Wie bis 2038 das Rentenniveau sinkt und der Beitragssatz steigt

(verpd) Derzeit beträgt das Rentenniveau der gesetzlichen Altersrente 48,0 Prozent. Doch diese Höhe wurde in diesem Jahr nur erreicht, da aktuell eine gesetzliche Haltelinie einen niedrigeren Wert verhinderte. Ohne gesetzliche Regelungen fällt laut Modellrechnungen des aktuellen Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung das Rentenniveau bis 2038 auf 45,2 Prozent. Zudem muss künftig mit einem deutlich höheren Beitragssatz, den gesetzlich Rentenversicherte und deren Arbeitgeber zu entrichten haben, gerechnet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jüngst den neuesten Rentenversicherungsbericht 2024 der Bundesregierung veröffentlicht. Unter anderem gibt der Bericht einen Überblick über das aktuelle und laut Vorausberechnungen bis 2038 zu erwartende Rentenniveau, auch Sicherungsniveau vor Steuern genannt, eines Standardrentners.

Ein Standardrentner ist ein Musterrentner, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlte, bis er in Rente gegangen ist. Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48,0 Prozent.

Ohne eine gesetzliche Haltelinie, die es seit 2019 gemäß des damals in Kraft getretenen Rentenpakets I gibt, und nun erstmals zum 1. Juli 2024 zur Anwendung kommen musste, wäre das Rentenniveau noch niedriger.

Rentenpaket I hält nur bis 2025 Rentenniveau bei 48 Prozent

Konkret ist gemäß dem Rentenpaket I in § 154 Absatz 3 SGB VI (Viertes Sozialgesetzbuch) festgelegt, dass bis einschließlich 2025 der Rentenbeitragssatz höchstens 20,0 Prozent beträgt und das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48,0 Prozent sinkt.

Auch im Jahr 2025 wird die Haltelinie greifen, das heißt, das Rentenniveau würde ohne diese Regelung unter 48,0 Prozent sinken, wie den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts zu entnehmen ist. „Die Vorausberechnungen sind reine Modellrechnungen und nicht als Prognosen zu verstehen“, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

Gibt es für die Jahre ab 2026 keine entsprechende Regelung zu einer möglichen Haltelinie, wird laut den Modellrechnungen das Rentenniveau bis 2038 auf 45,2 Prozent absinken.

Zwar war im Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes – dem sogenannten Rentenpaket II – eine solche Haltelinie für das Mindestrentenniveau von 48,0 Prozent bis einschließlich Juni 2040 vorgesehen. Doch der bereits vom Kabinett der damaligen Ampelregierung beschlossene Gesetzesentwurf erreicht im Bundestag aktuell keine Mehrheit mehr und wird somit voraussichtlich nicht in Kraft treten.

Rentenbeitragssatz könnte bis 2038 auf über 21 Prozent steigen

Während das Rentenniveau sinkt, müssen die Beitragszahler mit steigenden Beiträgen zur GRV rechnen. Der Rentenbeitragssatz, den Arbeitgeber und gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen müssen, liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Auch in 2025 und 2026 soll sich hieran nach den Modellrechnungen zufolge nichts ändern.

Laut dem Rentenversicherungsbericht ist gemäß den Vorausberechnungen davon auszugehen, dass ohne den Regelungen des Rentenpaketes II der Beitragssatz bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibt. Danach ist den Modellrechnungen zufolge mit einem Anstieg auf 19,8 Prozent im Jahr 2028, auf 20,0 Prozent bis zum Jahr 2030 und auf 21,4 Prozent bis 2038 zu rechnen.

Wäre das Rentenpaket II in Kraft getreten, hätte der Beitragssatz bis 2026 bei 18,6 Prozent gelegen und wäre dann in 2027 auf 18,9 Prozent, in 2028 auf 19,9 Prozent, bis 2030 auf 20,4 Prozent und bis 2038 auf 22,3 Prozent gestiegen, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

Bundesministerium rät zur zusätzlichen Altersvorsorge

„Der demografische Wandel stellt mit dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre in die Rentenbezugsphase eine Herausforderung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dar“, wie im BMAS-Webauftritt betont wird. Schon seit Jahren erhält ein Standardrentner weniger als die Hälfte seines Arbeitslohns als gesetzliche Altersrente.

In den wenigsten Fällen reicht die gesetzliche Altersrente allein aus, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Beschäftigten nicht die Kriterien eines Standardrentners bei Renteneintritt erfüllen und somit deren Rentenniveau noch niedriger sein wird.

Das BMAS rät in seinem Webauftritt zur zusätzlichen Altersvorsorge: „Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten kann, was sie heute leistet.“

Weiter heißt es: „Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet die Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen im Alter zu erzielen. Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.“ Ein Versicherungsexperte kann aufzeigen, welche private und/oder staatlich geförderte Altersvorsorge individuell passend ist.

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