(verpd) Letztes Jahr wurden über 27.200 Kinder im Alter von unter 15 Jahren bei Unfällen im Straßenverkehr verletzt oder getötet. Fast jedes dritte Kind, das bei einem Unfall einen Personenschaden erlitt, verunglückte als Fahrradfahrer und jedes fünfte als Fußgänger. Das sind anteilig deutlich mehr als bei den Verkehrsopfern aller Altersklassen.
Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) wurden letztes Jahr 369.396 Personen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt oder getötet. Davon waren 27.235 Kinder im Alter bis 14 Jahren Während bei allen Verkehrsopfern die Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent angestiegen ist, waren es bei den Kindern sogar 5,5 Prozent.
2022 gab es bei den unter 15-jährigen Verkehrsopfern gegenüber dem Vorjahr sogar eine Erhöhung um 15,9 Prozent, nachdem zuvor vier Jahre in Folge die Zahl gesunken war. Die meisten Kinder bis 14 Jahren, die in den letzten zehn Jahren im Straßenverkehr einen Personenschaden erlitten, gab es im Jahr 2017 mit 29.259 Verkehrsopfern, die wenigsten im Jahr 2021 mit 22.272 Verunglückten. Im Detail wurden letztes Jahr 27.191 Kinder verletzt und 44 getötet.
Anders als im Jahr zuvor, waren anteilig die meisten Kinder, nämlich 34,5 Prozent, die letztes Jahr bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet wurden, als Autoinsassen unterwegs. Im Jahr zuvor lag der Anteil der Kinder, die als Pkw-Insassen verunfallten und dabei einen Personenschaden erlitten, noch bei 33,9 Prozent und damit auf dem zweiten Rang.
Weitere 32,3 Prozent der bis 14-jährigen Verkehrsopfer waren im Jahr 2023 zum Unfallzeitpunkt mit dem Fahrrad unterwegs. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 34,6 Prozent und war damals Platz eins. Zudem sind 22,1 Prozent der schwer verunfallten Kinder letztes Jahr als Fußgänger verunglückt – gegenüber dem Vorjahr hat sich hier nur wenig geändert, damals lag der Anteil bei 22,0 Prozent.
Ferner verunfallten 4,6 Prozent aller kindlichen Verkehrsopfer in einem Bus, 2,1 Prozent bei der Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs wie E-Scooter und 1,8 Prozent mit einem Pedelec. Jeweils unter ein Prozent aller bis 14-Jährigen, die bei Verkehrsunfällen einen Personenschaden erlitten haben, waren mit anderen Fahrzeugen oder sonstigen Verkehrsmitteln, wie Krafträdern, Lkws oder Traktoren unterwegs.
Bei den ausschließlich tödlichen Verkehrsunfällen war die Reihenfolge eine etwas andere. 50 Prozent der jungen Verkehrstoten, nämlich 22 Unfallopfer, waren letztes Jahr zum Unfallzeitpunkt als Fußgänger, 29,5 Prozent (13 Kinder) als Autoinsassen und 9,1 Prozent (vier Kinder) als Fahrradnutzer in den Unfall verwickelt.
Zwei Kinder erlitten tödliche Verletzungen, als sie mit einem Bus unterwegs waren, und jeweils ein Kind starb als Nutzer (Fahrer oder Beifahrer) eines Kraftrades, eines Elektrokleinstfahrzeugs und eines Traktors.
Der Anteil je Verkehrsmittel, welches Kinder nutzten, als sie schwer verunfallten, unterscheidet sich deutlich gegenüber allen Verkehrsopfern. Von allen 369.396 Personen, die letztes Jahr bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden, waren 48,8 Prozent als Autofahrer oder -insassen, 19,3 Prozent als Fahrradfahrer, 7,8 Prozent als Fußgänger, 7,2 Prozent mit einem Kraftrad und 6,4 Prozent als Pedelecnutzer unterwegs.
Weitere 3,2 Prozent verunfallten als Nutzer eines Krades mit Versicherungskennzeichen, 2,3 Prozent mit einem Elektrokleinstfahrzeug, 2,1 Prozent in einem Güterkraftfahrzeug und 1,7 Prozent im Omnibus. Jeweils weniger als ein Prozent waren mit anderen Fahrzeugen oder sonstigen Verkehrsmitteln unterwegs.
Auch bei den Verkehrsunfällen, die letztes Jahr 2.836 Personen das Leben gekostet haben, gab es deutliche Unterschiede zu den tödlichen Verkehrsunfällen der Kinder: Die anteilig meisten, nämlich 42,0 Prozent, verunfallten in einem Pkw, 17,5 Prozent mit einem Kraftrad, 15,4 Prozent als Fußgänger, neun Prozent mit dem Fahrrad und 6,7 Prozent mit dem Pedelec.
Weitere 4,1 Prozent der Opfer verloren ihre Leben bei einem Unfall als Fahrer oder Insasse eines Güterkraftwagens und 1,9 Prozent als Nutzer eines Mofas, Mopeds oder sonstigen Kraftrades mit Versicherungskennzeichen. Jeweils unter ein Prozent entfiel auf andere Fahrzeuge oder Verkehrsmittel.
Tipp: Das Webportal www.kindergesundheit-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Webauftritt der Deutschen Verkehrswacht e.V. bieten hilfreiche Vorschläge, wie Eltern die Unfallgefahr ihrer Kinder im Straßenverkehr minimieren können.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es jedoch wichtig, dass Kinder im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert sind. Denn zum einen leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Freizeitunfälle, sondern nur, wenn sich ein Unfall auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder während des Unterrichts ereignet.
Zum anderen reichen die Leistungen der gesetzlichen Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung oft nicht aus, um die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität vollständig abzudecken. Eine geeignete Absicherung bieten hierfür private Unfall- und/oder Invaliditätsversicherungen für Kinder, die einen umfassenderen Schutz gewährleisten.