(verpd) Nach einer Datenauswertung der Techniker Krankenkasse, einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, war letztes Jahr im Schnitt jeder gesetzlich Krankenversicherte Erwerbstätige 19,4 Tage krankgeschrieben. Das ist seit der Jahrtausendwende der bisherige Höchstwert. Die Studie zeigt zudem, was die Hauptgründe für Krankschreibungen waren.
Eine Datenanalyse der Techniker Krankenkasse (TK), einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat ergeben, dass jeder, der rund 5,7 Millionen Erwerbstätigen, die bei dieser Krankenkasse versichert sind, letztes Jahr im Schnitt 19,4 Tage krankgeschrieben war.
Das sind nicht nur deutlich mehr Fehltage als im Vorjahr – 2021 waren es rund 19 Krankentage –, sondern es ist auch der bisher höchste Krankenstand seit dem Jahr 2000, dem Beginn der TK-Auswertungen. Besonders hoch sind die Fehlzeiten im Vergleich zu den Vor-Coronajahren. 2019 wiesen die bei der TK GKV-versicherten Erwerbstätigen „nur“ 15,4 Krankentage auf.
Die Datenanalyse zeigt zudem, welche Leiden am häufigsten zu Krankschreibungen und Fehltagen geführt haben. „Hauptgrund für die hohen Fehlzeiten sind wie im Vorjahr Krankschreibungen aufgrund von Erkältungskrankheiten wie grippale Infekte, Bronchitis oder Grippe. Sie machen mehr als ein Viertel der Fehltage aus“, betont diesbezüglich Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.
Er erklärt weiter: „Es gab zwar einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2022. Aber die Erkältungskrankheiten haben Deutschland nach wie vor im Griff.“ Konkret fehlte im Durchschnitt letztes Jahr jeder Erwerbstätige, der bei der TK GKV-versichert war, 5,1 Tage wegen einer Erkältung. Im Jahr zuvor lag der Wert noch bei fast 5,8 Fehltagen, während es 2019, dem Jahr vor Beginn der Coronapandemie, nur knapp 2,4 Krankentage waren.
Die zweithäufigste Ursache, die letztes Jahr zu Fehltagen bei den Erwerbstätigen geführt hat, sind psychische Erkrankungen. Im Schnitt war jeder bei der TK versicherte Erwerbstätige 3,6 Tage aufgrund eines solche Leidens krankgeschrieben. Auf Platz drei der Leiden, die für viele Fehltage verantwortlich sind, liegen Muskelskelett-Erkrankungen wie beispielsweise Rückenschmerzen mit durchschnittlich 2,8 Fehltagen je Erwerbstätigen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei längeren Krankheitszeiten, konkret nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, mit Einkommensausfällen rechnen. Denn das als Lohnersatzleistung von der Krankenkasse gezahlte gesetzliche Krankengeld ist deutlich geringer als das bisherige Nettogehalt.
Arbeitnehmer haben nämlich bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen Anspruch auf 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes allerdings maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV – in 2024 sind das monatlich 5.175 Euro.
Ein Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt. Das heißt, wer mehr als 5.175 Euro im Monat verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.622,50 Euro und damit 70 Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze der GKV – das sind 120,75 Euro pro Krankheitstag brutto. Davon werden noch die Beiträge für gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.
Das führt dazu, dass nicht nur, wer ein hohes Gehalt hat, mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen muss. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, die oftmals gar keinen Krankengeldanspruch haben, ist jedoch über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich. Der Versicherungsvermittler berät auf Wunsch, wie hoch die Einkommenseinbußen sein können und welche Krankentagegeldhöhe abgesichert werden sollte.