(verpd) Nicht nur Selbstständige können mit einem Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rentenvertrag genannt, für das Alter vorsorgen und gleichzeitig im Rahmen der dafür vorgesehenen staatlichen Förderung Steuern sparen. Wer nämlich in einen entsprechenden Rentenvertrag einzahlt, kann die einbezahlte Prämie bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich absetzen. Dieser absetzbare Maximalbetrag hat sich gegenüber dem Vorjahr seit Jahresanfang wieder erhöht.
Während Arbeitnehmer mit der sogenannten Riester-Rente die Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge haben, gibt es unter anderem für Selbstständige diesbezüglich die staatlich geförderte Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt.
Bei der Basis-Rente handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt. Ein Hauptmerkmal ist dabei, dass Rürup-Sparer nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommen.
Durch einen Rürup-Rentenvertrag erhöht man nicht nur sein künftiges Alterseinkommen, sondern kann bereits während der Ansparphase bares Geld durch eine Reduzierung der Steuerlast sparen. Ein Steuervorteil, den zum Beispiel Selbständige und Freiberufler, aber auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte in Anspruch nehmen können. Zum Jahreswechsel wurde dieser Steuervorteil nochmals verbessert.
Bisher erfolgte die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente dadurch, dass ein gesetzlich festgelegter Teil der eingezahlten Prämien beziehungsweise eines bestimmten Maximalbeitrages als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer steuerlich absetzbar ist. Der Maximalbeitrag ist laut Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West).
2005 betrug der steuerlich absetzbare Anteil der Prämie 60 Prozent. Seitdem erhöhte er sich jährlich um zwei Prozent, bis er im Jahr 2025 100 Prozent erreichen sollte. 2022 waren damit noch 94 Prozent der Prämie, maximal jedoch 94 Prozent des Höchstbeitrages der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) absetzbar.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 können die Prämien bereits ab 2023 bis zu 100 Prozent bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West), der 2023 bei 26.528 Euro lag, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehegatten mit einer steuerlichen Zusammenveranlagung war der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch – 2023 waren das also 53.056 Euro.
Da ab 2024 der Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 27.566 Euro gestiegen ist, können Rürup-Sparer in diesem Jahr eingezahlte Rürup-Prämien bis in der genannten Höhe steuerlich absetzen – das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 1.038 Euro. Bei Ehepaaren mit einer steuerlichen Zusammenveranlagung sind es bis zu 55.132 Euro, also 2.076 Euro mehr.
Die Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze dem Rürup-Sparer eine lebenslange monatliche Rente garantieren muss. Wurde ein Rürup-Rentenvertrag ab 2012 abgeschlossen, kann man frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres eine entsprechende Rentenauszahlung in Anspruch nehmen.
Der Rürup-Sparer kann je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen, wann und wie viel er in den Basis-Rentenvertrag einzahlen will. Auch eine Sofortrente im Alter ab 62 Jahren ist durch die Zahlung eines Einmalbetrages möglich.
Die Rürup-Rente kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden: je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise als Rentenversicherung mit und ohne zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder auch, wie bereits erwähnt, als sofort beginnende Rentenversicherung per Einmalprämie.
Welche individuellen Vorteile mit einem Rürup-Rentenvertrag aktuell und im Hinblick auf das Rentenalter möglich sind, darüber berät auf Wunsch der Versicherungsvermittler.