(verpd) Bei sommerlichen Temperaturen sind Flipflops oder leichte Sandalen angesagt. Allerdings kann ein solches Schuhwerk beim Autofahren schnell vom Fuß rutschen und so die Unfallgefahr erhöhen. Viele fragen sich daher, ob die Kfz-Versicherung bei einem Unfall in einem solchen Fall auch wirklich zahlt und inwieweit es für Autofahrer gesetzliche Vorschriften zum Schuhwerk gibt.
Es gibt diverse Schuharten, die das Unfallrisiko erhöhen, wenn ein Autofahrer sie trägt. So rutschen beispielsweise Flipflops, Clogs aber auch andere Schuharten wie Sandalen ohne Fersenriemen leichter vom Fuß als zum Beispiel Halbschuhe oder Stiefel.
Verklemmt sich ein vom Fuß gerutschter Schuh zwischen den Pedalen, könnte das dazu führen, dass der Autofahrer nicht mehr bremsen kann und es deswegen zu einem Unfall kommt. Zudem gilt: Wer barfuß fährt, rutscht leichter von den Pedalen ab als mit festen Schuhen.
Dennoch gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die Privatpersonen das Tragen bestimmter Schuharten beim Autofahren verbietet. Das heißt, man kann jede Art von Schuhen tragen, ohne dass ein Bußgeld und/oder Punkte im Flensburger Fahreignungsregister drohen.
Ausnahme: Für Berufskraftfahrer gibt es Vorschriften hinsichtlich der Fußbekleidung am Steuer. In § 44 Absatz 2 Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 70) heißt es: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“
Auch wenn es keine Schuhvorschriften für Privatperson gibt, muss ein Autofahrer bei einem Verkehrsunfall, der sich ohne die getragenen Schuhe so nicht ereignet hätte, damit rechnen, dass er mindestens eine Teilschuld erhält und ein entsprechendes Bußgeld zahlen muss.
Wurden andere durch den Unfall verletzt, drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. Dies belegen unter anderem die Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 283/55) und des Oberlandesgerichts Bamberg (AZ. 2 Ss OWi 577/06).
Ein ungeeignetes Schuhwerk kann nämlich bei einem Unfall gemäß §1 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden. Im genannten Paragrafen heißt es unter anderem: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz empfiehlt es sich, Schuhe beim Autofahren zu tragen, die sicher am Fuß sitzen. Zwar übernimmt nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, selbst wenn das Unglück durch die Schuhe des Autofahrers (mit) verursacht wurde.
Allerdings kann der Kfz-Versicherer im Rahmen einer bestehenden Vollkaskoversicherung im Einzelfall prüfen, ob der Unfall durch das Tragen bestimmter Schuhe verursacht wurde und dies als grob fahrlässig einzustufen ist.
Hat ein Kfz-Fahrer einen Unfall grob fahrlässig verursacht, kann eine bestehende Vollkaskoversicherung unter Umständen den Schadenersatz für den Unfallschaden am eigenen Pkw ganz oder zum Teil verweigern. Laut GDV ist das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren jedoch in den seltensten Fällen ein so schwerwiegendes Außer-Acht-Lassen der üblichen Sorgfalt, dass dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden könnte.
Allerdings sollte man auch als privater Autofahrer verantwortungsbewusst sein und möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die sich nicht in den Pedalen verkeilen und auch beim Bremsen sicheren Halt bieten, um ein Abrutschen vom Bremspedal zu verhindern.
Generell empfiehlt es sich beim Autofahren auf ein geeignetes Schuhwerk zu achten und auch nicht barfuß zu fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren.
Die Schuhe eines Autofahrers sollten den Fuß fest umschließen, so dass sie nicht vom Fuß abrutschen. Sie sollten zudem stabil genug sein, um einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen herzustellen. Schuhe sollten, wenn möglich, zudem nicht so breit sein, dass man damit versehentlich zwei Pedale auf einmal betätigen kann.
Tipp: Ein Paar Sportschuhe im Kofferraum, die man im Notfall anziehen kann, sind hilfreich. Am Ziel angekommen, kann man sein Schuhwerk immer noch wechseln.