(verpd) Die Beitragshöhe der Autoversicherung richtet sich nach diversen Faktoren. Eine davon ist die voraussichtliche Fahrleistung, die man mit dem versicherten Kfz innerhalb eines Jahres absolviert. Wie eine Statistik belegt, nimmt nämlich unter anderem die durchschnittliche Unfallhäufigkeit mit zunehmender jährlicher Fahrleistung zu.
In fast jedem Antrag auf eine Kfz-Versicherung für ein Auto wird auch nach der Höhe der jährlichen Fahrleistung, also den voraussichtlich gefahrenen Kilometern innerhalb eines Kalenderjahres, gefragt. Denn seit Jahren belegen Statistiken, dass mit zunehmender Fahrleistung, nicht nur die Unfallhäufigkeit, sondern zum Teil auch die durchschnittliche Schadenhöhe je Unfall steigt.
Ein Beleg dafür ist die aktuelle gemeinschaftliche „Jahresgemeinschafts-Statistik Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung“. Sie wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) herausgegeben und beinhaltet keine Aufwendungen für die Schadenregulierung.
Die Statistik zeigt, für wie viele Unfallschäden, die in einem Jahr mit Autos bei Dritten verursacht wurden, die Kfz-Haftpflichtversicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommen mussten. Allein 2022 ereigneten sich knapp 2,23 Millionen solcher Kfz-Haftpflichtunfälle. Insgesamt waren rund 45,9 Millionen Wagen im Schnitt mindestens ein Jahr versichert. Pkws, die weniger als ein Jahr versichert waren, wurden anteilig gezählt.
Konkret lag die Unfallhäufigkeit im Jahr 2022 bei durchschnittlich 48 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassener Autos. Bei einer hohen Fahrleistung, steigt auch die Unfallhäufigkeit. So wurden pro 1.000 Pkws, die binnen eines Jahres weniger als 7.000 Kilometer gefahren wurden, nur 45 Haftpflichtschäden verursacht.
Pro 1.000 Autos mit einer jährlichen Fahrleistung zwischen 21.000 und unter 26.000 Kilometer lag die Unfallhäufigkeit bereits bei 54 Kfz-Haftpflichtunfällen. Bei den Vielfahrern, die mit ihrem Wagen jeweils mindestens 31.000 Kilometer pro Jahr unterwegs sind, waren es sogar 69 Kfz-Haftpflichtunfälle je 1.000 versicherte Autos mit entsprechender Fahrleistung. Allerdings zählen zu dieser Kategorie der Vielfahrer nur rund 346.200 Wagen.
Die meisten Fahrzeuge, nämlich fast 64 Prozent, zählen in die Wenigfahrer-Gruppe, denn sie weisen eine Fahrleistung von unter 13.000 Kilometer aus. Konkret waren dies: knapp 10,5 Millionen Autos mit weniger als 7.000 Kilometer Jahresfahrleistung (Unfallhäufigkeit 45), fast 9,2 Millionen Pkws ab 7.000 bis unter 10.000 Kilometerleistung pro Jahr (Unfallhäufigkeit 47) und 9,6 Millionen Wagen ab 10.000 bis unter 13.000 Jahreskilometerleistung (Unfallhäufigkeit 48).
Auch bei der durchschnittlichen Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden zeigt sich, dass Fahrer, die viel mit ihrem Auto unterwegs sind, häufiger höhere Schäden verursachen als Wenigfahrer. Im Schnitt lag die Schadenhöhe aller Kfz-Haftpflichtschäden, die mit einem Auto verursacht wurden, im Berichtsjahr bei 4.378 Euro.
Deutlich darüber – mit einer Ausnahme – liegen Fahrer, die mindestens 16.000 Kilometer oder mehr mit ihrem Pkw im Jahr zurücklegen. Bei einer Jahresfahrleistung von 16.000 bis unter 21.000 Kilometern lag die Schadenhöhe im Schnitt pro Kfz-Haftpflichtunfall bei 4.458 Euro, bei Autos, die zwischen 21.000 und unter 26.000 Kilometer pro Jahr fuhren, waren es 4.725 Euro und bei den Pkws mit 26.000 bis unter 31.000 Jahreskilometern sogar 4.777 Euro.
Nur bei den Vielfahrern ab 31.000 Kilometern pro Jahr lag die Schadenhöhe mit im Schnitt 4.365 Euro sogar unter dem Schadendurchschnitt aller Wagen. Zudem lag bei allen Wenigfahrern bis unter 16.000 Kilometer Jahresfahrleistung die Schadenhöhe unter oder minimal über dem Schadendurchschnitt aller Pkws. Die Statistik verdeutlicht damit, warum die Höhe des Versicherungsbeitrags unter anderem von der Fahrleistung abhängt.
Wer übrigens eine zu geringe Kilometerleistung nennt, riskiert eine Vertragsstrafe. Stellt der Kfz-Versicherer die Falschangabe fest, kann er auf Basis der tatsächlichen Werte den Beitrag neu berechnen, und die bisher zu wenig bezahlte Prämie nachfordern.
Hat der Versicherungsnehmer mit Absicht eine deutlich zu niedrige Fahrleistung angegeben, kann der Kfz-Versicherer aufgrund dieser Obliegenheitsverletzung eine Vertragsstrafe wie einen kompletten Jahresbeitrag zusätzlich verlangen.
Wer die Fahrleistung jedoch erheblich zu hoch angibt, zahlt unnötig viel Prämie. Daher sollte man sein Fahrverhalten möglichst realistisch einschätzen und bei Änderungen den Versicherer zeitnah informieren.
Manche Kfz-Versicherer zahlen auf Anfrage auch Beiträge zurück, wenn sich im Laufe des Jahres herausstellt, dass die kalkulierte Fahrleistung deutlich unterschritten wird.
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