(verpd) Inwieweit sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zwar gibt es immer wieder Angebote, die auf den ersten Blick preiswerter sind, doch nicht immer ist der Versicherungsumfang der neuen Police tatsächlich auch genauso gut als der des bisherigen Versicherungsvertrages. Im Schadenfall kann dann das vermeintliche Sonderangebot eine teure Fehlentscheidung werden. Und es gibt noch andere Kriterien, die es bei einem anvisierten Versichererwechsel zu beachten gibt.
Wer einen bestehenden Versicherungsvertrag bei seinem bisherigen Versicherer kündigen möchte, um in eine günstigere Police bei einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte einiges beachten, damit sich das vermeintliche Schnäppchen nicht als teurer Missgriff erweist. Denn obwohl es sich bei dem Angebot um die gleiche Versicherungsart wie die bestehende Police handelt, beispielsweise um eine Hausrat-, eine Privathaftpflicht- oder eine Kfz-Versicherung, können sich beide im Versicherungsumfang deutlich unterscheiden.
Sind beispielsweise mehr Risiken in der bisherigen Police versichert als im angebotenen Versicherungsvertrag und tritt genau wegen einer der vormals versicherten Gefahren ein Schaden ein, geht man nach einem Versichererwechsel leer aus und muss die Schadenhöhe selbst tragen. Daher ist es bei einem anvisierten Versichererwechsel besonders wichtig, den Versicherungsumfang der bestehenden Police mit dem neuen Angebot zu vergleichen. Hierzu gehören neben den versicherten Risiken, auch die versicherten Kosten, der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes und die vereinbarte Versicherungssumme.
Sind zum Beispiel in der neuen Hausrat-Police im Vergleich zum bisherigen Vertrag keine Überspannungsschäden versichert, muss man selbst für den Schaden aufkommen, wenn die elektrischen Geräte durch eine Überspannung infolge eines indirekten Blitzschlages zerstört werden. Dabei sind die im Haushalt vorhandenen elektrischen Geräte wie Fernseher, Laptop, Herd, Kühl- und Gefriergeräte, die davon betroffen sein können, oft mehrere Tausend Euro wert.
Zudem kann es sein, dass in der bisherigen Privathaftpflicht-Police anders als im angebotenen Vertrag auch Schäden an geliehenen Sachen sowie Schäden, die man bei Gefälligkeiten, beispielsweise wenn man einem Freund beim Umzug hilft, verursacht, mitversichert sind.
Doch nicht nur der Versicherungsumfang je Police, auch der Kundenservice kann sich je Anbieter erheblich unterscheiden. Versicherer, die für die Kundenbetreuung auf Versicherungsvermittler setzen, bieten in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung oder eine schnelle Hilfe im Schadenfall an. Kunden von Internet- oder Direktversicherungen können für Anfragen oder zur Schadenmeldung meist nur online oder telefonisch mit dem Versicherer in Kontakt treten oder sie müssen, sofern vorhanden, in eine Filiale fahren.
Für jeden, der einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, kann es sinnvoll sein, sich vor einer Kündigung nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigem Versicherer in Verbindung zu setzen. Oftmals lässt sich beispielsweise durch Ausschlüsse nicht benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielen.
Einige Prozent lassen sich auch einsparen, wenn die Zahlweise von monatlich oder vierteljährlich auf jährlich umgestellt wird, da dann der Ratenzahlungszuschlag entfällt.
Prinzipiell sollte übrigens ein bestehender Versicherungsvertrag immer erst gekündigt werden, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird, um zu gewährleisten, dass der Versicherungsschutz nahtlos übergeht. Denn es ist auch möglich, dass ein Versicherer einen neu gestellten Versicherungsantrag ablehnt, wenn beispielsweise zum bisherigen Vertrag zu viele Schäden gemeldet wurden.