(verpd) Nach Angaben des Bundeskriminalamtes werden jedes Jahr zwischen 14.000 und 16.600 Autos entwendet und sind auch dauerhaft nicht mehr auffindbar. Laut Polizei gibt es jedoch einiges, was Pkw-Halter und -Fahrer tun können, um das Diebstahlrisiko zu senken.
Im den Jahren 2018 bis 2022 wurden jeden Tag im Durchschnitt zwischen 40 und 45 Pkws hierzulande gestohlen. Diese Zahlen ergeben sich aus dem „Bundeslagebild Kfz-Kriminalität 2022“, des Bundeskriminalamtes (BKA). Im Jahr 2022 – neuere Zahlen liegen nicht vor – waren es 14.611 dauerhaft abhanden gekommene Pkws, was einer Zunahme von fast 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Doch Autofahrer können einiges tun, um das Diebstahlrisiko zu minimieren. Darüber informiert unter anderem die Polizei in der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Der Diebstahlschutz beginnt bereits bei der Wahl des Parkplatzes: Ein geringes Diebstahlrisiko besteht in einer abgeschlossen Privatgarage. Wenn das Auto auf der Straße abgestellt wird, so sollte diese möglichst gut beleuchtet und belebt sein. Grundsätzlich sollten weder Zweitschlüssel noch die Autopapiere im Wagen gelassen werden – auch nicht versteckt. Professionelle Diebe kennen nämlich alle Verstecke und suchen dort gezielt.
Außerdem ist dann weiterer Ärger vorprogrammiert: Nach aktueller Rechtsprechung kann nämlich das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug als eine grobe Fahrlässigkeit bewertet werden, was zur Folge haben kann, dass die Kaskoversicherung beim Autodiebstahl unter Umständen die Entschädigungsleistung mindern oder ganz verweigern kann.
Beim Abstellen des Autos sollte dieses immer abgeschlossen und das Lenkradschloss eingerastet sein. Fenster und Schiebedach sowie bei Cabrios das Verdeck sollten bei geparkten Pkws geschlossen sein. Eine vorhandene Alarmanlage und/oder eine elektronische Überwachung beziehungsweise Ortung sollten aktiviert werden. Mechanische Systeme, die einen Diebstahl erschweren, wie eine Lenkradkralle, sind gut sichtbar anzubringen, denn sie wirken abschreckend.
Wird ein Funkschlüssel zum Abschließen verwendet, sollte man stets kontrollieren, dass das Auto die erfolgreiche Verriegelung optisch und/oder akustisch bestätigt. Denn mithilfe von sogenannten Funkblockern können Kriminelle ebendieses Abschließen verhindern und so das Auto als Ganzes oder wertvolle Gegenstände im Wagen leichter entwenden.
Wohin mit dem Autoschlüssel? Eine gute Frage, denn er sollte möglichst sicher aufbewahrt werden. Wer beispielsweise ein Restaurant aufsucht, sollte ihn nicht in der Jackentasche lassen; vor allem dann nicht, wenn diese an der Garderobe aufgehängt wird. Selbst wenn der Schlüssel in der Jacke ist und diese über der Stuhllehne hängt, lässt er sich leicht entwenden.
Doch auch in den eigenen vier Wänden muss man sich Gedanken machen, wo und wie man den Autoschlüssel aufbewahrt. Dies gilt vor allem bei Fahrzeugen mit einem Keyless-System. Bei diesen genügt es nämlich, wenn der Schlüssel in der Nähe des Autos ist, um die Türe zu öffnen. Diese komfortable Funktion kann von Kriminellen relativ einfach ausgenutzt werden.
Mithilfe eines Senders und Empfängers werden nämlich die Signale des Schlüssels, wenn dieser zum Beispiel zu Hause im Flur nahe der Haustüre liegt, weitergeleitet, und zwar an das Fahrzeug, das weit entfernt stehen kann. Es lässt sich so öffnen, starten und wegfahren. Deshalb sollten die Schlüssel für diese Keyless-Systeme nicht in der Nähe der Wohnungstür abgelegt werden. Alternativ gibt es spezielle Hüllen und Boxen zur Schlüsselaufbewahrung, welche das Signal abschirmen.
Wertvolle Gegenstände sollten nicht im Auto aufbewahrt werden, erst recht nicht, wenn man sie von außen erkennen kann. Denn anderenfalls kann das Gelegenheitsdiebe verleiten, zum Beispiel die Scheibe einzuschlagen, um Wertsachen, die im Auto liegen, zu entwenden.
Umfassende Tipps zum Kfz-Diebstahlschutz liefert das Webportal www.polizei-beratung.de. Das kostenlos herunterladbare Faltblatt „Sicherheit rund ums Fahrzeug“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes fasst wichtige Informationen übersichtlich zusammen.
Eine Kfz-Teilkaskoversicherung, die als Einzelbaustein oder im Rahmen einer Kfz-Vollkaskoversicherung zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, übernimmt bei einem Fahrzeugdiebstahl den Schaden. Hierbei bekommt der Versicherungsnehmer den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls erstattet, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Bei relativ neuen Fahrzeugen wird je nach Vertrag dank der Neuwertklausel der Neupreis erstattet, auch wenn das Fahrzeug bereits einige Monate alt ist. Nicht unter den Kaskoversicherungsschutz fallen jedoch Gegenstände, die aus dem Pkw gestohlen werden, die nicht in das Fahrzeug eingebaut sind, wie eine hochpreisige Jacke oder ein teures Notebook.
Übrigens, im Jahr 2022 haben Autodiebe hierzulande 14.611 Pkws gestohlen; davon waren 12.277 kaskoversichert. Die Gesamtentschädigung, die die Kaskoversicherer für diese versicherten Pkws leisteten, lag bei fast 250 Millionen Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).