(verpd) Rund 21 Millionen Haushalte haben eine Gasheizung, das ist rund die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland. Und auch beim Kochen ist Gas ein beliebter Energieträger. Erd- oder Stadtgas ist eigentlich ungiftig, doch wenn aus defekten Gasleitungen oder Gasgeräten Gas ausströmt, besteht eine hohe Explosionsgefahr. Daher sollte jeder, der im Haushalt zum Heizen und/oder Kochen Gas verwendet, darauf schauen, dass die Gasanlagen sicher sind.
Knapp jede zweite Wohnung, konkret rund 21 Millionen Haushalte, haben derzeit hierzulande eine Gasheizung, wie aus Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hervorgeht. Bei den letztes Jahr in Neubauten eingebauten Heizsystemen ist Gas die zweitwichtigste primäre Energiequelle, wie Daten des Statistischen Bundesamtes belegen. Konkret kommen in den 2020 neu errichteten Wohnhäusern in 45,8 Prozent Wärmepumpen und in 39,0 Prozent Erdgasheizungen zum Einsatz.
Gas gilt bei Experten als sicherer Energieträger. Denn obwohl Gas beim Heizen, aber auch beim Kochen weit verbreitet ist, gibt es nach Angaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) jedes Jahr nur zwischen ein bis zwei Unfällen pro eine Million erdgasbeheizte Wohnungen. Doch wenn es zu einer Gasexplosion kommt, ist mit hohen Sachschäden und vor allem auch einer Lebensgefahr für alle, die sich in der Wohnung sowie in der Nähe aufhalten, zu rechnen.
Daher sollten alle Wohnungsinhaber, aber auch Mieter unbedingt darauf achten, dass die Gasanlagen inklusive der Gasleitungen in Ordnung sind. Während für die Strecke bis zum Übergabepunkt im Haus der Versorger zuständig ist, ist für die Hausinstallation und die Sicherheit der eingesetzten Gasgeräte der Eigentümer und eventuell auch der Mieter in der Verantwortung. So ist auch der Mieter verpflichtet, vorhandene Gasanlagen vorschriftsmäßig zu verwenden und alles zu unterlassen, was zu einer Anlagenschädigung oder zu einem Gasunfall führen könnte.
Nach Angaben des DVGW sollten Eigentümer und Mieter einmal pro Jahr die Sicherheit der Gasleitungen und Gasgeräte im Haus oder in der Wohnung überprüfen. Darüber hinaus sind bestimmte Überprüfungstermine wie zum Beispiel durch den Schornsteinfeger gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. Auch Vorgaben des Heizungsherstellers für die Erhaltung der Gewährleistung und Garantie gilt es zu beachten.
Zudem sollten alle Gasleitungen ab der Hauptabsperreinrichtung des Hausanschlusses spätestens alle zwölf Jahre von einem Fachbetrieb auf Dichtheit überprüft werden. Die Verantwortung, dass alle notwendigen Überprüfungen durchgeführt werden, liegt beim Haus- oder Wohnungsbesitzer. Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass die Überprüfungen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurden, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gelten, was dazu führt, dass die Gebäude- und/oder Hausratversicherung nicht oder nur teilweise leistet.
Die Vorgehensweise einer jährlichen Überprüfung durch den Wohnungseigentümer oder Mieter wird im DVGW-Webauftritt erklärt. Laut Experten des DVGW ist diesbezüglich unter anderem einmal im Jahr zu prüfen, ob
Probleme mit Gasgeräten und/oder Gasleitungen sind übrigens nur von einem Fachmann zu beheben.
Zwar ist den Stadt- und Erdgasen zur Sicherheit ein Geruchsstoff beigemischt, damit man riechen kann, wenn Gas ausströmt. Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., empfiehlt, sich jedoch nicht nur auf die eigene Nase zu verlassen. Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn eines Menschen nämlich kaum noch.
Daher ist es ratsam, in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden, einen Gasmelder zu installieren. Dieser erkennt ausströmendes Gas bereits in geringen Konzentrationen, sodass noch genug Zeit bleibt, die Unfallgefahr zu minimieren und sich in Sicherheit zu bringen. Bei Gasgeruch raten die VdS-Experten, auf keinen Fall das Licht oder andere elektrische Geräte einzuschalten.
Zunächst sind Fenster und Türen großflächig zu öffnen, um die Gaskonzentration zu reduzieren, die Gaszufuhr abzustellen und das Gebäude zu verlassen. Danach sollten außerhalb des Gebäudes umgehend die Feuerwehr und der Gasversorger zum Beispiel mit einem Mobiltelefon informiert werden.