Thema Sozialversicherung: Mehr Klarheit für Arbeitgeber

(verpd) Ein online verfügbares Informationsportal hilft Arbeitgebern, die bereits Mitarbeiter haben oder erstmals einstellen wollen, bei Fragen zum Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unter anderem mit Grundlageninformationen und Schritt-für-Schritt-Beratungen weiter.

Das Thema Sozialversicherungen ist für viele Arbeitgeber immer wieder ein Buch mit sieben Siegeln. Das fängt bereits bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters an. Doch auch bei Änderungen im Betrieb oder bei bestehenden Arbeitsverhältnissen gibt es einiges zu beachten.

Dies können zum Beispiel eine Stilllegung oder ein Umzug einer Firma sein oder auch wenn ein Beschäftigter krank ist, einen Arbeitsunfall hat, eine Elternzeit beantragt oder in Rente gehen will. Für ein Unternehmen stellt sich dann die Frage, was, wann, wie und bei welchen Sozialversicherungsträgern zu melden oder zu beantragen ist, beziehungsweise was es zu beachten gibt, damit die Firma entsprechend den rechtlichen Vorgaben korrekt handelt.

Schritt für Schritt zum Ergebnis

Hilfe bietet diesbezüglich das „Informationsportal für Arbeitgeber“ an. Entwickelt hat das Portal die ITSG GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Es wird gemäß § 105 SGB IV (Viertes Sozialgesetzbuch) von den Sozialversicherungsträgern gemeinsam finanziert.

Unter anderem kann man sich im Frage-Antwort-Katalog des Webportals zu gewünschten Themen Schritt für Schritt durch das Programm führen lassen. Im Ergebnis erfährt der Nutzer, was er in der jeweiligen Situation zu beachten hat. Eine Checkliste verdeutlicht, welche Formalitäten situationsbedingt notwendig sind und was es im Einzelnen zu bedenken gibt.

Abgerundet wird das Informationsportal durch Grundlageninformationen, einem Glossar und News rund um sozialversicherungsrechtliche Themen.

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