Neuer Rekordwert bei der Anzahl der Pflegebedürftigen

(verpd) Ende letzten Jahres gab es fast 5,2 Millionen Pflegebedürftige – ein neuer Höchstwert seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995. Fast vier von zehn Betroffenen sind in den drei höchsten, der insgesamt fünf Pflegegrade eingestuft.

Letztes Jahr erhielten deutschlandweit rund 5,17 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies belegen Statistiken zur gesetzlichen Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).

Im Vorjahr, also 2021, waren es nicht ganz 4,90 Millionen Pflegebedürftige. Damit ist die Anzahl der Pflegebedürftigen von Ende 2021 bis Ende 2022 um etwas mehr als fünf Prozent gestiegen.

Ein Großteil wird ambulant gepflegt

Im Detail erhielten letztes Jahr fast knapp 4,88 Millionen gesetzlich Krankenversicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und rund 238.000 privat Krankenversicherte aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV). Die Daten der PPV-versicherten Pflegebedürftigen stammten noch aus dem Jahr 2021, da für 2022 noch keine neueren Zahlen vom PKV-Verband veröffentlicht wurden.

Der überwiegende Teil, nämlich fast 83 Prozent aller Pflegebedürftigen und damit rund 4,28 Millionen Betroffene wurden 2022 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Die restlichen 17 Prozent oder knapp 886.000 Pflegebedürftigen erhielten eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Vier von zehn Pflegebedürftige haben ab Pflegegrad drei

Seit 2017 wird die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nach fünf Pflegegraden bemessen. Auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist unter anderem vom Pflegegrad abhängig. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand eines Punktesystems. Je weniger ein Pflegebedürftiger in den bewerteten Bereichen allein ausüben kann, desto höher ist die Punktezahl und desto höher auch der Pflegegrad.

Zu den bewerteten Pflegebereichen zählen der Grad der Selbstständigkeit hinsichtlich der Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie der Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Unter anderem wird der Grad der noch möglichen Selbstversorgung, die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte sowie die Bewältigung und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen berücksichtigt.

Näheres zur Pflegeeinstufung gibt es unter www.pflegebegutachtung.de, einem Webportal des Medizinischen Dienstes (MDS), der für die Pflegeeinstufung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig ist.

Den geringsten Pflegegrad, nämlich Pflegegrad 1, hatten letztes Jahr 17 Prozent der Pflegebedürftigen. Die anteilig meisten Pflegebedürftigen, nämlich 44 Prozent waren in Pflegegrad 2 eingestuft. Fast 39 Prozent aller Pflegebedürftigen hatten einen der drei höchsten Pflegegrade. Konkret entfielen 27 Prozent auf Pflegegrad 3, fast neun Prozent auf Pflegegrad 4 und knapp drei Prozent auf Pflegegrad 5.

Nur eine gesetzliche Teilabsicherung

Grundsätzlich ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung, da die anfallenden Pflegekosten nur anteilig durch die Pflegeversicherungs-Leistungen gedeckt werden. Auch in der downloadbaren BMG-Broschüre „Ratgeber Pflege“ ist zu lesen: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“

Die Bundesregierung unterstützt die Bürger hinsichtlich der privaten Pflegevorsorge unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.

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