(verpd) Noch nie waren hierzulande so viele Personen erwerbstätig, wie letztes Jahr. Gestiegen ist insbesondere die Anzahl der Arbeitnehmer, die der Selbstständigen ist jedoch gesunken. Dies belegen Daten des Statistischen Bundesamtes. Doch egal, ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, für alle, die ihr Haushaltsbudget hauptsächlich vom eigenen Arbeitsverdienst bestreiten, ist es wichtig, auch im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit eine ausreichende Einkommensabsicherung zu haben. Denn die gesetzliche Absicherung reicht diesbezüglich nicht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es letztes Jahr über 45,9 Millionen Erwerbstätige in Deutschland – ein neuer Höchstwert. Davon waren knapp 3,88 Millionen Selbstständige und 42,05 Millionen Arbeitnehmer. Insgesamt ist die Anzahl der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozent und binnen zehn Jahre um 8,5 Prozent gestiegen.
Die Zahl der Arbeitnehmer hat gegenüber 2022 um 0,9 Prozent und im Vergleich zu 2013 um 11,1 Prozent zugenommen. Dagegen ist die Anzahl der Selbstständigen in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent und innerhalb der letzten zehn Jahre sogar um 13,7 Prozent zurückgegangen.
Die Mehrheit, nämlich drei von vier Erwerbstätigen, waren 2023 im Dienstleistungsbereich tätig. Knapp jeder vierte Beschäftigte, konkret 23,5 Prozent, arbeitete in einem produzierenden Gewerbe und in der Baubranche. Rund 1,2 Prozent waren in der Land- oder Forstwirtschaft oder der Fischerei tätig. Eine noch detailliertere Aufteilung, in welchen Bereichen die Beschäftigten tätig sind, zeigen die Quartalswerte von Destatis.
Im vierten Quartal 2023 war die Zahl der Erwerbstätigen mit knapp 46,2 Millionen Personen sogar auf den bisher höchsten Quartalswert gestiegen. Knapp 1,2 Prozent waren auch hier in der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischerei beschäftigt. Weitere 5,8 Prozent arbeiteten in der Baubranche, 17,7 Prozent im produzierenden Gewerbe, 22,1 Prozent in den Bereichen Handel, Verkehr oder Gastgewerbe sowie 53,3 Prozent in Dienstleistungsbereichen.
Gerade für Haupt- oder Alleinverdiener eines Haushaltes ist es wichtig, sich frühzeitig gegen Einkommenseinbußen, die im Falle einer längeren unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder gar einer dauerhaften Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit drohen, abzusichern. Denn die Einkommensabsicherung über die Sozialversicherung wie die gesetzliche Renten (GRV)- oder Krankenversicherung (GKV) reicht hierfür in der Regel nicht.
So ist beispielsweise das Krankengeld der GKV, das in den meisten Fällen nur gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern zusteht, niedriger als das bisherige Erwerbseinkommen. Ab einer bestimmten Krankheitsdauer entfällt das Krankengeld und man hat je nach Umstand Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld – beides erheblich niedriger als die bisherigen Arbeitseinkünfte. Selbstständige haben, bis auf wenige Ausnahmen, keinen Anspruch auf ein Krankengeld der GKV.
Zudem gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der GRV, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, gleicht den Einkommensverlust bei einer dauerhaften Erwerbsminderung im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen bei Weitem nicht aus.
Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige diverse Lösungen, um eine umfassende Einkommensabsicherung bei Krankheit, Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeit zu gewährleisten. Auf Wunsch berät ein Versicherungsvermittler, welche Absicherungsvarianten im individuellen Fall sinnvoll sind.