Wenn man die Kfz-Versicherung wechseln will

(verpd) Aktuell locken wieder zahlreiche Werbeversprechen mit attraktiven Ersparnissen, wenn man seine Kfz-Versicherung wechselt. Die meisten Kfz-Policen können bis zum 30. November gekündigt werden, sodass der Wechsel zu einem neuen Anbieter bis zum 1. Januar 2025 möglich ist. Allerdings sollten Wechselwillige genau prüfen, ob das günstigere Angebot auch den gleichen oder einen besseren Versicherungsschutz bietet als die bisherige Police. Andernfalls könnte sich eine vermeintliche Ersparnis im Schadenfall als kostspielig erweisen.

Schon seit längerem gilt: Je nach Kfz-Versicherer und Tarif unterscheidet sich nicht nur die Versicherungsprämie, sondern auch der angebotene Versicherungsumfang deutlich, was die Vergleichbarkeit der Angebote erschwert.

Kfz-Haftpflichtschutz …

Schon bei der Kfz-Haftpflichtversicherung – die Pflichtversicherung für jeden, der ein Auto auf öffentlichen Straßen nutzt – kann es je nach Versicherer und angebotenem Kfz-Tarif deutliche Unterschiede geben. Grundsätzlich übernimmt jede Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten wie Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden eines Unfallgegners, die mit dem versicherten Pkw verursacht wurden. Sie wehrt zudem unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Erheblich unterscheiden können sich jedoch je nach Kfz-Versicherer und -Tarif die vereinbarten Versicherungssummen, die der Kfz-Versicherer im Schadenfall maximal übernimmt. Generell gilt, je höher die vereinbarte Versicherungssumme, desto besser. Denn reicht im Schadenfall die Versicherungssumme nicht aus, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter den restlichen Schaden selbst bezahlen.

Angeboten werden von den gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungssummen je Schadenfall, nämlich 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden, bis hin zu hohen pauschalen Versicherungssummen. Häufig offeriert werden zum Beispiel pauschal 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, davon acht oder 15 Millionen je geschädigte Person.

… mit Zusatzfeatures

Bei einigen Kfz-Haftpflichtpolicen sind weitere Risiken eines Pkw-Halters oder -Fahrers durch eine Mallorca-Police, eine Fahrerschutzversicherung, einen Auslandsschutz und/oder einen Schutzbrief kostenlos im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtpolice versichert. Bei anderen werden einige dieser Zusätze zum Teil optional gegen Aufpreis oder auch gar nicht angeboten.

Zum Beispiel übernimmt bei einem Auslandsschutz die eigene Kfz-Versicherung die Schadenabwicklung eines Unfalles im Ausland, den man nicht selbst verursacht hat. Sie ersetzt dabei den eigenen Schaden so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

Bei Auslandsunfällen muss der Unfallverursacher nämlich nur das ersetzen, was im jeweiligen Land gesetzlich vorgegeben ist, und das kann deutlich weniger sein als in Deutschland. So werden beispielsweise nicht in allen Ländern durch einen Kfz-Unfall erlittene Wertminderungen oder für die Zeit der Unfallreparatur notwendige Mietwagenkosten ersetzt.

Wie der Kaskoschutz abweichen kann

Große Unterschiede gibt es auch beim Versicherungsumfang der Voll- oder Teilkaskoversicherung. So sind beispielsweise in einigen Teilkaskotarifen nur Unfälle mit Haarwild wie Rehen, Füchsen und Wildschweinen versichert, während andere auch Kollisionen mit anderen Tierarten wie Hunden, Vögeln und Pferden abdecken. Zudem sind bei manchen Teilkaskotarifen Marderbissschäden kostenlos mitversichert.

Bei anderen kostet dies einen Aufpreis oder ein Einschluss ist gar nicht möglich. Im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung bieten einige Kfz-Versicherer zudem eine Neuwertklausel kostenlos oder gegen Aufpreis an. Je nach Vereinbarung wird dann bei einem Unfall statt des Zeitwertes der Neuwert nach einem Totalschaden erstattet, selbst wenn sich der Unfall bis zu sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monate nach dem Kauf ereignet hat.

Übrigens kann ein Kfz-Versicherer bei einem grob fahrlässig vom Kfz-Fahrer verursachten Schaden am eigenen Pkw die Kaskoschadenleistung kürzen. Die Höhe der Kürzung erfolgt dann anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man wegen einer überhöhten Geschwindigkeit einen Unfall verschuldet hat.

Es gibt aber Policen mit einer Vereinbarung, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss, mitversichert sind.

Allgemeine Unterschiede je Kfz-Police

Je nach Versicherer gibt es neben den Details zum Versicherungsumfang noch weitere Unterschiede. So kann die Höhe des für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts (SFR), die sich in der Regel nach der Anzahl der schadenfreien Jahre richtet und mit der die Prämienhöhe berechnet wird, bei jedem Kfz-Versicherer anders sein.

Bei manchen Kfz-Versicherern entsprechen fünf schadenfreie Jahre (Schadenfreiheitsklasse SF 5) 46 Prozent, bei anderen sind es dagegen 38 Prozent, die von der Grundprämie zu zahlen sind. Unterschiede gibt es auch bei der SFR-Einstufung von Zweitwagen.

Einige Kfz-Versicherer räumen bei bestimmten Kfz-Tarifen ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auch einen Rabattschutz ein, das heißt, selbst nach einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden ändert sich zum Beispiel der bisherige Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr nicht. Bei anderen Versicherern gibt es solche Vereinbarungen nicht.

Vorsicht vor Rabatten, deren Kriterien man nicht erfüllt

Besonderes Augenmerk beim Tarifvergleich sollte man auf die verschiedenen von den Kfz-Versicherern eingeräumten Rabatten legen. Die Palette ist vielfältig: vom Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Nutzerkreisrabatt bis hin zum Wenigfahrerrabatt und anderen.

Werden die Kriterien für einen in Anspruch genommenen Rabatt nicht erfüllt, kann der Versicherer eine Beitragsnachzahlung fordern und/oder eine volle Jahresprämie als Strafe verlangen. Wer beispielsweise angibt, nur selbst zu fahren, sollte dies auch konsequent einhalten.

Die genannten Differenzen im Versicherungsumfang zeigen, wie wichtig es ist, vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung die Angebote detailliert mit der bisherigen Police zu vergleichen.

Kündigungsfrist

Anders als bei vielen anderen Versicherungspolicen, beginnt bei einer Kfz-Versicherung das neue Versicherungsjahr jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Wer seine Kfz-Police kündigen möchte, um zu einem anderen Versicherer zu wechseln, sollte das Kündigungsschreiben bis zu 30. November beim bisherigen Kfz-Versicherer eingesandt haben, denn die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsablauf.

Wichtig ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz des neuen Kfz-Versicherungsvertrages nahtlos ab dem Ende des Vorvertrages – also in der Regel ab dem 1. Januar – beginnt.

Der bisherige und der neue Kfz-Versicherer informieren in der Regel bei einem Versichererwechsel nach Kündigung beziehungsweise Antragstellung automatisch die Zulassungsstelle über die Beendigung des alten und den Beginn des neuen Versicherungsschutzes, das heißt der Kfz-Halter muss selbst keine neue Versicherungsbestätigung bei der Zulassung einreichen.

Prämienoptimierung ohne Wechsel

Nicht immer ist jedoch ein Wechsel notwendig, um Prämien einzusparen. Wer zum Beispiel seine Zahlweise von unterjährig auf jährlich ändert oder Prämienrabatte, die der jeweilige Versicherer anbietet, konsequent nutzt – vorausgesetzt die Kriterien dazu sind erfüllt –, kann oft einige Prozente einsparen. In manchen Fällen ist es auch sinnvoll, zu prüfen, inwieweit die bisher angegebenen Kriterien zu Fahrer und Fahrverhalten noch zutreffen.

Nicht immer stimmen zum Beispiel die zu Beginn des Kfz-Vertrages angegebenen Fahrleistungen hinsichtlich der gefahrenen Kilometer pro Jahr mit den tatsächlichen Werten überein. Wer beispielsweise erheblich weniger binnen eines Jahres fährt als bisher angegeben, für den kann die Prämie deutlich günstiger werden, wenn er die tatsächlichen Werte dem Versicherer meldet.

Oftmals ändern sich auch die angegebenen Kriterien der Kfz-Fahrer, die das Fahrzeug nutzen. Nutzen beispielsweise volljährige Kinder des Versicherungsnehmers das Fahrzeug mit, spielt es durchaus eine Rolle, wenn diese das 23. oder 25. Lebensjahr vollendet haben. Denn auch dann wird die Kfz-Versicherungsprämie günstiger. Das gleiche gilt, wenn vielleicht anders als noch vor ein oder zwei Jahren kein anderer mehr das Auto fährt außer der Versicherungsnehmer.

Häufig ist es daher sinnvoll, vor einem Wechsel den bisherigen Kfz-Versicherer oder den Versicherungsvermittler nach einer Prämienoptimierung zu fragen.

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