So viele leben allein oder sind alleinerziehend

(verpd) Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist jeder vierte Haushalt in Deutschland ein Single-Haushalt. Zudem steigt seit drei Jahren die Anzahl der Alleinerziehenden wieder. Was Alleinlebende und Alleinerziehende hinsichtlich ihrer Einkommensabsicherung beachten sollten.

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lebten letztes Jahr von den insgesamt rund 81,1 Millionen Einwohnern Deutschlands rund 16,7 Millionen Personen alleine – das sind 20,1 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt gab es 2022 40,9 Millionen Haushalte, davon waren 40,8 Prozent Einpersonenhaushalte, also Alleinlebende.

Des Weiteren gab es letztes Jahr fast 1,6 Millionen Alleinerziehende – das ist der zweite Anstieg in Folge. Die Destatis-Daten basieren auf den derzeitigen Erhebungen zum Mikrozensus, einer statistischen Erhebung zur Struktur, zur wirtschaftlichen und zur sozialen Lage der Bevölkerung.

Diese rund 18,3 Millionen Alleinlebenden und Alleinerziehenden haben eines gemeinsam: Sie sind in der Regel allein für ihr Haushaltseinkommen verantwortlich, das ihnen – und bei Alleinerziehenden, auch ihren Kindern – zum Lebensunterhalt ausreichen muss.

Hohes finanzielles Risiko für Singles und Alleinerziehende

Doch nicht immer läuft alles wie geplant. Wer längere Zeit unfall- oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist oder gar auf Dauer aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf oder auch einer anderen Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, muss mit hohen Einkommenseinbußen rechnen.

Denn in den genannten Fällen reicht der gesetzliche Schutz durch die Sozialversicherungen, sofern ein solcher überhaupt besteht, nicht aus, um die möglichen Einkommenseinbußen auszugleichen. Und auch mögliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld sichern nur das Existenzminimum.

Bei Alleinlebenden oder Alleinerziehenden führen solche Ereignisse daher oft schneller zu finanziellen Schwierigkeiten als bei Haushalten mit mindestens zwei Erwachsenen, die beide zum Haushaltseinkommen beitragen können. Eine umfassende Einkommenssicherung ist daher nicht nur, aber im Besonderen auch für erwerbstätige Singles und Alleinerziehende wichtig.

Einkommenseinbußen im Krankheitsfall …

So erhält ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer bei einer längeren Krankschreibung nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zwar ein Krankengeld von der Krankenkasse. Doch dieses Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehaltes.

Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt – das sind aktuell 4.987,50 Euro im Monat –, ist der Einkommensverlust sogar noch höher. So erhält selbst ein Gutverdiener bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit höchstens 3.491,40 Euro Krankengeld im Monat beziehungsweise 116,38 Euro am Tag. Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.

Das Krankengeld wird außerdem ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt, wenn eine oder mehrere Krankschreibung(en) wegen derselben noch nicht ausgeheilten Krankheit erfolgten.

Wer als Selbstständiger weder ein Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung noch ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung vereinbart hat, erhält gar keinen Einkommensersatz im Krankheitsfall.

Wenn keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist …

Ist ein Beschäftigter aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit berufsunfähig und nach dem 1. Januar 1961 geboren, hat er keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn er wegen eines gesundheitlichen Leidens seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Selbst eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält bis auf wenige Ausnahmen nur derjenige, der mindestens eine Mindestversicherungs-Zeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen kann.

Zudem muss der Betroffenen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens drei Jahre vorweisen, in denen GRV-Pflichtbeiträge für ihn von ihm selbst oder von anderen Institutionen entrichtet wurden.

Viele Selbstständige sind im Berufsleben nur kurz oder gar nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert und erreichen die Voraussetzungen nicht. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

… drohen ebenfalls hohe Einkommenseinbußen

Doch auch wer die versicherungs-rechtlichen Kriterien erfüllt und aus gesundheitlichen Gründen keiner oder weniger als sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat zwar Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, also wenn man gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist aufgrund der Ermittlungsgrundlage jedoch in der Regel nicht einmal halb so hoch wie sein bisheriges Einkommen.

Von der Erwerbsminderungsrente werden abhängig vom Alter, ab wann man erwerbsgemindert wird, zudem noch Abschläge abgezogen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält man, wenn die Arbeitsfähigkeit nur zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich besteht. Die Höhe entspricht der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Damit das Haushaltseinkommen ausreicht

Solche Einkommenseinbußen im Falle einer längeren Krankheit oder auch einer Berufs- oder Erwerbsminderung lassen sich sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger mit privaten Versicherungspolicen verhindern.

Einen entsprechenden Schutz bietet beispielsweise eine private Krankentagegeld-, eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.

Für eine bedarfsgerechte Absicherung gilt es diverse Faktoren wie den Familienstand, die individuelle finanzielle Situation, die Berufstätigkeit sowie die Lebensplanung zu berücksichtigen. Eine entsprechend qualifizierte Beratung erhält man beim Versicherungsvermittler.

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