(verpd) Nach den vorläufigen Daten und einer ersten Einschätzung für das Jahr 2021 geht das Statistische Bundesamt (Destatis) davon aus, dass bei der Anzahl der Verkehrstoten ein neuer Tiefststand erreicht wird. Dagegen wird die Zahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle nur leicht sinken.
In 2021 wird die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten voraussichtlich um etwa zehn Prozent auf ein neues Rekordtief von 2.450 zurückgehen. Das ist seit Beginn der Verkehrsstatistik vor 65 Jahren der bisher niedrigste Wert. Diese Schätzung veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) jüngst auf Basis der vorliegenden Daten für den Zeitraum Januar bis September.
Bereits 2020 war die Zahl der Verkehrstoten um elf Prozent auf den bisherigen Tiefststand von 2.719 zurückgegangen. „Die Rückgänge sind maßgeblich auf das im Vergleich zu 2019 deutlich geringere Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen“, erläutert das Amt zum Hintergrund.
Auch bei der Zahl der im Straßenverkehr verletzten Personen ist laut Destatis ein deutlicher Rückgang in einer Größenordnung von acht Prozent, nämlich auf rund 301.000 Verletzte zu erwarten. Ebenfalls mit einem Rückgang um etwa acht Prozent rechnet Destatis bei der Zahl der Unfälle mit Personenschäden. Erwartet wird, dass es 2021 insgesamt circa 244.000 Verkehrsunfälle geben wird, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden.
Nur einen leichten Rückgang wird es 2021 voraussichtlich bei den Verkehrsunfällen mit reinen Sachschäden geben. Destatis rechnet ungefähr mit 1,98 Millionen solcher Unfälle. Die Statistiker gehen zudem davon aus, dass die Gesamtzahl aller polizeilich erfassten Unfällen nur um ein Prozent sinken wird. Konkret gehen die Statistiker von über 2,2 Millionen gemeldeten Verkehrsunfällen von Anfang bis Ende 2021 aus.
Insgesamt bedeute die Schätzung den Destatis-Angaben zufolge aber immer noch, dass 2021 etwa sieben Todesopfer und 800 Verletzte pro Tag durch Verkehrsunfälle zu beklagen sind.
Kein Verkehrsteilnehmer, egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit einem Kraftfahrzeug, kann sich sicher sein, dass er nicht doch irgendwann einen Verkehrsunfall erleidet. Um auch bei einer schweren Unfallverletzung mit bleibenden gesundheitlichen Folgen finanziell abgesichert zu sein, sollte man sich nicht alleine auf die gesetzlichen Sozialversicherungen wie die gesetzliche Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung verlassen.
Denn diese sichern beispielsweise im Falle einer unfallbedingten Invalidität die dadurch entstehenden Einkommensausfälle, wenn überhaupt, nur unzureichend ab. So bietet zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit normalerweise gar keinen Versicherungsschutz. Und auch die gesetzliche Absicherung der Angehörigen, beispielsweise durch eine gesetzliche Witwen- oder/und Waisenrente – sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht – reicht nicht aus, um den Einkommenswegfall eines tödlich Verunfallten komplett zu kompensieren.
Lösungen für einen ausreichenden Einkommens- und Hinterbliebenenschutz gibt es jedoch von privaten Versicherern. Eine private Unfallversicherung gilt bei Unfällen weltweit und rund um die Uhr. Eine solche Police leistet unter anderem bei einer unfallbedingten Invalidität eine vereinbarte Kapital- und/oder Rentenzahlung an den Versicherten. Mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung lässt sich bei einer unfall- wie auch bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit das Einkommen absichern. Eine Lebensversicherung kann zudem für einen passenden Hinterbliebenenschutz sorgen.