(verpd) Wer Gas im Haushalt zum Heizen oder Kochen verwendet, sollte unbedingt bestimmte Sicherheitsregeln einhalten, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Bei Verdacht auf ein Gasleck ist es entscheidend, jede Handlung zu vermeiden, die Funken erzeugen könnte, da dies in Verbindung mit austretendem Gas zu einer Explosion führen kann.
Gas ist nach den Daten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) mit einem Anteil von 48,5 Prozent immer noch der am häufigsten genutzte Energieträger beim Heizen von Wohngebäuden. Insgesamt hatten letztes Jahr rund 46,7 Prozent aller Wohnungen eine Gasheizung.
Obwohl Erd- und Stadtgas in der Regel als ungiftig gelten, besteht bei unkontrolliertem Austritt aus defekten Leitungen oder Geräten eine erhebliche Explosionsgefahr, die schwere Sachschäden und lebensgefährliche Verletzungen verursachen kann.
Bei Verdacht auf ein Gasleck ist daher äußerste Vorsicht geboten. Funken und offenes Feuer müssen vermieden werden, was bedeutet, dass Zigaretten, Kerzen und Feuerzeuge sofort gelöscht werden sollten.
Elektrische Geräte, Lichtschalter, Smartphones und sogar Türklingeln dürfen nicht betätigt werden, um eine Funkenbildung zu verhindern. Fenster und Türen sollten weit geöffnet werden, um den Raum zu belüften. Nach dem Abstellen der Gaszufuhr müssen alle Personen das Haus verlassen und die Feuerwehr sowie der Gasversorger von außerhalb des Gebäudes benachrichtigt werden.
Um einen Gasaustritt von vornherein zu verhindern, sollten Eigentümer und Nutzer, wie etwa Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, in denen Gas zum Heizen und/oder Kochen genutzt wird, besondere Sicherheitsvorkehrungen beachten.
Experten weisen darauf hin, dass insbesondere mangelnde Wartung und unsachgemäßer Umgang wie das Zustellen von Gasgeräten oder das Aufhängen von Gegenständen an Gasleitungen häufige Auslöser von Gasunfällen sind.
Um das Risiko eines Gasunfalls zu minimieren, ist es entscheidend, dass Eigentümer und Mieter regelmäßige Wartungen durchführen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) empfiehlt, Gasleitungen und -anlagen mindestens alle zwölf Jahre durch einen Fachmann auf Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit prüfen zu lassen.
Zusätzlich sollte eine jährliche Sicherheitskontrolle durchgeführt werden, die anhand einer online abrufbaren Checkliste des DVGW auch vom Eigentümer oder Mieter selbst vorgenommen werden kann. Dabei sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
Generell müssen die vorhandenen Gasgeräte intakt sein. Was sich unter anderem daran erkennen lässt, dass die Geräte keine Rußspuren oder Verfärbungen aufweisen sowie beim Betrieb kein auffälliger Geruch und auch keine ungewöhnlichen Geräusche feststellbar sind. Eine eventuell sichtbare Flamme am Gasgerät muss durchgehend blau und nicht gelb brennen. Probleme und Fehler bei Gasgeräten oder Gasleitungen sind in der Regel nur von einem Fachmann zu beheben.
Der DVGW weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses bei den Eigentümern und Mietern liegt. Mieter sind daher verpflichtet, die vorhandenen Gasanlagen ordnungsgemäß zu nutzen und jegliche Handlungen zu unterlassen, die die Anlagen beschädigen oder einen Gasunfall verursachen könnten.
Es ist außerdem essenziell, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen, wie etwa die durch den Schornsteinfeger, fristgerecht durchgeführt werden. Auch vom Hersteller empfohlene Wartungs- und Inspektionstermine für Gasgeräte, wie Gasthermen oder Gasherde, sollten eingehalten werden, um die Garantie und Gewährleistung für diese Geräte zu sichern.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Kontrollen liegt beim Nutzer oder Wohnungseigentümer. Werden diese vernachlässigt, steigt nicht nur das Unfallrisiko, sondern im Falle eines entsprechenden Schadens kann dies auch dazu führen, dass Versicherungen – wie die Gebäude- oder Hausratversicherung – bei einer Gasexplosion nicht zahlen.
Wenn vorgeschriebene Wartungen absichtlich unterlassen oder Gasgeräte unsachgemäß betrieben werden, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Das kann zur Folge haben, dass bei einem Gasunfall, die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung nur teilweise oder gar nicht für entstandene Schäden aufkommt.
Zur weiteren Unfallprävention empfiehlt die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen oder Gasgeräte befinden, Gasmelder zu installieren. Diese erkennen austretendes Gas in geringen Konzentrationen und warnen frühzeitig. Wichtig zu wissen ist, dass Gasmelder in der Regel keinen Austritt von Kohlenmonoxid anzeigen.
Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses, aber lebensgefährliches Gas, das durch unvollständige Verbrennung entsteht. Eine hohe Kohlenmonoxidkonzentration in der Atemluft kann bereits in wenigen Minuten zu einer Kohlenmonoxidvergiftung bis hin zum Erstickungstod führen. Daher sollten zusätzlich Kohlenmonoxidmelder installiert werden – besonders in Räumen mit Feuerstellen wie Gasherden, Kaminen oder Öfen.
Übrigens, auch eine ungenügende Luftzuführung, eine zu dichte Gebäudehülle oder falsch dimensionierte Ventilatoren oder Dunstabzugshauben erhöhen das Risiko eines Kohlenmonoxidaustritts. Dadurch kann nämlich ein Unterdruck im Raum entstehen, der zum Abgasaustritt führt.
Wurden beispielsweise neue Fenster oder Türen eingebaut oder alte abgedichtet, ist unbedingt darauf zu achten, dass immer noch eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sichergestellt ist. Das gleiche gilt, wenn die Gebäudehülle saniert oder eine sonstige Änderung an der Heizung oder am Haus vorgenommen wurde. Mit entsprechenden Messungen zum Beispiel durch den Kaminkehrer lässt sich feststellen, ob eine ausreichende Luftzuführung besteht.