(verpd) Wer versehentlich einen Schaden verursacht, muss dem Geschädigten einen entsprechenden Schadenersatz und, wenn jemand dabei verletzt wird, unter Umständen zudem ein Schmerzensgeld zahlen. Das gilt nicht nur für Kfz-Fahrer im Straßenverkehr, sondern auch für Fußgänger, Radfahrer und selbst, wenn man zu Besuch bei Freunden ist und hier aus Unachtsamkeit einen Schaden herbeiführt. Bei einem fahrlässig verschuldeten Kfz-Unfall steht die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden ein. In allen anderen Fällen privat verursachter Missgeschicke benötigt man eine Privathaftpflicht-Versicherung.
Jeder haftet gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für alle Schäden, die er vorsätzlich oder aber auch fahrlässig verursacht – und zwar mit dem gesamten bisherigen und auch künftigen Einkommen und Vermögen. Das trifft auf einen Fußgänger oder Radfahrer, der einen Unfall verursacht und dabei jemanden verletzt, genauso zu wie auf jemanden, der beim Besuch eines Bekannten versehentlich stolpert und dabei eine Vase oder ein Smartphone vom Tisch herunterwirft und dabei beschädigt.
Wird durch die eigene Unachtsamkeit ein anderer verletzt, können die Schadenkosten immens sein. Als Schadenverursacher muss man nämlich nicht nur für die notwendigen medizinischen Behandlungskosten, sondern auch für ein Schmerzensgeld, für schadenbedingt verursachte Einkommensausfälle und sonstige Kosten, die durch die Verletzung und ihre Folgen entstehen, aufkommen. Da jedem versehentlich ein Malheur passieren kann, ist es für jeden wichtig, sich vor den finanziellen Folgen abzusichern, um sich damit vor einem möglichen Ruin zu schützen.
Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung ist man als Privatperson vor solchen finanziellen Risiken geschützt. Eine solche Police übernimmt für den Versicherten zum einen den Schaden, den er versehentlich verursacht hat, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab. Wenn dazu ein Rechtsstreit notwendig ist, übernimmt eine solche Police auch die anfallenden Prozesskosten. Neben dem Versicherungsnehmer sind unter anderem auch sein Ehepartner und die minderjährigen Kinder versichert.
Erwachsene Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise sofern sie noch zur Schule gehen oder ihre erste Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) absolvieren, mitversichert bleiben. Bei unverheirateten Paaren kann in den meisten Policen auch der Lebenspartner mitversichert werden, sofern der Partner namentlich im Versicherungsvertrag eintragen ist.
Geschützt sind die Versicherten beispielsweise für Schäden, die sie als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport, bei alltäglichen Verrichtungen oder auf Reisen verursachen, aber auch für die sie als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder als Eltern belangt werden. Einen Überblick zum Versicherungsumfang, der sich mit einer solchen Police absichern lässt, enthält das Webportal für Verbraucher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und deren kostenlos herunterladbare Broschüre „Die private Haftpflichtversicherung“.
Ein sinnvoller und von einigen Versicherern optional angebotener Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht-Police ist die sogenannte Forderungsausfall-Deckung. Besteht ein solcher Versicherungsschutz, kommt die eigene Privathaftpflicht-Versicherung für Schäden auf, die dem Versicherten selbst von einem anderen zugefügt wurden, wenn der Schädiger nicht oder nur teilweise dafür aufkommt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schädiger selbst keine Privathaftpflicht-Versicherung hat und nicht genug Vermögen hat, um für den Schaden aufzukommen oder sogar zahlungsunfähig ist.
Es gibt noch diverse andere Risiken, die sich optional im Rahmen einer Privathaftpflicht-Police absichern lassen. Welche Zusatzabsicherungen im Einzelfall sinnvoll sind, kann in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden. Zudem informiert der Versicherungsexperte darüber, inwieweit die Privathaftpflicht-Police ausreicht. Denn es gibt diverse Risiken, für die man eine eigene Haftpflichtpolice benötigt.
Ein typisches Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung für alle ist, die Kfz-Halter eines Autos, eines Motorrades oder eines Kraftfahrzeuges sind, das auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Ein weiteres Beispiel: Wer Hunde- und Pferdehalter ist, sollte eine sogenannte Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen. In der Privathaftpflicht-Police ist man nämlich zwar als Tierhalter von Kleintieren wie Katzen oder Kaninchen abgesichert, nicht jedoch von Hunden oder Pferden.