(verpd) Was bei einer Pflegebedürftigkeit zu tun ist und welche Hilfen und Unterstützungs-Leistungen es für Betroffene und deren Angehörige gibt, erklären unter anderem zwei Bundesministerien. Sie informieren mittels Broschüren, Onlineportalen, aber auch per Telefon. Zudem gibt es offizielle Stellen, die auch eine kostenlose und individuelle Vor-Ort Beratung anbieten.
In Deutschland muss jeder Bürger eine Pflegeversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen haben. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert, deren Träger die Krankenkassen sind. Privat Krankenversicherte müssen sich hingegen mit einer privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV) bei einem Krankenversicherer absichern.
Sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, haben Pflegebedürftige und unter Umständen auch pflegende Angehörige Anspruch auf Unterstützung sowie Leistungen der SPV oder PPV.
Eine Unterstützungsmaßnahme für Betroffene und deren Angehörige ist der gesetzliche Anspruch auf eine kostenlose und individuelle Pflegeberatung. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung beim Träger der Pflegeversicherung – also bei der Krankenkasse oder beim Krankenversicherer – gestellt wurde und ein erkennbarer Hilfe- oder Beratungsbedarf besteht.
Die Beratung kann telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch, zum Beispiel vor Ort beim Pflegebedürftigen erfolgen. Die Anlaufstelle für die Pflegeberatung ist für gesetzlich Krankenversicherte die jeweilige Krankenkasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Zudem kann man sich an einen der Pflegestützpunkte wenden, die deutschlandweit in den verschiedensten Regionen zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner für privat Krankenversicherte ist die bundesweit zuständige Compass private Pflegeberatung GmbH, die unter der Telefonnummer 0800 1018800 zu erreichen ist.
Es gibt zudem noch weitere Informations-Möglichkeiten von offiziellen Stellen. Umfassende Ausführungen rund um die Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung enthält der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie die 172 Seiten starke Broschüre „Ratgeber Pflege“.
Weitere kostenlos bestell- oder herunterladbare und vor Kurzem aktualisierte BMG-Publikationen zum Thema sind der „Ratgeber Demenz“ sowie die Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“. Das BMG-Webportal und die genannten Ratgeber geben einen Überblick über Leistungen bei einer ambulanten Pflege, also einer Pflege zu Hause, sowie bei einer voll- oder teilstationären Pflege (Pflege im Pflegeheim).
Die meisten Leistungen wie die Höhe des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistungen bei der ambulanten Pflege oder der Pauschalleistungen bei einer Pflege im Pflegeheim hängen von der Art der Unterstützung und dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab.
Bei gesetzlich Krankenversicherten erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung des Pflegegrades in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat Krankenversicherten durch die Medicproof GmbH.
Auch das Webportal Wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über die Unterstützungs-Möglichkeiten. Ein Hauptschwerpunkt sind unter anderem die finanziellen Leistungen sowie sonstigen Rechte wie das Recht auf eine sechsmonatige Pflegezeit oder auch eine längerfristige Familienpflegezeit, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können.
Unter anderem wird hier erläutert, welche Rechte ein Arbeitnehmer hat, der kurzfristig der Arbeit fernbleiben muss, um die Pflege eines plötzlich pflegebedürftig gewordenen Angehörigen zu organisieren. Zudem wird auf die Rechtslage und den Leistungsanspruch eines pflegenden Angehörigen eingegangen, der sich zu diesem Zweck bis zu 24 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit befreien lassen will.
Das BMFSFJ bietet zudem eine telefonische Beratung sowie eine schnelle Hilfe für Angehörige in Form des Pflegetelefons, das montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 030 20179131 erreichbar ist. Allgemeine Fragen zur Pflegeversicherung können zudem beim BMG-Bürgertelefon 030 340606602 gestellt werden.