(verpd) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist der Frage nachgegangen, ob mit einem Elektroauto weniger Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoschäden verursacht werden als mit dem gleichen Automodell, das durch einen Verbrennungsmotor angetrieben wird. Nur bei den Unfällen, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung leisten muss, gab es zum Teil signifikante Unterschiede.
Bei der Ermittlung des Beitrages der Kfz-Versicherung spielt auch die Typklasse, in der das zu versichernde Auto eingestuft ist, eine Rolle. Dies wiederum hängt davon ab, welche Schadensbilanz das Automodell im Vergleich zu allen anderen in Deutschland zugelassenen Pkw-Modellen hat.
Eine aktuelle Untersuchung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdeutlicht nun, warum das gleiche Automodell mit einem Elektromotor häufiger in eine günstigere Typklasse eingestuft ist als mit einem Verbrennungsmotor.
„Nach unserer aktuellen Statistik verursachen Modelle mit einem reinen Elektroantrieb in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Schnitt rund zehn bis 15 Prozent weniger oder weniger teure Schäden als ihre Zwillinge mit Diesel- oder Benzinmotoren, was sich in einer günstigeren Typklasse widerspiegelt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für die Auswertung hat der GDV 18 Modellpaare gebildet und deren Schadenbilanzen der vergangenen drei Jahre analysiert.
Als Beispiele listet der GDV die elektrisch betriebenen Fahrzeugmodelle VW Golf VII, Smart, Hyundai Kona und Hyundai Ioniq auf, die alle in eine bessere Typklasse eingestuft seien als baugleiche Modelle mit Verbrennermotor. Auch der BMW i3 weise eine bessere Typklasse auf als ein BMW 220i mit Benzinmotor.
Als Ausnahme wird der elektrisch betriebene Renault Zoe genannt (gleiche Typklasse wie der Renault Clio mit Verbrennungsmotor). Der Nissan Leaf mit Elektromotor habe gar eine schlechtere Bilanz als der vergleichbare Nissan Pulsar mit Verbrennermotor.
Als mögliche Ursache für die häufig günstigere Typklasseneinstufung reiner Elektroautos führt der Verband die bislang meist geringe Reichweite vieler Fahrzeuge an. Diese „könnte E-Autofahrer dazu animieren, möglichst batterieschonend und damit vorausschauend und eher langsam zu fahren“, so die GDV-Experten.
Der GDV hat zudem herausgefunden, dass die Elektroantriebe in der Vollkaskoversicherung keine signifikanten Auswirkungen haben.
Laut GDV sind die vorgenannten Ergebnisse „noch mit Unsicherheiten behaftet, da es aktuell vergleichsweise wenig Elektroautos gibt und die Fahrzeuge überwiegend jung sind“. Mit wachsendem Bestand (neue Käuferschichten sowie Daten zu älteren E-Fahrzeugen) ließen dann verlässlichere Aussagen treffen.
Übrigens: Einige Versicherer bieten speziell für Elektroautos nicht nur eine zusätzliche Absicherung von Akkuschäden, beispielsweise in Bezug auf Bedienfehler, eine Tiefenentladung oder eine Überladung, sondern auch Sonderrabatte beziehungsweise vergünstigte Versicherungsbeiträge.