(verpd) Letztes Jahr gab es über 2,3 Millionen Autounfälle, für die die Kfz-Versicherer Entschädigungen an die Unfallgegner zahlen mussten. Die Schadensanzahl ist damit um über vier Prozent gestiegen. Doch auch die durchschnittliche Schadenhöhe bei den Unfallbeteiligten je Unfall hat sich erhöht. Dies belegt eine Statistik, die vor Kurzem unter anderem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegeben wurde.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist laut Gesetz eine Pflichtversicherung für alle Autos, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Wurde ein Unfall mit einem Auto verursacht, übernimmt die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung mögliche Schadenforderungen, die von Unfallgeschädigten gestellt werden, sofern diese gerechtfertigt sind, bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen.
Die Anzahl der im Jahr 2023 gemeldeten Kfz-Haftpflichtschäden aufgrund von Autounfällen ist um gut vier Prozent auf mehr als 2,32 Millionen angestiegen. Die Zahl der hierzulande versicherten Pkws hat im gleichen Zeitraum nur um etwa 0,4 Prozent zugenommen – auf fast 46,13 Millionen Autos. Dies ist der jetzt veröffentlichten „Jahresgemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2023“ zu entnehmen.
Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegebene Statistik beinhaltet keine Aufwendungen für die Schadenregulierung. Auch bereits 2022 gab es gegenüber 2021 bei den Kfz-Haftpflichtschäden durch Autos eine Steigerung um fast fünf Prozent.
Knapp 38,7 Millionen Autos oder 83,9 Prozent aller Pkws waren als sogenannte Erstwagen bei einem Kfz-Versicherer versichert. Über 4,7 Millionen Autos hatten eine Zweitwagenregelung. Bei der Zweitwagenregelung wird zum Beispiel das Auto eines volljährigen Kindes, das Fahranfänger ist, als Zweitwagen auf dessen Elternteil versichert, statt für den Fahranfänger eine eigene Kfz-Versicherung abzuschließen.
Dadurch wird dieser Kfz-Vertrag in der Regel in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, was eine Prämienersparnis ermöglicht. Die restlichen 2,7 Millionen Wagen waren Flottenfahrzeuge, das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen mehrere Firmenautos bei einem Kfz-Versicherer in einem Kfz-Rahmenvertrag versichert hat.
Bei den Erstwagen lag die Schadenhäufigkeit im vergangenen Jahr bei 50 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 versicherte Autos. Pro Ereignis mussten die Kfz-Versicherer im Schnitt 4.542 Euro bezahlen – und damit fast fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bei den Zweitwagen krachte es 2023 mit einer Quote von 53 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Autos häufiger als bei den Erstwagen, aber seltener als im Flottenbereich.
Bei den Flottenautos lag die Schadenhäufigkeit unverändert bei 55 Kfz-Haftpflichtunfällen je 1.000 versicherten Flottenfahrzeuge. Der Durchschnittsschaden bei den Zweitwagen stieg um knapp fünf Prozent auf 4.884 Euro an und liegt erneut um etwa ein Fünfzehntel über dem Durchschnitt aller Pkws. Im Schnitt kostete jeder Kfz-Haftpflichtschaden bei den Flottenwagen 4.583 Euro – und damit rund 4,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
Der in dem Bafin-Zahlenwerk ausgewiesene Schadenaufwand für alle Kfz-Haftpflichtschäden, die durch Pkws verursacht wurden, stieg im vergangenen Jahr um etwa ein Elftel auf 10,65 Milliarden Euro. 685 Millionen Euro davon entfielen auf die Flottenfahrzeuge, 1.223 Millionen Euro auf die Zweitwagen und 8.739 Millionen Euro auf die Erstwagen.
Bei den Kfz-Haftpflichtunfällen handelt es sich zum einen um zahlreiche Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe von zum Teil unter 1.000 Euro. Es kommt aber auch zu Kfz-Unfällen, bei denen die Unfallgegner eine fünf-, sechs- oder sogar siebenstelligen Schadensumme vom Unfallverursacher fordern.
Mit solchen besonders hohen Schäden ist beispielsweise zu rechnen, wenn bei einem Autounfall teure oder mehrere Fahrzeuge beschädigt werden oder Unfallbeteiligte, die nicht am Unfall schuld sind, verletzt oder gar getötet werden.
Daher ist es wichtig, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich höhere Deckungssummen als die gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungssummen zu vereinbaren. Reichen nämlich die in der Kfz-Haftpflichtpolice vereinbarten Deckungssummen nicht aus, um die beim Unfall verursachte Schadenhöhe zu begleichen, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter den Differenzbetrag selbst bezahlen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Deckungssummen je Schadenfall von aktuell 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Experten empfehlen für die Kfz-Haftpflichtversicherung pauschale Deckungssummen von mindestens 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenfall, sowie wenigstens acht Millionen oder 15 Millionen Euro je geschädigte Person.
Übrigens, wurde bei einem Unfall das Auto des Unfallverursachers beschädigt, erhält er von keinem anderen Unfallbeteiligten eine Entschädigung. Hat er für sein Auto jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Unfallschäden des Pkws abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.