(verpd) Je nach Fahrleistungen kann sich der Beitrag für eine Kfz-Versicherung mehr als verdoppeln. Das zeigt eine Beispielrechnung. Das eigene Fahrverhalten im Auge zu behalten und Änderungen zu melden, ist sinnvoll. Denn wer mehr fährt, vermeidet so eine Vertragsstrafe und wer weniger unterwegs ist, spart Prämien ein.
Die Autoversicherer fragen ihre Kunden beim Vertragsabschluss stets nach der voraussichtlichen Jahresfahrleistung. Wenn sich diese ändert, sollte man seinen Versicherer darüber informieren.
Denn wenn man mehr Kilometer abreißt, als vertraglich vereinbart, droht eine Vertragsstrafe. Spätestens im Schadenfall drohen dann spürbare Verluste. Daher ist davon abzuraten, eine zu geringe Fahrleistung anzugeben.
Andererseits lohnt es sich, eine geringere als die veranschlagte Fahrleistung zu melden. Denn dadurch lassen sich die Versicherungsbeiträge mitunter kräftig senken. Wie viel Autofahrer sparen können, hat ein großer Versicherungsvermittler an einem Beispiel ausgerechnet.
Die Berechnungen basieren auf dem Fall eines 45-Jährigen und seit 20 Jahren schadenfreien Mannes in Halle. Er fährt privat und zur Arbeit einen VW Golf VII 1.0 TSi, Baujahr 2019. Versichert ist neben der Haftpflicht- eine Vollkasko-Versicherung mit 500 Euro Selbstbehalt.
Würde der Mann mehr als 31.000 Kilometer pro Jahr fahren, so würde die Versicherung im Durchschnitt fast 800 Euro im Jahr kosten. Bei 31.000 Kilometer sind es fast fünf Prozent weniger. Bei bis zu 26.000 Kilometern spart der Mann weitere 15 Prozent und zahlt unter 700 Euro.
Bei bis zu 12.000 Kilometern pro Jahr sinkt die Prämie auf unter 500 Euro, das sind 18 Prozent weniger als bei 16.000 Kilometern. Wer halb so viel fährt, spart in dem Beispiel weitere 15 Prozent.
Bei den meisten Autoversicherern gelten für die Beitragsberechnung gröbere Sprünge, meist 3.000 Kilometer. Dann ist typischerweise unerheblich, ob man 10.000 oder 11.000 Kilometer zurücklegt, weil es erst ab 12.000 Kilometern teurer und unter 9.000 Kilometern billiger wird. Was für den eigenen Vertrag gilt, kann man erfragen.
Vielfach ist absehbar, wenn sich die Intensität des Autofahrens ändert, zum Beispiel beim Umstieg auf das oder beim Wegfall des Homeoffice oder bei einem kürzeren oder längeren Arbeitsweg. Dann kann man jederzeit seinen Versicherer informieren und bekommt gegebenenfalls den Beitragsvorteil sofort.
Stellt man nachträglich fest, im Laufe des Jahres weniger gefahren zu sein, so kann man dies auch noch nachmelden. Viele Autoversicherer erstatten dann rückwirkend einen Teil der gezahlten Prämie.