(verpd) Insbesondere vor einer Fahrt ins Ausland möchten viele ihr Fahrzeug für die Dauer der Reise durch eine Vollkaskoversicherung geschützt wissen. Doch nicht immer lohnt sich eine zeitliche Eingrenzung.
Viele fragen sich vor einer Urlaubsreise, ob sie für ihren Pkw für die Dauer einer geplanten Reise eine Vollkaskoversicherung abschließen sollten. Denn während eine eventuell bereits bestehende Teilkaskoversicherung in der Regel nur leistet, wenn der Pkw gestohlen, durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand, Glasbruch oder bei einem Zusammenstoß mit einem Haarwild beschädigt wurde, bietet die Vollkasko einen Rundumschutz.
Zusätzlich zu den Teilkaskorisiken übernimmt die Vollkasko auch Unfallschäden am eigenen Kfz, maximal den Fahrzeugwert, egal ob der Unfall selbst fahrlässig verschuldet wurde oder der Unfallgegner keine oder keine ausreichende Entschädigung zahlt.
Die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung gilt in der Regel in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, wenn keine Erweiterung oder Einschränkung in der Police vereinbart wurde.
Grundsätzlich sollten Reisende darauf achten, dass der Kfz-Haftpflicht-, Teil- oder auch Vollkaskoschutz in allen Ländern gilt, in die man mit dem Pkw fährt. Dieser sogenannte Geltungsbereich ist den der Police zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen und Vereinbarungen zu entnehmen.
Zudem kann es sinnvoll sein, zu vergleichen, was es kostet, wenn der Vollkaskoschutz zeitlich begrenzt ist oder dauerhaft gilt. Grundsätzlich bieten viele Autoversicherer ihren Kunden an, zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung einen kurzfristigen Vollkaskoschutz abzuschließen. Oft wird dabei eine Mindestdauer von einem vollen Kalendermonat vorgeschrieben, eine kürzere Absicherung, zum Beispiel ein Kaskoschutz für nur zwei oder drei Wochen, ist dann nicht möglich.
Die Prämienhöhe für eine kurzfristige Vollkaskoversicherung hängt vom Abrechnungsmodus des jeweiligen Versicherers ab. Hierzu gibt es keine einheitliche Regelung. Wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif ermittelt, berechnet sie sich aus der je nach Versicherungsschutz-Dauer anteiligen Jahresprämie und einem Prämienaufschlag. Dabei wird jedoch im Gegensatz zu einer dauerhaften Vollkasko ein vorhandener Schadenfreiheitsrabatt (SFR) nicht berücksichtigt.
Zudem wird die Prämie für eine kurzfristige Vollkasko oftmals zusätzlich zur Prämie einer bestehenden Teilkaskoversicherung verlangt, obwohl in der kurzfristigen Vollkasko ebenfalls Teilkaskorisiken mitversichert sind. Unter anderem können die Nichtbeachtung eines vorhandenen Schadenfreiheits-Rabattes und der Aufschlag für einen kurzfristigen Versicherungsschutz dazu führen, dass der zeitlich begrenzte Vollkaskoschutz teurer ist als eine ganzjährige Vollkaskoversicherung.
In diesem Fall ist es sinnvoller, eine dauerhafte Vollkaskoversicherung in den bestehenden Kfz-Vertrag mit einzuschließen, was normalerweise auch noch kurz vor dem Urlaub möglich ist. Bei einer ganzjährigen Vollkaskoversicherung wird zum einen der SFR berücksichtigt, der in der Regel dem SFR der Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht. Zum anderen entfällt die Prämie für den eventuell bereits bestehenden Teilkaskoschutz.
Wer schon seit Längerem unfallfrei fährt und einen guten SFR hat, für den ist im Übrigen auch der Prämienunterschied zwischen dem Beitrag für eine Vollkasko- und einer reinen Teilkaskoversicherung oftmals gering.
Dadurch kann es sich selbst bei älteren Fahrzeugen lohnen, statt einer reinen Teilkaskoversicherung einen Vollkaskoschutz, der ja automatisch auch den Teilkaskoschutz enthält, abzuschließen, da für den umfassenderen Versicherungsschutz, wenn überhaupt, nur wenig mehr zu zahlen ist.