Rentenbezugsdauer erreicht Höchstwert

(verpd) Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt mittlerweile bei über 21 Jahren und ist damit auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Betrachtet man jedoch die einzelnen Rentenarten, zeigt sich, dass nicht in jedem Fall derjenige, der früher in Rente geht, auch mit einer längeren Rentenzahlung rechnen kann. Selbst das durchschnittliche Sterbealter variiert je nach Rentenartbezug.

Nach aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) betrug 2021 die durchschnittliche Rentenbezugsdauer einer gesetzlichen Altersrente knapp 21,7 Jahre. Bei den Männern waren es 20,0 Jahre und bei den Frauen fast 23,3 Jahre – in beiden Fällen ein neuer Höchstwert.

Im Vorjahr lagen zwischen dem Renteneintritt und dem Tod des Rentenbeziehers bei den Männern noch knapp 19,8 Jahre und bei den Frauen fast 23,2 Jahre. Auch 2019, in dem Vor-Corona-Jahr, war die Rentenbezugsdauer niedriger als 2021. Sie betrug damals bei den Männern nicht ganz 19,6 Jahre und bei den Frauen 23,1 Jahre.

Deutlicher Anstieg der Rentenbezugsdauer in zehn Jahren

Einen deutlichen Anstieg gab es zudem im Vergleich zu vor zehn Jahren. 2011 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei den Männern noch 17,4 Jahre und bei den Frauen 22,1 Jahre. Seitdem hat sich bis 2021 die Rentenbezugsdauer bei den Männern um 2,6 Jahre und bei den Frauen um 1,2 Jahre erhöht.

Das Durchschnittsalter, wann die Bürger erstmalig eine gesetzliche Altersrente in Anspruch genommen haben, ist von 2011 bis 2021 zwar ebenfalls angestiegen, aber in einem deutlich geringeren Umfang als die Rentenbezugsdauer.

Vor zehn Jahren lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei den Männern bei 63,8 Jahren und bei den Frauen bei 63,2 Jahren. 2021 sind die Männer im Schnitt mit nicht ganz 64,1 Jahren, also rund 0,3 Jahre später, und die Frauen mit knapp 64,2 Jahren, und damit etwa 0,9 Jahre später, in Rente gegangen.

Späterer Renteneintritt und dennoch längerer Rentenbezug

Die DRV-Statistik gibt auch Auskunft über die Rentenbezugsdauer je Altersrentenart.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit – sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen – diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Für die beiden letztgenannten Altersrentenarten galt ein frühestmögliches Renteneintrittsalter von 60 Jahren.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Betrachtet man die Rentenbezugsdauer wie auch das Sterbealter je nach Altersrentenart, zeigen sich erhebliche Differenzen.

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* und Sterbealter je nach Altersrentenart

Rentenart

Durchschnittliches Todesfallalter der Rentenbezieher in Jahren

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren

Anzahl der weggefallenen Renten in 2021

Alle gesetzlichen Altersrentenarten

82,9

21,7

907.739

Regelaltersrente

84,6

22,6

462.059

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

67,5

4,3

17.355

Altersrente für langjährig Versicherte

81,6

18,9

83.089

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

77,9

19,2

88.388

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

82,3

22,0

114.896

Altersrente für Frauen

83,5

23,6

140.267

Interessant ist, dass die Rentenbezugsdauer bei den Beziehern einer Regelaltersrente mit knapp 22,6 Jahren deutlich höher ausfällt als bei den Rentnern, die eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten haben. Letztere erhielten im Schnitt bis zum Ableben nur rund 18,9 Jahre lang eine Rente.

Und das, obwohl die Regelaltersrentner beim Renteneintritt aufgrund der gesetzlichen Regelung je nach Geburtsjahr mindestens 65 Jahre oder älter waren, die langjährig versicherten Altersrentner dagegen mit Rentenabschlägen bereits mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Der große Unterschied zwischen den Rentenarten, ist neben dem Eintrittsalter, jedoch mitunter die Länge der ausgeübten gesetzlich rentenversicherten Erwerbstätigkeit bis zum Renteneintritt. Während man für eine Regelaltersrente nur eine fünfjährige Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt, sind es für eine Altersrente für langjährig Versicherte ganze 35 Jahre.

Rentenbezugsdauer-Statistik: Nur bedingt aussagekräftig

Laut der Statistik sind diejenigen, die 45 Jahre oder länger bis zum Renteneintritt gearbeitet haben und dafür früher als viele andere eine abschlagfreie Rente erhielten, im Schnitt auch früher verstorben. Sie haben dadurch eine erheblich kürzere Rentenbezugsdauer als andere.

Konkret starben die Bezieher einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit knapp 67,5 Jahren und hatten eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von nicht ganz 4,3 Jahren. Allerdings ist für diese Rentenart, die erst 2012 eingeführt wurde, die Rentenbezugsdauer-Statistik nur wenig aussagekräftig. Bis 2014 galt hierfür noch ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren, ab 2014 waren es 63 Jahre und seit 2016 steigt das früheste Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre.

Damit sind die ersten, die ab 2012 eine solche Rente mit 65 oder ab 2014 mit 63 Jahren erhalten haben, im Berichtsjahr 2021 in der Regel höchstens 74 Jahre alt. Sie liegen damit weit unter der Lebenserwartung, die laut Statistischem Bundesamt aktuell bei Männern 78,5 Jahre und bei Frauen 83,4 Jahre beträgt. Zudem ist die Anzahl der weggefallenen Renten dieser Rentenart im Vergleich zu den anderen noch niedrig.

Ebenfalls wenig aussagekräftig ist die Rentenbezugsdauer-Statistik für die heute nicht mehr aktuellen Altersrentenarten, nämlich die Altersrente für Frauen oder wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Sie hatten noch ein Renteneintrittsalter von 60 Jahren, konnten jedoch nur von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beantragt werden. Damit waren die jüngsten Rentenbezieher im Berichtsjahr der Statistik 2021 mindestens 70 Jahre oder älter.

Vorsorge ist doppelt wichtig

Übrigens: Wer weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte vorzeitig privat vorsorgen. Denn egal ob mit oder ohne Abschläge, die Höhe der gesetzlichen Altersrente entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens.

Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente tatsächlich sein wird und welche Vorsorgelösung für den individuellen Bedarf sinnvoll ist, damit sie auch für eine lange Rentenbezugsdauer ausreichend ist, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.

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