(verpd) Laut einer aktuellen Studie reicht die gesetzliche Altersrente alleine nicht aus, um nach Renteneintritt den Lebensstandard zu halten. Nur zusammen mit einer betrieblichen und privaten Altersvorsorge ist eine gute finanzielle Altersabsicherung möglich. Allerdings besteht weiterhin großer Handlungsbedarf seitens der Politik, die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die gesetzliche Rente abzufedern.
Eine Investmentfonds-Gesellschaft hat das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg beauftragt, eine Projektion der zukünftigen Alterseinkünfte bei Renteneintritt von allen gesetzlich Rentenversicherten, die gegenwärtig zwischen 20 und 65 Jahre alt sind, in Form einer Studie zu erstellen. Die Studie basiert neben dem Mikrozensus auf sechs weiteren Datenquellen, darunter Stichproben der Rentenversicherten-Konten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Untersuchung bietet laut Studienautoren unter anderem einen differenzierten Überblick über die zukünftige Situation der Altersvorsorge in Deutschland auf Basis der aktuell geltenden Rahmenbedingungen. Laut Auftraggeber ergeben sich als Studienergebnis folgende vier Kernaussagen:
Insgesamt wurden alle drei Schichten der Altersvorsorge untersucht. „Das Schichtenmodell geht auf das im Jahr 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz zurück“, heißt es in der Studie.
Zur ersten Schicht zählen laut Studie die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständischen Versorgungen sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente). Zur zweiten Schicht gehören die betriebliche Altersversorgung, die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sowie die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages.
Die sonstigen Vorsorgeformen wie eine private Rentenversicherung oder sonstige Ersparnisse aus versteuertem Einkommen wie zum Beispiel Geldanlagen in Wertpapieren oder auf Sparbüchern werden zur dritten Schicht gezählt. „Die ersten beiden Schichten werden nachgelagert besteuert, während in der dritten Schicht aus bereits versteuertem Einkommen angespart wird“, wie in der Studie betont wird.
Die gegenwärtig 36 Millionen gesetzlich Rentenversicherten werden, wenn die bisherigen Rahmenbedingungen für die gesetzliche Rente sich nicht ändern, bei Renteneintritt eine gesetzliche Altersrente von durchschnittlich 47 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten.
Notwendig wären laut Studienautoren aber mindestens 60 Prozent, um den während des Arbeitslebens gewohnten Lebensstandard ohne Einschränkungen zu halten. Dies betreffe zurzeit knapp zwei Drittel der heute 20- bis 65-Jährigen. Mit Sparanstrengungen in der zweiten Schicht, beispielsweise durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente, könnte diese Gruppe einen großen Teil ihrer Versorgungslücke schließen, so eine Studienerkenntnis.
Im Zusammenspiel mit der ersten Schicht, also unter anderem der gesetzlichen Altersrente, würde sich das insgesamte Rentenniveau der betreffenden gesetzlich Rentenversicherten auf 63 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens erhöhen.
Insgesamt 42 Prozent der Personen, die berechtigt sind, einen Riester-Vertrag abzuschließen, um eine Förderung zu bekommen, haben nach Angaben der Studienautoren mittlerweile einen solchen Vertrag. Sie können damit ihre gesetzliche Rente im Durchschnitt um 14 Prozent des letzten Bruttoeinkommens aufstocken.
Dies sorge im Schnitt für die Sicherung des Lebensstandards. Von der zusätzlichen Vorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrages profitierten alle Einkommensschichten, insbesondere Niedrigverdiener, wie die Studienautoren weiter betonen.
Frauen erzielten mit der staatlich geförderten Vorsorge eine Ersatzquote von 16 Prozent und lägen damit sogar deutlich über der Quote der Männer (neun Prozent). Die Studie zeige, dass das System der Riester-Rente sozialpolitisch an der richtigen Stelle ansetzt, wie die Studienauftraggeber betonen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist laut der Studie in der zweiten Schicht der Weg mit der zweithäufigsten Beteiligung. Rund 19 Prozent der 20- bis 65-Jährigen haben hierüber Ansprüche und können damit 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Allerdings ist die Verbreitung sehr unterschiedlich.
Die betriebliche Altersversorgung wird laut Studie überwiegend von größeren Unternehmen mit entsprechend hohem Lohnniveau aktiv angeboten. Rund 41 Prozent der Menschen mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 2.000 Euro haben eine betriebliche Absicherung. Bei einem Einkommen von monatlich unter 1.100 Euro sind es dagegen nur noch knapp drei Prozent, wird berichtet.
Auch jüngere Personen (drei Prozent) und Frauen (15 Prozent) würden seltener über eine betriebliche Absicherung verfügen. Erberbstätige mit hohem Einkommen müssten laut Reinke in der dritten Schicht vorsorgen, um ihren Lebensstandard halten zu können. Denn aufgrund ihrer großen Lücke aus Schicht eins trotz privater Vorsorge in der zweiten Schicht könnten sie nur 56 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen.
Professor Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge sieht dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik, die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die gesetzliche Rente abzufedern.
„Die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rente mit einer Untergrenze des Rentenniveaus bei 48 Prozent sowie einer Deckelung der Beiträge auf 20 Prozent können nicht erhalten bleiben“, warnt der Rentenexperte. „Bei einem Festhalten an der doppelten Haltelinie über das Jahr 2025 hinaus werden die Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich steigen.“
Die Stellschrauben zur Lösung des Problems sind nach seiner Meinung entweder die Erhöhung des Bundeszuschusses oder des Renteneintrittsalters. Sei dies politisch nicht gewollt, bliebe nur die Absenkung des Rentenniveaus oder die Anhebung der Beiträge.
Wer für seine persönliche Situation wissen möchte, ob die voraussichtliche gesetzliche Rente ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, kann dies in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann klären.
Dieser kann unter Zuhilfenahme spezieller Computerprogramme ausführliche Berechnungen, die beispielsweise auch die Inflation berücksichtigen, durchführen.
Der Experte hilft auch bei der Frage, welche betrieblichen und individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen infrage kommen, wenn voraussichtlich eine Lücke zwischen dem zu erwartenden Renteneinkommen und dem eigentlich notwendigen finanziellen Bedarf besteht.