(verpd) Der Erste-Hilfe-Kasten im Auto ist hierzulande obligatorisch. Auch der Inhalt ist vorgeschrieben. Seit Jahresanfang 2023 zählen dazu auch zwei Mund-Nasen-Masken. Wer keinen, einen nicht einsatzbereiten oder einen unvollständigen Verbandkasten mitführt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Überdies kann ein veralteter Verbandkasteninhalt auch dazu führen, dass die bei einem Unfall notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht oder ungenügend durchführbar sind.
Kommt man an eine Unfallstelle, bei der sich noch kein anderer ausreichend um die Unfallbeteiligten kümmert, ist man zur Ersten Hilfe verpflichtet. Der Gesetzgeber verlangt, dass in jedem Pkw ein einsatzfähiger Verbandkasten mitgeführt wird. Der Inhalt dieses Erste-Hilfe-Kastens muss der DIN 13164 entsprechen.
Ab diesem Jahresanfang sind noch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen hinzugekommen. Eine Übergangsfrist ist bereits abgelaufen. Die gilt aber vorerst nur für neu erworbene Ausrüstungen. Die bereitsb im Einsatz befindlichen nach dem früheren Stand der Norm von 1998 und 2014 ausgerüsteten Kästen dürfen vorerst weiter benutzt werden.
Wer keinen oder einen unvollständigen Verbandkasten, oder auch einen mit abgelaufenem oder nicht einsetzbarem Inhalt mitführt und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen. Übrigens wird bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) ein fehlender Verbandkasten als geringer Mangel gewertet.
Grundsätzlich ist eine jährliche Kontrolle des Verbandkastens empfehlenswert, um abgelaufene oder unbrauchbare Materialien auszutauschen. Denn beispielsweise können Verband- und Hilfsmittel wie Pflaster und Fixierbinden ihre Sterilität, Klebekraft oder auch Elastizität verlieren und damit unbrauchbar oder sogar für den Verletzten gefährlich werden. Auch die Einmalhandschuhe werden mit der Zeit spröde und durchlässig. Sie schützen den Helfer so nicht mehr vor Krankheitskeimen.
Aus Kostengründen kann es auch sinnvoll sein, gleich den Erste-Hilfe-Kasten gegen einen neuen zu ersetzen.