So hoch ist maximal das Krankengeld ab 2025

(verpd) Krankgeschriebene Arbeitnehmer erhalten bei einer Krankschreibung in der Regel maximal bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in voller Höhe des bisherigen Arbeitseinkommens. Danach besteht für gesetzlich Krankenversicherte ein Krankengeldanspruch. Dabei ist jedoch nicht nur die Dauer der Krankengeldzahlung begrenzt. Auch die Höhe des Krankengeldes ist deutlich niedriger als das bisherige Nettoeinkommen. Schon ein normaler Arbeitnehmer muss mit rund einem Fünftel an Einkommenseinbußen rechnen. Bei Gutverdienern ist der Anteil noch höher.

Ein Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist, hat gemäß dem Entgeltfortzahlungs-Gesetz (EntgFG) einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen den Bruttoarbeitslohn weiterzahlt. Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht in weiten Teilen dem bisherigen Arbeitseinkommen.

Voraussetzung für diese Lohnfortzahlung ist, dass der betroffene Arbeitnehmer – dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte wie Minijobber – mindestens seit vier Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitnehmer ununterbrochen beschäftigt war.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit wegen des gleichen Leidens länger als sechs Wochen, erhält ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer im Anschluss an die Lohnfortzahlung ein Krankengeld von der Krankenkasse, bei der er als Mitglied versichert ist. Das Krankengeld ist jedoch niedriger als das bisherige Einkommen und auch die Dauer des Krankengeldbezuges ist begrenzt. Geregelt ist dies im in den §§ 44 bis 51 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch).

Maximal 72 Wochen Krankengeld nach Lohnfortzahlung

Das Krankengeld wird gemäß § 48 SGB V ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für maximal 78 Wochen innerhalb drei aufeinanderfolgender Kalenderjahre aufgrund der gleichen, nicht ausgeheilten Krankheit gezahlt. Die sechswöchige Lohnfortzahlung ist hier bereits miteingerechnet. Damit wird spätestens nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die daran anschließende Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse nach 72 Wochen eingestellt.

Tritt eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben, nicht ausgeheilten Krankheit innerhalb von drei Jahren mehrmals auf, endet spätestens nach insgesamt 78 Wochen Krankenstand der Krankengeldbezug.

Das Krankengeld ist niedriger als das Einkommen

Gemäß Paragraf 47 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) beträgt die Krankengeldhöhe 70 Prozent des Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Davon werden noch die Beiträge für gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Basis der Krankengeldberechnung ist das bisherige erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, maximal jedoch das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zum 1. Januar 2025 steigt diese BBG von monatlich bisher 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro.

Ab 2025: maximal 128,63 Euro Krankengeld pro Tag

Bei Gutverdienern wird dadurch der Gehaltsanteil, der über der BBG liegt, nicht bei der Berechnung der Krankengeldhöhe mitberücksichtigt. Wer also ein Bruttoarbeitsentgelt hat, das über der BBG liegt, muss bei einer Arbeitsunfähigkeit von über sechs Wochen mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen.

Konkret erhält ab 2025 ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von über 5.512,50 Euro im Monat 90 Prozent seines Nettolohns, jedoch maximal 70 Prozent der BBG als Krankengeld. Pro Tag ist das ein Krankentagegeld ab dem 1. Januar 2025 von maximal 128,63 Euro (2024: 120,75 Euro), was maximal 3.858,90 Euro im Monat entspricht.

Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Diese berechnen sich aus dem Bruttokrankengeld und dem jeweiligen Beitragssatz der Sozialversicherungen. Bei einem Gutverdiener sind das je nachdem, ob er Kinder hat oder nicht, zwischen circa 15 und 17 Euro. Der Auszahlungsbetrag würde somit zwischen 112 und knapp 114 Euro pro Tag liegen.

Besonders hohe Einkommenseinbußen bei Gutverdienern

Zwei Beispiele belegen, wie hoch die Einkommenslücke sein kann: Ein kinderloser, 30-jähriger lediger Arbeitnehmer hat ein Bruttomonatseinkommen von 3.500 Euro und ein Nettogehalt von knapp 2.343 Euro. Sein Krankengeldanspruch liegt bei rund 2.108 Euro brutto, das entspricht 90 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens.

Davon werden dem Arbeitnehmer, wenn er keine Kinder hat, über 23 Jahre alt ist und nicht in Sachsen wohnt, noch etwa 278 Euro an Sozialabgaben abgezogen. Er erhält somit im Monat 1.830 Euro als Krankengeld ausbezahlt. Seine Einkommenslücke zum bisherigen Nettoeinkommen beträgt damit knapp 513 Euro. Das sind fast 22 Prozent seines Nettoeinkommens.

Deutlich höher sind die Einkommenseinbußen für Gutverdiener, die ein Gehalt über der BBG haben. Dies belegt folgendes Beispiel: Ein lediger, kinderloser, 30-jähriger, gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch hat ein monatliches Bruttogehalt von 8.500 Euro beziehungsweise einen Nettolohn von knapp 4.937 Euro. Da sein Gehalt über der BBG liegt, beträgt sein Krankengeldanspruch 3.858,90 Euro brutto im Monat beziehungsweise 128,63 Euro pro Tag.

Abzüglich der anfallenden knapp 505 Euro für die Sozialversicherungen erhält er 3.354 Euro im Monat als Krankengeld ausbezahlt. Die Einkommenseinbuße würde im genannten Beispiel jeden Monat rund 1.583 Euro betragen, was circa 32 Prozent seines Nettoeinkommens entspricht.

Gegen Einkommenslücken im Krankheitsfall

Wie die Berechnungsgrundlagen und die Beispielsrechnungen zeigen, müssen gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit empfindlichen finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern.

Das in einer solchen Police vereinbarte Krankentagegeld wird steuer- und sozialabgabenfrei ausbezahlt. Die Bezugsdauer ist frei wählbar. In vielen Policen kann auch eine Bezugsdauer ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ende der vorrübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden.

Besonders wichtig ist eine Krankentagegeldversicherung auch für alle Erwerbstätigen, die keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld haben und denen so im Krankheitsfall ein kompletter Verdienstausfall droht.

Das trifft beispielsweise auf Selbstständige und Arbeitnehmer zu, die privat krankenversichert oder in der GKV freiwillig mit einem ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,0 statt 14,6 Prozent versichert sind und somit keinen Krankengeldanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse haben. Mehr Informationen zur privaten Krankentagegeldversicherung und zur möglichen individuellen Einkommenslücke im Krankheitsfall ohne eine solche Police gibt es beim Versicherungsfachmann.

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