(verpd) Vom abgelaufenen Reisepass bis hin zu einer plötzlichen Erkrankung – nicht immer verläuft eine Reise, wie man es sich erhofft. Wer vorab richtig plant und mögliche Risiken mit den passenden Versicherungspolicen absichert, kann viele Probleme von vornherein verhindern.
Für einen entspannten Urlaub reicht es in der Regel nicht, den Urlaubsort und die Reiseroute auszusuchen. Unter anderem sollte man auch abklären, wer während der Abwesenheit zum Beispiel die Post entgegennimmt, die Zimmerpflanzen pflegt und/oder sich um das daheimgebliebene Haustier kümmert.
Zudem gilt es sicherzustellen, dass die für das Reiseziel notwendigen Dokumente, wie gültiger Reisepass und/oder Visum, rechtzeitig bereitstehen. In manchen Urlaubsländern sind auch spezielle Impfungen für die Einreise vorgeschrieben.
Auf Reisen innerhalb des eigentlich grenzfreien Schengenraums empfiehlt es sich, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Zum einen gibt es einige Länder wie Österreich, Italien, Slowenien, Frankreich, Schweden und Dänemark die temporäre Grenzkontrollen durchführen, zum anderen muss man sich beispielsweise bei einem Unfall ausweisen können.
In einigen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) ist nicht nur ein Reisepass oder ein Visum notwendig, sondern auch, dass der Reisepass eine bestimmte Gültigkeitsdauer wie beispielsweise sechs Monate ab Reiseantritt aufweist. Ob es entsprechende Vorgaben im jeweiligen Land gibt, erfährt man unter anderem online in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Im genannten Webportal sind zudem für jedes Land allgemeine Informationen zum Land, Einreisebestimmungen, Zoll- und strafrechtliche Vorschriften sowie medizinische Hinweise abrufbar. Wichtig ist es außerdem, die jeweilige Sicherheitslage des Urlaubslandes zu beachten.
Entsprechende Hinweise und aktuelle Reisewarnungen finden sich ebenfalls im Webauftritt des Auswärtigen Amtes. Eine kostenlos herunterladbare App des Auswärtigen Amtes enthält neben länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen auch eine Checkliste für die Reiseplanung und für das Verhalten in Notfällen sowie wichtige Anlaufstellen in Krisensituationen wie die Botschaft oder das Konsulat.
Im Webportal des Auswärtigen Amtes ist unter anderem zu lesen: „Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungsschutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (zum Beispiel Krankenhauskosten, Rettungsflug) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren.“
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Policen für einen Auslandsurlaub, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt anfallende Arzt- und Klinikkosten für einen Reisenden je nach Urlaubsland und Kostenart nur zum Teil oder gar nicht. Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland, der mehrere Tausend Euro kosten kann, wird ebenfalls nicht von der GKV übernommen. Das heißt, wer im Urlaub verunfallt oder krank wird, trägt ein hohes Kostenrisiko.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt dagegen die notwendigen Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung im Ausland und, wenn vereinbart, auch einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland. Eine solche Police wird auch vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, in allen landesspezifischen Merkblättern für Urlauber dringend empfohlen.
Immer wieder kommt es vor, dass eine Reise wegen eines Unfalles, einer plötzlichen Krankheit oder eines Todesfalles innerhalb der Familie gar nicht erst angetreten oder ein bereits begonnener Urlaub abgebrochen werden muss. Ohne eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung müsste man in diesen Fällen die anfallenden Stornokosten oder auch die Abbruchkosten wie einen vorzeitigen Rückflug selbst tragen.
Die Reisestorno- und Abbruchkosten werden von einer solchen Reiseversicherung übernommen, wenn der Urlaub wegen eines in der Police vereinbarten Grundes nicht angetreten oder abgebrochen wird. Mögliche versicherbare Gründe sind zum Beispiel ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Krankheit des Reisenden, ein Todesfall eines nahen Angehörigen oder ein schwerer Brandschaden am Eigenheim.
Wer mit hochwertigem Hab und Gut wie einer teuren Sport- und/oder Fotoausrüstung auf Reisen geht, für den kann zudem eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.
Nicht nur spezielle Reiseversicherungen, auch Versicherungspolicen, die im normalen Alltag Risiken absichern, gelten im In- aber auch im Ausland. So bietet ein Schutzbrief, der meist gegen einen geringen Aufpreis in der Kfz-Versicherung mitversichert werden kann, je nach Vertragsvereinbarung eine Soforthilfe bei Pannen, Krankheit, Unfall oder Diebstahl sowohl im Inland als auch im vereinbarten Ausland.
Auch andere Versicherungspolicen wie die Kfz-Versicherung, die private Haftpflicht-, Unfall- und/oder Rechtsschutz-Versicherung bieten je nach vereinbartem Geltungsbereich einen Schutz im Ausland. Inwieweit der Versicherungsschutz im jeweiligen Reiseland besteht, ist der jeweiligen Police zu entnehmen.
Eine allgemeine Übersicht, welche Versicherungspolicen für Reisende besonders wichtig sind, enthält die kostenlos downloadbare Broschüre „Versicherungen rund ums Reisen“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Ein Versicherungsvermittler berät auf Wunsch, welche Risiken speziell für die geplante Reise über bestehende Versicherungsverträge bereits abgedeckt sind und welche noch abzusichern sind, um beruhigt und sorglos verreisen zu können.