So häufig gehen die Bürger zum Arzt

(verpd) Seit rund zehn Jahren gehen zwischen 92 und 93 Prozent der Bürger mindestens einmal jährlich zum Arzt. Ein häufiger Anlass sind Vorsorgeuntersuchungen. Darüber hinaus gibt weitere Leiden, die 2020 bei mindestens jedem dritten Einwohner bei einem ambulanten Arztbesuch diagnostiziert wurden, wie eine Datenanalyse einer Krankenkasse belegt.

Die gesetzliche Krankenkasse Barmer verdeutlicht anhand ihrer Studie, den Arztreport 2022, wie häufig und aus welchen Gründen die Bürger einen Arzt aufsuchten. Basis der Untersuchung waren die anonymisierten Daten der rund 8,8 Millionen Versicherten der genannten Krankenkasse, was knapp elf Prozent der Bevölkerung entspricht.

Ein Ergebnis war, dass 2020 hochgerechnet fast jeder gesetzlich Krankenversicherte, nämlich 92,7 Prozent, eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen hat. In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil nur wenig verändert. Ab 2010 bis 2020 lag er zwischen 92,3 und 93,4 Prozent.

Die häufigsten Gründe: Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

Im Durchschnitt dürften laut Studie 688 Millionen Abrechnungsfälle in 2020 bei den gesetzlichen Krankenkassen angefallen sein. Das sind 8,3 Fälle je Einwohner. Ein Behandlungsfall fasst laut Studie „bedingt durch die quartalsweise Abrechnung der Ärzte – grundsätzlich jeweils alle Behandlungen eines Patienten bei einem Arzt beziehungsweise in einer abrechnenden Praxis innerhalb eines Quartals eines Jahres zusammen.“

Die Studie zeigt zudem, wie hoch der Anteil der rund 83,2 Millionen Einwohner mit mindestens einer Diagnose im Rahmen der über 20 Diagnosekapitel der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) bei einem ambulanten Arztbesuch war.

Der häufigste Grund, warum Bürger einen Arzt aufsuchten, waren sogenannte Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen.

Darunter fallen alle Untersuchungen wie Krebs-Früherkennungs-Maßnahmen und Impfungen, nicht jedoch Abklärungen von Krankheiten oder Verletzungen, die in den anderen Diagnosekapiteln enthalten sind. Rund 76,3 Prozent der Bürger (Männer 67,0 Prozent, Frauen 85,5 Prozent) und damit knapp 63,5 Millionen Personen gingen deshalb zum Arzt.

Fast jeder Zweite leidet unter Muskel-Skelett-Probleme

Die zweithäufigste Diagnose in der Bevölkerung entfiel mit einem Anteil von 49,5 Prozent, was rund 41,1 Millionen Bürger entspricht, auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (Männer 45,4 Prozent, Frauen 53,4). Dazu zählen Rückenprobleme, Muskelleiden oder Arthrose.

Danach folgen mit 46,5 Prozent (Männer 40,8 Prozent, Frauen 52,1 Prozent) Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, das waren 38,7 Millionen Bürger.

Auf Platz vier mit einen Anteil von 46,0 Prozent in der Bevölkerung beziehungsweise 38,3 Millionen Personen (Männer 44,7 Prozent, Frauen 47,3 Prozent), liegen Leiden wie COPD, Bronchitis oder Asthma, die zum Diagnosekapitel Atmungssystem-Erkrankungen zählen.

Nicht darunter fallen Covid-19-Erkrankungen, da diese in einem anderem Diagnosekapitel aufgelistet wurden. Im Detail wurde bei 9,4 Prozent der Bevölkerung, das waren rund 7,8 Millionen Personen, eine Covid-19-Diagnose bei einer ambulanten Versorgung festgestellt.

Auch psychische Störungen und Verletzungen unter den Top 10

Auf die Ränge fünf bis zehn der häufigsten bei ambulanten Arztbesuchen diagnostizierten Leiden in der Bevölkerung entfielen:

Rundumschutz im Krankheitsfall

Prinzipiell können die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur Leistungen im ambulanten wie auch im stationären Bereich übernehmen, die als sogenannte Regelleistung gesetzlich vorgeschrieben sind. In vielen Fällen müssen gesetzlich Versicherte daher bestimmte Leistungen und Arzneimittel anteilig oder auch komplett aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer auch als gesetzlich Krankenversicherter einen umfassenderen Kostenschutz haben möchte, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Je nach Vereinbarung übernimmt eine solche Police unter anderem die Kosten für eine freie Wahl zwischen Heilpraktikern oder Ärzten mit oder ohne Kassenzulassung und/oder eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Auch die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die Krankenkassen teilweise oder gar nicht zahlen, kann im Rahmen einer privaten Krankenzusatz-Versicherung vereinbart werden.

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