(verpd) Immer noch glauben zahlreiche Bürger, dass die Einkommensabsicherung und der finanzielle Schutz, die der Staat zum Beispiel im Rahmen der Sozialversicherungen bietet, ausreichen, um bei einer Berufsunfähigkeit oder nach einem schweren Unfall finanziell gut abgesichert zu sein.
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hat die eigene finanzielle Handlungsfähigkeit für den Fall eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung nur unzureichend abgesichert. So haben 53 Prozent der erwachsenen Einwohner weder eine private Unfall- noch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung, wie eine Studie im Auftrag eines Versicherers zeigt.
Für die Untersuchung wurden 2.133 Personen ab 18 Jahren hierzulande vom Meinungsforschungs-Institut Yougov Deutschland GmbH befragt. Die Erhebung ist nach Angaben des Studienauftraggebers aktuell und repräsentativ.
Über gleichzeitig eine Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung verfügen acht Prozent. Weitere neun Prozent haben nur eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, 23 Prozent nur eine Unfallversicherung, so ein weiteres Umfrageergebnis
Ferner glauben 30 Prozent aller Befragten, dass sie für den Wegfall des laufenden Einkommens durch Unfall oder Krankheit eher gut bis sehr gut durch den Staat abgesichert sind. Je jünger, desto verbreiterter diese Fehlannahme: Bei den 18- bis 24-Jährigen glauben dies 49 Prozent, bei den über 55-Jährigen sind es 22 Prozent.
Tatsächlich gibt es jedoch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente schon seit Längerem nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Wer also nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen gesetzlichen Rentenanspruch für den Fall, dass er aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Nur im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Erwerbsminderung aufgrund eines körperlichen oder psychischen Leidens kann ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen, sofern der Betroffene bestimmte versicherungs-rechtliche Kriterien erfüllt. Unter anderem muss er vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und für drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Erwerbsminderung bedeutet in dem Fall, dass der Betroffene nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit die noch mögliche Erwerbstätigkeit erlernt oder bisher ausgeübt wurde, und auch, ob der Verdienst für diese Tätigkeit dem bisherigen Einkommen entspricht oder weit darunter liegt.
Doch selbst wenn man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt, liegt die Höhe deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Prinzipiell ist nämlich die maximale Höhe einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gemäß der Berechnungsformel unter der Hälfte des bisherigen Nettoerwerbseinkommens.
Ferner leistet eine gesetzliche Unfallversicherung nur für bestimmte Unfallarten wie Arbeits- und Wegeunfälle, nicht jedoch für Freizeitunfälle, die den Großteil der Unfälle ausmachen. Zudem haben einen gesetzlichen Unfallschutz nur bestimmte Personengruppen wie Schüler in der Schule und auf dem Schulweg, sowie Arbeitnehmer auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit und während der beruflichen Tätigkeit.
Auch sonst decken die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung für die dort Versicherten zwar einen Teil der medizinischen Kosten und Einkommensausfälle nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung ab, doch lange nicht alle.
Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch bei einem Beratungsgespräch klären, wie sich die möglichen finanziellen Folgen, die einem nach einer Berufsunfähigkeit oder einem Unfall trotz der Sozialversicherungen drohen, absichern lassen.