(verpd) Wer letztes Jahr erstmalig eine Altersrente erhielt, hat im Durchschnitt eine Rentenhöhe von rund 1.060 Euro im Monat. Die am häufigsten ausbezahlte Rentenart, die Regelaltersrente, ist mit rund 690 Euro noch deutlich niedriger. Frauen mit einer solchen Rente erhielten im Schnitt sogar noch 100 Euro weniger.
Nach einer vor Kurzem von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) veröffentlichten Statistik erhielten letztes Jahr knapp 875.000 Personen hierzulande erstmalig eine gesetzliche Altersrente. Der durchschnittlich ausgezahlte Rentenbetrag vor Steuern – also bereits nach Abzug der von Rentenbeziehern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – betrug je Neurentner rund 1.058 Euro pro Monat.
Allerdings gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während die männlichen Neurentner im Schnitt eine monatliche Rentenhöhe von 1.241 Euro hatten, lag sie bei den weiblichen bei nur knapp 890 Euro.
Auch zwischen den Beziehern der verschiedenen Altersrentenarten, die sich unter anderem bei den Voraussetzungen, wann ein Rentenanspruch besteht, unterscheiden, gibt es zwischen den jeweiligen durchschnittlichen Rentenhöhen deutliche Differenzen.
Die anteilig meisten Neurentner, nämlich knapp 42 Prozent beziehungsweise 365.700 Personen, erhielten eine Regelaltersrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe je Monat belief sich auf knapp 694 Euro – im Vergleich zu allen Rentenarten ist dies die niedrigste Rente. Während im Durchschnitt jedoch die Höhe der Regelaltersrente bei den Männern etwa 813 Euro betrug, erhielten die Frauen sogar nur 593 Euro.
An zweiter Stelle der am häufigsten für Neurentner ausbezahlten Altersrentenarten mit einem Anteil von 30 Prozent oder 262.400 Personen entfiel letztes Jahr auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Es handelt sich um die 2014 eingeführte abschlagsfreie Rente, die je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr bezogen werden kann. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug für Neurentner fast 1.487 Euro – bei den Männern waren es 1.641 Euro und bei den Frauen 1.289 Euro.
Die dritthäufigste Altersrentenart, die letztes Jahr Neurentner erhielten, ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Fast 189.300 Personen, die 2022 erstmalig diese Rentenart erhielten, bekamen im Durchschnitt 1.118 Euro ausbezahlt. Und auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Männliche Neurentner erhielten im Schnitt etwa 1.359 Euro, weiblich dagegen nur 963 Euro.
Auf Rang vier belegt die Altersrente für Schwerbehinderte. Fast 56.300 neue Rentenbezieher, das waren über sechs Prozent aller Neurentner, erhielten diesbezüglich im Durchschnitt eine Rente in Höhe von 1.232 Euro. Auch hier zeigten sich geschlechterspezifische Unterschiede. Während Männer fast 1.387 Euro ausbezahlt bekamen, hatten die Frauen nur eine Monatsrente von im Schnitt knapp 1.064 Euro.
Die Rentenart mit den wenigsten Neurentnern aber den höchsten Rentenzahlbeträgen ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Nur 45 Männern wurde diese Rentenart letztes Jahr erstmalig ausbezahlt. Sie hatten im Schnitt eine monatliche Rentenhöhe von 2.469 Euro. Es gab letztes Jahr keine Frauen, denen diese Rentenart als Neurentner zugesprochen wurde.
Weitere Rentenarten, die letztes Jahr an Neurentner ausbezahlt wurden, sind die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und die Altersrente für Frauen. Diese Rentenformen können jedoch nur noch von Personen beantragt werden, die vor 1952 geboren wurden.
Insgesamt bekamen über 720 Neurentner eine Altersrente für Frauen mit einer durchschnittlichen Rentenhöhe von knapp 550 Euro. Zudem wurde rund 540 Personen erstmalig eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ausbezahlt. Die durchschnittliche Rentenhöhe lag hier bei 976 Euro – 989 bei den Männern und 854 bei den Frauen.
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die jedoch nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen: Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen. Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen. Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben. Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen: Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV). |
Informationen zum Thema Altersrente enthält die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare DRV-Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“. Im DRV-Webauftritt gibt es zudem einen Rentenbeginn- und -höhenrechner, mit dem jeder ermitteln kann, in welchem Alter er frühestens eine gesetzliche Altersrente mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann, sofern er die dafür notwendigen sonstigen Zugangskriterien erfüllt.
Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und welche Alterseinkünfte er im Rentenalter eigentlich haben müsste, um seinen Lebensstandard abzusichern, erhält vom Versicherungsexperten auf Wunsch entsprechende Hilfe in Form von genauen Analysen.
Um ein mögliches Defizit zwischen dem bisherigen Einkommen und den zu erwartenden gesetzlichen Altersbezügen möglichst auszugleichen und damit auch den Lebensstandard im Alter zu sichern, empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen.
Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, die zum Teil auch staatlich gefördert werden. Wer genau wissen möchte, wie hoch die eigene gesetzliche Altersrente konkret sein wird und mit welcher Einkommenslücke er ohne eine zusätzliche Vorsorge rechnen muss, erhält vom Versicherungsexperten eine entsprechende Analyse seiner persönlichen Situation. Zudem berät der Experte über die individuell passenden Altersvorsorgeformen.