Rund jeder siebte Vollzeitbeschäftigte ist Geringverdiener

(verpd) Zwar sinkt seit Jahren der Anteil der Geringverdiener unter den Vollzeitbeschäftigten, dennoch waren letztes Jahr immer noch über 15 Prozent und damit rund 3,4 Millionen Arbeitnehmer davon betroffen. Je nach Branche und Region ist der Anteil sogar noch deutlich höher. Dies zeigt eine Datenauswertung der aktuellen Verdienststatistik der Bundesagentur für Arbeit. Betroffene müssen ohne eine zusätzliche Vorsorge damit rechnen, dass ihnen im Alter eine Altersarmut droht.

Arbeitnehmer, deren Gehalt niedriger ist, als zwei Drittel des mittleren (Median-)Bruttogehaltes eines sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, gelten als Geringverdiener. Nach der aktuellen Engeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttogehalt zum Stichtag 31.12.2023 bei monatlich 3.796 Euro. Somit zählten Vollzeitbeschäftigte, die weniger als 2.530 Euro im Monat verdienten, zu den Geringverdienern.

Wie die genannte Entgeltstatistik belegt, hatten letztes Jahr von den insgesamt rund 22 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten 15,3 Prozent beziehungsweise knapp 3,4 Millionen Personen einen Bruttoverdienst unter der Geringverdienergrenze. Minijobber, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst werden hierbei nicht mitberücksichtigt.

Geringverdiener: Besonders betroffen sind Ungelernte

Zwar sinkt damit seit dem Jahr 2012 der Anteil der Geringverdiener – 2012 waren es noch 20,6 Prozent, 2017 19,8 Prozent und 2022 16,5 Prozent –, dennoch war letztes Jahr mit einem Anteil von 15,3 Prozent immer noch mehr als jeder siebte Vollzeitbeschäftigte davon betroffen.

Weiterhin sind anteilig deutlich mehr Frauen als Männer betroffen. Von allen knapp 7,2 Millionen vollzeitbeschäftigten Frauen galten 20,8 Prozent als Geringverdiener, bei den 14,8 Millionen Männern mit einer Vollzeittätigkeit waren es dagegen „nur“ 12,6 Prozent.

Betrachtet man die Altersgruppen zeigt sich, dass von den 1,3 Millionen unter 25-jährigen Vollzeitarbeitern 32,4 Prozent unter der Geringverdienerschwelle lagen, bei den knapp 15,6 Millionen 25- bis 54-jährigen Vollzeitbeschäftigten waren es hingegen nur 14,1 Prozent und bei den ab 55-jährigen sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen 14,4 Prozent.

Auch die berufliche Ausbildung spielt eine wichtige Rolle bei der Verdiensthöhe: Bei den 1,9 Millionen Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss waren 36,1 Prozent Geringverdiener. Von den fast 13,7 Millionen Beschäftigten mit einem anerkannten Berufsabschluss lagen 14,0 Prozent und von den knapp 4,8 Millionen Akademikern nur 4,2 Prozent unter der Geringverdienergrenze.

Regionale Unterschiede

Die Verdienststatistik zeigt auch deutliche regionale Unterschiede. In den westdeutschen Bundesländern lag der Anteil der Geringverdiener – gemessen an der bundesweiten Geringverdienergrenze von 2.530 Euro in 2023 – bei 13,8 Prozent, während in Ostdeutschland deutlich mehr, nämlich rund 22,2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten betroffen waren.

Betrachtet man den Anteil der Geringverdiener auf Bundesländerebene, zeigt sich, dass in Mecklenburg-Vorpommern mit 28,6 Prozent die meisten und Hamburg mit 12,2 Prozent die wenigsten Vollzeitbeschäftigten dazu zählen.

Regionaler Anteil der Geringverdiener an alle Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2023

Region/Bundesland

Anteil der Geringverdiener* in Prozent

Deutschland

15,3

Westdeutschland

13,8

Ostdeutschland

22,2

Hamburg

11,5

Baden-Württemberg

11,6

Bayern

12,8

Hessen

13,1

Berlin

14,3

Bremen

14,4

Nordrhein-Westfalen

14,7

Saarland

15,4

Rheinland-Pfalz

15,8

Niedersachsen

16,6

Schleswig-Holstein

17,2

Sachsen-Anhalt

24,3

Brandenburg

24,5

Sachsen

24,7

Thüringen

25,7

Mecklenburg-Vorpommern

26,5

Betrachtete man alle 400 Land- und Stadtkreise gab es 21 Regionen – alle in Westdeutschland –, bei denen der Anteil der Geringverdiener bei unter zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten lag. In zwölf Regionen – diese lagen alle in Ostdeutschland – zählten hingegen jeweils über 30 Prozent der Vollzeittätigen zu den Geringverdienern.

Die drei Regionen mit den prozentual meisten Geringverdienern unter den Vollzeittätigen waren Ende 2023 der Erzgebirgskreis mit 34,1 Prozent, Görlitz mit 33,2 Prozent sowie die Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis und Vorpommern-Rügen mit je 32,2 Prozent. Den regional niedrigsten Anteil hatten dagegen die Stadt Wolfsburg mit 4,8 Prozent, die Stadt Erlangen mit 6,8 Prozent sowie die Stadt Stuttgart und der Landkreis München mit je 7,5 Prozent.

Branche

Auch nach Branchen betrachtet gibt es erhebliche Unterschiede. Im Gastgewerbe zählen 55,6 der Vollzeitbeschäftigten zu den Geringverdienern, während es im öffentlichen Dienst nur 2,8 Prozent waren. Besonders prekär ist die Situation in der Zeitarbeit, wo 57,2 Prozent der Vollzeittätigen ein Einkommen unter der Geringverdienerschwelle hatten.

Anteil der Geringverdiener an alle Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2023 je nach Branche

Wirtschaftszweig

Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten

darunter Anzahl der Geringverdiener

Anteil der Geringverdiener in Prozent

Insgesamt

21.989.270

3.361.537

15,3

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, externe Organisationen

1.217.174

31.305

2,6

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

630.542

23.203

3,7

Information und Kommunikation

1.028.056

46.669

4,5

Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft

498.253

26.404

5,3

Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie

3.687.199

226.628

6,1

Erziehung und Unterricht

589.900

37.312

6,3

Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen

1.956.984

169.665

8,7

Verarbeitendes Gewerbe

5.601.048

530.429

9,5

Herstellung von Vorleistungsgütern, insbesondere von chemischen Erzeugnissen und Kunststoffwaren (ohne Güter der Metall- und Elektroindustrie)

993.471

99.755

10,0

Heime und Sozialwesen

765.356

92.697

12,1

Baugewerbe

1.537.888

218.387

14,2

Gesundheitswesen

1.302.882

189.370

14,5

Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz

2.717.421

579.469

21,3

Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern (ohne Güter der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie)

920.378

204.046

22,2

Verkehr und Lagerei

1.464.038

343.119

23,4

Kunst und Unterhaltung, sonstige Dienstleistungen, private Haushalte

581.818

162.780

28,0

sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Arbeitnehmerüberlassung)

908.597

280.824

30,9

Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen

1.428.813

578.295

40,5

Land-, Forstwirtschaft und Fischerei

143.540

60.793

42,4

Gastgewerbe

524.109

271.428

51,8

Arbeitnehmerüberlassung

520.216

297.471

57,2

Geringes Einkommen führt zu Altersarmut

Geringverdiener sind jedoch nicht nur während des Erwerbslebens finanziell schlechter gestellt, auch ihre gesetzliche Altersrentenansprüche sind niedrig – und zwar so niedrig, dass eine Altersarmut droht wie nachfolgende Berechnung verdeutlicht. Im Jahr 2023 verdiente ein Vollzeitbeschäftigter im Jahresmittel (Median) Brutto 45.547 Euro. Ein Geringverdiener mit einem Bruttojahresverdienst von weniger als zwei Drittel dieses Wertes hatte somit weniger als 30.364 Euro Bruttojahreseinkommen.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente berechnet sich nach der Anzahl aller Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (2024: 39,32 Euro). Die Höhe der Entgeltpunkte eines Jahres ermittelt sich wie folgt: Höhe des Jahreseinkommens, für das man gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hat, geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten. In Ostdeutschland wird das Gehalt hierbei noch um einen Umrechnungsfaktor erhöht.

Das rentenrelevante Durchschnittsentgelt lag 2023 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei voraussichtlich 43.142 Euro. Ein Geringverdiener hätte somit in 2023 in Westdeutschland maximal 0,7 Entgeltpunkte und in Ostdeutschland 0,72 Entgeltpunkte erreicht.

Wenn ein Beschäftigter 45 Jahre lang jeweils 0,7 Entgeltpunkte erzielte, erhält er eine Bruttoaltersrente von aktuell rund 1.238 Euro im Monat – bei 0,72 Entgeltpunkten pro Jahr sind es 1.274 Euro. Davon werden noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Damit ist die Rentenhöhe eines Geringverdieners deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle, die 2023 laut dem Statistischen Bundesamt für einen Alleinlebenden bei knapp 1.314 Euro lag.

Zusätzliche Altersvorsorge nicht nur für Geringverdiener notwendig

Die Daten verdeutlichen, dass eine frühzeitige private Vorsorge notwendig ist, um im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können. Aufgrund des aktuellen Rentenniveaus von etwa 48 Prozent sollten jedoch nicht nur Geringverdiener zusätzliche Vorsorge treffen.

Ein Versicherungsfachmann kann bei der Auswahl der passenden Altersvorsorgelösungen und der Nutzung staatlicher Förderungen unterstützen.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular