Mit einem Organspendeausweis Angehörige entlasten

(verpd) Es ist nicht angenehm, dennoch sollte man sich mit dem Thema, ob man Organe nach seinem eigenen Tod spenden möchte oder nicht, zu Lebzeiten auseinandersetzen. Und das Ergebnis dieser Entscheidung – das sich übrigens jederzeit revidieren lässt – entsprechend in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung dokumentieren. Denn genau dies entlastet im Fall des Falles die Angehörigen, da sie dann ganz genau wissen, inwieweit und auch in welchem Umfang man einer Organspende zugestimmt hat.

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Webseite www.organspende-info.de warten derzeit rund 9.200 Personen auf ein Spenderorgan. Die meisten Personen, die auf der Warteliste stehen, benötigen eine Spenderniere. Danach folgen Leber, Herz und Lunge. Demgegenüber gab es im Jahr 2021 bundesweit gerade einmal 933 Organspenderinnen und Organspender. Angesichts dieser Zahlen wundert es nicht, dass 826 Personen auf der Warteliste im vergangenen Jahr verstorben sind.

Beim Ländervergleich liegt Deutschland bei 11,2 Organspendern je eine Million Einwohner im Mittelfeld. Europaweit führt Spanien mit 37,97 Organspendern je einer Million Einwohner. Gute Werte erreichen auch Portugal (24,61), Kroatien (24,15), Slowenien (22,25) oder Norwegen (18,89). Das mäßige Abschneiden von Deutschland erstaunt, denn laut der Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“ der BZgA stehen 84 Prozent dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber.

Nicht nur entscheiden, auch dokumentieren

Das Problem: Obwohl so viele der Thematik aufgeschlossen gegenüberstehen, haben gerade einmal 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung schriftlich in einem Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung dokumentiert. Bundesgesundheits-Minister Professor Karl Lauterbach betont in diesem Zusammenhang: „Jede und jeder von uns kann schon morgen auf ein Spenderorgan angewiesen sein – sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall.“

Der Bundesminister ergänzt: „Dass 84 Prozent der Befragten der Organspende positiv gegenüberstehen, zeigt die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich wünsche mir, dass die persönliche Erklärung für jede und jeden zu einer Selbstverständlichkeit wird. Denn dadurch bekommen mehr Menschen auf der Warteliste die Chance auf ein zweites Leben. Nutzen Sie das vielfältige Informationsangebot und treffen Sie Ihre Entscheidung.“

Professor Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, mahnt: „73 Prozent derjenigen, die eine Entscheidung getroffen haben, stimmen einer Organ- und Gewebespende zu. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis. Viele Spenden kommen jedoch nicht zustande, weil der Wille nicht eindeutig mitgeteilt wird.“ Das bedeutet: Im Fall des Falles müssen die Angehörigen diese schwierige Entscheidung treffen; oftmals ohne die Wünsche des Organspenders zu kennen.

Details zum Organspendeausweis

Wer seinen Angehörigen diese Entscheidung abnehmen möchte, sollte in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung hinterlegen, ob man einer Organ- und Gewebespende entweder generell zustimmt oder diese ablehnt. Man kann die Organspende auch auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder generell die Entscheidung an eine bestimmte Person wie den Ehepartner übertragen. Wie man sich entscheidet, wird nicht dokumentiert. Man muss sich hierfür auch nirgends anmelden oder registrieren.

Man kann seine Entscheidung zudem jederzeit ändern, indem man den alten Organspendeausweis vernichtet und einen neuen ausfüllt. Aktuell befindet sich noch ein Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) im Aufbau. Dieses soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden. In diesem Register soll die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden, wobei der Eintrag freiwillig und kostenlos ist. Und natürlich kann auch dieser jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Den Organspendeausweis gibt es übrigens kostenlos bei zahlreichen Institutionen wie der BZgA, bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen oder zum Teil auch bei Ärzten und in Apotheken. Weitere Details zum Organspendeausweis und zur Organspende gibt es unter anderem unter www.organspende-info.de, einem Webauftritt der BZgA, bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation oder beim Bundesministerium für Gesundheit.

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