(verpd) Letztes Jahr sind wieder deutlich mehr Pkws dauerhaft abhandengekommen als im Jahr zuvor. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fall- und Belastungszahlen allerdings weiterhin erheblich. In beiderlei Hinsicht liegt Berlin an der Spitze. Dies geht aus dem „Bundeslagebild 2022 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts hervor.
Die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws ist im vergangenen Jahr um fast ein Fünftel auf 14.611 gestiegen. Dies ist dem „Bundeslagebild 2022 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) zu entnehmen.
Wegen korrigierter Erfassungsmodalitäten ist die vorgenannte Zahl mit den in den beiden Vorjahren veröffentlichten Daten nicht zu vergleichen.
Die Auswertung beruht auf Zahlen der Polizeilichen Informationssysteme (Inpol-Sachfahndung) und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie den Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), der großen deutschen Fahrzeugvermietungs-Unternehmen und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Direkte Vergleiche mit den Zahlen aus der aktuellen PKS 2022 sind nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass in dem Statistikmaterial zur PKS alle polizeilich erfassten Diebstahlsdelikte von Kraftwagen (inklusive unerlaubter Ingebrauchnahme) aufgelistet werden. Zu den Kraftwagen zählen allerdings nicht nur Pkws, sondern unter anderem auch Omnibusse und Lkws. Im Bundeslagebild geht es hingegen nur um Pkws, also eine Teilmenge der Kraftwagen.
Zudem werden im Lagebild nur solche Diebstähle („dauerhaft abhandengekommen“) erfasst, die „im Laufe des Berichtsjahres entwendet, unterschlagen und anderweitig betrügerisch erlangt wurden und auch noch am Jahresende zur Sachfahndung in Inpol ausgeschrieben sind“, heißt es in dem Bundeslagebild. Unterschlagene Pkws und sonstige Kraftwagen werden in der PKS unter eigenen Straftatenschlüsseln statistisch erfasst.
Bei den Pkw-Gesamtfahndungs-Notierungen, also der Anzahl der Autos, die als gestohlen gemeldet wurden und entweder verschwunden geblieben sind oder wiedergefunden wurden, zeigt sich ein ähnliches Bild. Deren Zahl erhöhte sich 2022 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls kräftig – und das mit fast einem Drittel auf 40.315 Pkws sogar deutlich stärker.
Auf der anderen Seite ist der Gesamtzulassungsbestand nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts zum 1. Januar 2023 um circa 0,5 Prozent auf 48,8 Millionen Autos gestiegen. Dabei erhöhte sich die Zahl der Elektrowagen um fast zwei Drittel auf eine Million Pkws. Bei den Plug-in-Hybrid-Autos ging es immerhin noch um die Hälfte (auf fast 865.000) nach oben.
Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern verlief der BKA-Publikation zufolge sehr uneinheitlich. Die absoluten Zahlen reduzierten sich nur im Saarland (minus 5,4 Prozent auf 87 Taten) sowie mit jeweils minus 1,1 Prozent in Sachsen (auf 523) und Rheinland-Pfalz (auf 280).
In allen anderen Ländern waren bis auf in Bremen (plus 4,5 Prozent auf 116 Fälle) und in Bayern (plus 8,3 Prozent auf 612) Zunahmen im zweistelligen Prozentbereich zu beobachten. Am stärksten fielen diese in Berlin (plus fast 30 Prozent auf 3.833) und Sachsen-Anhalt (plus annähernd ein Viertel auf 471) aus.
Bundesland | 2021 | 2022 | Veränderung in Prozent |
---|---|---|---|
*Pkws der Bundespolizei und der Zollfahndung, Datenquelle: Bundeslagebild 2022, Bundeskriminalamt | |||
Baden-Württemberg | 647 | 717 | +10,8 |
Bayern | 565 | 612 | +8,3 |
Berlin | 2.965 | 3.833 | +29,3 |
Brandenburg | 866 | 1.053 | +21,6 |
Bremen | 111 | 116 | +4,5 |
Hamburg | 808 | 971 | +20,2 |
Hessen | 675 | 770 | +14,1 |
Mecklenburg-Vorpommern | 173 | 214 | +23,7 |
Niedersachsen | 844 | 1.011 | +19,8 |
Nordrhein-Westfalen | 2.718 | 3.286 | +20,9 |
Rheinland-Pfalz | 283 | 280 | -1,1 |
Saarland | 92 | 87 | -5,4 |
Sachsen | 529 | 523 | -1,1 |
Sachsen-Anhalt | 377 | 471 | +24,9 |
Schleswig-Holstein | 393 | 471 | +19,8 |
Thüringen | 168 | 190 | +13,1 |
Bund* | 1 | 6 | +500,0 |
Gesamt | 12.215 | 14.611 | +19,6 |
Ein Blick auf die sogenannte Belastungszahl (Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkw gemäß Informationssystem der Polizei je 100.000 zugelassene Fahrzeuge im jeweiligen Bundesland) offenbart ebenfalls große Unterschiede zwischen den Ländern. Bundesweit sind 30 Pkws je 100.000 zugelassene Autos letztes Jahr verschwunden.
Deutlich unter dem Bundesschnitt die Werte in Bayern (sieben), Baden-Württemberg (zehn), Rheinland-Pfalz (elf) und im Saarland (13). Besonders hohe Werte standen andererseits in den beiden Stadtstaaten Berlin (308) und Hamburg (119) zu Buche. Überdurchschnittlich hohe Belastungszahlen hatten zudem Nordrhein-Westfalen (31), Bremen (39), Sachsen-Anhalt (39) und Brandenburg (72).
Bundesland | 2021 | 2022 | Veränderung in Prozent |
---|---|---|---|
*Pkws der Bundespolizei und der Zollfahndung, Datenquelle: Bundeslagebild 2022, Bundeskriminalamt | |||
Baden-Württemberg | 9 | 10 | +11,1 |
Bayern | 7 | 7 | 0 |
Berlin | 239 | 308 | +28,9 |
Brandenburg | 59 | 72 | +22,0 |
Bremen | 37 | 39 | +5,4 |
Hamburg | 99 | 119 | +20,2 |
Hessen | 18 | 20 | +11,1 |
Mecklenburg-Vorpommern | 20 | 24 | +20,0 |
Niedersachsen | 17 | 21 | +23,5 |
Nordrhein-Westfalen | 26 | 31 | +19,2 |
Rheinland-Pfalz | 11 | 11 | 0 |
Saarland | 14 | 13 | -7,1 |
Sachsen | 24 | 24 | 0 |
Sachsen-Anhalt | 31 | 39 | +25,8 |
Schleswig-Holstein | 23 | 27 | +17,4 |
Thüringen | 14 | 16 | +14,3 |
Bund* | 2 | 4 | +100,0 |
Gesamt | 25 | 30 | +20,0 |
Die Autoren des Bundeslagebildes erläutern zum Hintergrund: „Die ebenfalls hohen Belastungszahlen in den nordöstlichen Ländern wie Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg sind auf die kurzen Verbringungswege gestohlener Fahrzeuge in die östlich angrenzenden Staaten zurückzuführen.“
Die Experten des BKA erklären weiter: „Auch die Entwendungszahlen in den westlichen Flächenländern sind deutlich angestiegen. Oftmals werden die Fahrzeuge in nahe gelegene Häfen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch in den Niederlanden, Belgien und Frankreich, für den Weitertransport verbracht.“
Wer übrigens für sein Auto eine Voll- oder auch nur eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Diebstahl des Pkws den Schaden ersetzt. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Diebstahl erfolgt in der Vollkaskoversicherung keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts.
Die Kasko-Versicherung erstattet bei Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). Einige Versicherer bieten für bis zu zwölf oder 24 Monate alte Fahrzeuge auch eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel an.