(verpd) „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Jörg Asmussen. Er bezieht sich dabei auf eine Auswertung des GDV auf Datenbasis des Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs). Demnach sind rund 32.000 der seit dem Jahr 2000 insgesamt 2,7 Millionen neu entstandenen Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten entstanden.
Der GDV gibt an, dass die geltenden Bauvorschriften die Auswirkungen des Klimawandels nicht berücksichtigen. Insgesamt stünden aktuell 338.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten. Ermittelt wird die Gefährdung durch Hochwasser, die Stufen reichen von eins (geringe Gefahr) bis vier (sehr hohe Gefahr).
Der Verband forderte zudem, dass Wohngebäude-Versicherungen nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Den Baustein Hochwasser und Starkregen sollen demnach alle privaten Wohngebäudeversicherer in ihre Produkte integrieren.
„Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt, sofern Kunden nicht widersprechen“, teilt der Verband in einer Meldung mit. Dafür brauche es eine gesetzliche Grundlage.
Auf eine gesetzliche Pflicht braucht niemand zu warten. Jeder Hauseigentümer kann bereits einen umfassenden Schutz auch gegen Hochwasser und Überschwemmungen erhalten, von wenigen Ausnahmen in extrem gefährdeten Gebieten abgesehen.
Man muss sich nur dazu durchringen, einen entsprechenden Aufpreis für seine Wohngebäudeversicherung zu zahlen. Zu bedenken ist, dass entsprechende Schäden häufig auch dort eintreten, wo niemand damit rechnet.