 18 Jahren teilgenommen.

Damit hat sich das Stimmungsbild gegenüber der gleichartigen Umfrage des vergangenen Jahres, als ebenfalls 57 Prozent ihre Unzufriedenheit äußerten, nicht verändert. Die Westdeutschen (57 Prozent) sind derzeit ein klein wenig unzufriedener als die Ostdeutschen (56 Prozent). Vor allem aber die Frauen (62 Prozent) zeigen sich enttäuscht, bei den Männern (51 Prozent) ist es gut die Hälfte.

Missstände im Gesundheitssystem

Als größtes Problem im deutschen Gesundheitssystem nehmen die GKV-Versicherten die langen Wartezeiten auf Termine bei Ärzten und Fachärzten wahr (85 Prozent). Dahinter folgen der Mangel an Fachkräften (79 Prozent) und die Notfallversorgung beziehungsweise die Wartezeiten in der Notaufnahme (52 Prozent).

Problematisch werden auch steigende beziehungsweise zu hohe Beitragssätze zur GKV (46 Prozent), die Verfügbarkeit von verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Apotheke (38 Prozent) und die Verschiebung von geplanten Operationen im Krankenhaus (24 Prozent) angesehen.

Leistungsoptimierung für gesetzlich Krankenversicherte

Grundsätzlich kann keine gesetzliche Krankenkasse als Träger der GKV in vielen Bereichen die Leistungen anbieten, die im Rahmen einer privaten Krankenversicherungspolice vereinbart werden können. Alle, die in der GKV und damit bei einer Krankenkasse als Träger der GKV bleiben (müssen), können jedoch durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzpolice von den besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren.

Derartige Policen werden von den privaten Krankenversicherern für den stationären und den ambulanten Bereich sowie für Behandlungen beim Zahnarzt als Ergänzung zur GKV angeboten. Eine private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt je nach Leistungsvereinbarung zum Beispiel die Mehrkosten für Medikamente, Zahnersatz, Zahnreinigung und/oder Hilfsmittel wie Brillen, welche die gesetzliche Krankenkasse teilweise oder gar nicht zahlt.

So können zum Beispiel mit einer privaten Krankenhauszusatz-Police die Differenzkosten zur GKV für eine Klinikunterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Mehrkosten für eine Chefarztbehandlung oder für einen anderen Spezialisten abgedeckt werden. Je nach Vertragsvereinbarung, werden auch bestimmte Behandlungsmethoden, die von der normalerweise GKV nicht übernommen werden, von der PKV bezahlt.

Bei einer privaten Kranken(zusatz)-Police steht dem Patienten je nach vereinbartem Leistungsumfang auch ein freies Arzt- und Krankenhauswahlrecht zu, er kann sich somit auch von einem Privatarzt und/oder in einer Privatklinik ohne Mehrkosten behandeln lassen. Umfassende Informationen zur privaten Krankenversicherung, zu Krankenzusatzpolicen und zum Wechsel von der GKV zur PKV gibt es auf Wunsch beim Versicherungsvermittler.

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