(verpd) Die bisherige Wohngebäude-Versicherung bietet nicht immer einen ausreichenden Schutz für eine neu installierte Wärmepumpe. Gerade Anlagen, die im Garten installiert sind, müssen oft ausdrücklich in den Versicherungsvertrag miteingeschlossen werden. Zudem gibt es Gefahren wie das Diebstahl- und Vandalismusrisiko, die häufig nicht durch den Versicherungsschutz einer normale Wohngebäudepolice mit abgesichert werden.
Zwar werden nach den neusten Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) aktuell nur etwa drei Prozent der 43,1 Millionen Wohngebäude in Deutschland mit Wärmepumpen beheizt. Doch nicht zuletzt aufgrund des geplanten neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird sich der Anteil voraussichtlich deutlich erhöhen.
Denn laut Bundesregierung soll demnach ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden – eine Anforderung, die mit einer Wärmepumpe erfüllbar ist. Immer mehr Hausinhaber und insbesondere auch Häuslebauer setzen bereits jetzt auf diese Heizart.
Allein letztes Jahr wurden in 57 Prozent der neu errichteten Wohngebäude Wärmepumpen als primäre Heizung eingebaut, wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) belegen. Das ist eine Steigerung um 6,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2015 lag der Anteil sogar bei nur 31,4 Prozent. Eine Wärmepumpe kostet je nach Größe einige tausend oder zehntausend Euro. Umso wichtiger ist es, dass eine solche Anlage in Schadenfall finanziell abgesichert ist.
Ist die Wärmepumpe fest im Haus installiert, ist sie in der Regel in einer bestehenden Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert. Wichtig ist jedoch, dass man den Versicherer über die Änderung der Heizungsart beziehungsweise den Einbau einer neuen Wärmepumpe informiert. Versichert ist in der Regel das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände, zu der auch die Heizungsanlagen zählt.
Befindet sich die Wärmepumpe jedoch außerhalb des Hauses, zum Beispiel im Garten, und ist mit Rohren mit dem Haus verbunden, muss diese bei einigen Versicherern separat per Antrag in den Versicherungsschutz der Wohngebäude-Police miteingeschlossen werden. In beiden Fällen ist die Wärmepumpe dann gegen die in der Police vereinbarten versicherten Risiken wie Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Blitz abgesichert.
Wichtig ist, dass die gesamte Versicherungssumme entsprechend den Änderungen angepasst wird, damit im Schadenfall der Schaden entsprechend der Vereinbarung auch komplett bezahlt wird – also Neu- oder Zeitwert, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wer seine Wärmepumpe zusätzlich gegen weitere Gefahren, die zur Beschädigung oder dem Abhandenkommen der Anlage führen können, versichert haben möchte, benötigt je nach Versicherer eine separate Police oder den Einschluss eines Zusatzbausteins in die Wohngebäudeversicherung.
So muss in der Regel das Schadenrisiko durch Diebstahl und/oder Vandalismus, das insbesondere für Wärmepumpen, die außerhalb des Hauses installiert sind, besteht, meist extra oder zusätzlich abgesichert werden.
Zu den weiteren Risiken, die je nach Vereinbarung mit speziellen Wärmepumpen-Policen oder auch Zusatzbausteinen zur Wohngebäude-Versicherung absicherbar sind, gehören unter anderem Anlageschäden infolge Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Auch Schäden durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Frost, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen sowie Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel sind in solchen speziellen Policen oder Zusatzbausteinen versicherbar.
Auch bei einer Wärmepumpen-Police oder einem Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung ist darauf zu achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme so hoch ist, dass bei einem Totalschaden die Wärmepumpe und die notwendigen Installationskosten ersetzt werden. Wer sichergehen möchte, dass seine neue Heizungsanlage optimal versichert ist, sollte sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.