Wo Rauchmelder installiert sein müssen

(verpd) In Deutschland besteht mittlerweile in allen privat genutzten Wohnungen und Häusern eine Rauchmelderpflicht. Allerdings gelten je nach Bundesland, sowohl hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Installation und Wartung als auch der genauen Positionierung der Rauchmelder unterschiedliche Regelungen.

In den vergangenen zehn Jahren starben jährlich zwischen 300 bis 400 Personen in Deutschland durch Brände oder den dabei entstehenden Rauch, wie Daten des gemeinnützigen Vereins Forum Brandrauchprävention e.V. belegen. Besonders gefährlich wird es nachts, da ein Großteil der Opfer im Schlaf von den Bränden überrascht werden.

Zumal laut Experten in weit über 80 Prozent der Fälle nicht das Feuer, sondern der giftige Rauch, der bei einem Brand entsteht, zum Tod führt. Der Grund: Das im Brandrauch enthaltene geruchslose Kohlenmonoxid führt innerhalb kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit bis hin zum Ersticken. Zudem sind im Rauch diverse giftige und damit gesundheitsschädliche Substanzen enthalten, die zum Beispiel die Lunge schädigen können.

In diesen Räumen müssen Rauchmelder vorhanden sein

Da der Geruchssinn im Schlaf kaum aktiv ist, nehmen Betroffene einen Brand und den Brandrauch oft nicht rechtzeitig wahr. Rauchmelder können hier entscheidend sein, denn sobald Rauch in die Detektorkammer des Geräts eindringt, ertönt ein lautes Alarmsignal. In der Regel bleibt den Bewohnern dann etwa zwei Minuten Zeit, um sich vor der tödlichen Gefahr in Sicherheit zu bringen.

Mittlerweile müssen deutschlandweit in allen selbstgenutzten oder vermieteten Wohnungen und Häusern Rauchmelder installiert sein. Es reicht jedoch nicht aus, nur einen Rauchmelder pro Wohnung zu installieren. Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben vor, dass die kleinen Lebensretter in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und in allen Fluren, die als Rettungs- oder Fluchtwege aus den Aufenthaltsräumen dienen, angebracht sein müssen.

Zusätzlich gilt in Berlin und Brandenburg, dass auch in allen Aufenthaltsräumen, wie Wohn- oder Arbeitszimmern, Rauchmelder installiert werden müssen. Ausgenommen davon sind jedoch Küchen und Bäder, da dort häufig Dampf und Feuchtigkeit Fehlalarme auslösen könnten.

Experten empfehlen generell, alle Wohnräume – mit Ausnahme von Bad und Küche – entsprechend auszustatten, um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die Rauchmelder sollten mittig an der Decke des jeweiligen Zimmers angebracht werden Dabei ist, wenn möglich, ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zu allen Einrichtungsgegenständen und Wänden einzuhalten.

Installation und Wartung der Lebensretter

Zuständig für die Installation der Rauchmelder ist laut der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forums Brandrauchprävention e.V. der Eigentümer oder der Vermieter der Immobilie. Grundsätzlich sind defekte Rauchmelder umgehend auszutauschen. Zudem müssen auch funktionsfähige Rauchmelder nach der Anwendungsnorm DIN-Norm 14676 spätestens alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Zuständig für den Austausch ist ebenfalls der Eigentümer oder der Vermieter.

Für die Wartung, insbesondere für den jährlichen Funktionstest und das Ersetzen der Batterien, gelten unterschiedliche Regelungen. In sechs Bundesländern, nämlich in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Eigentümer oder Vermieter auch für die Wartung zuständig. In allen anderen Bundesländern kann diese Verantwortung per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.

Allerdings bleibt der Vermieter in jedem Fall verpflichtet, sicherzustellen, dass die vereinbarten Wartungsaufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden. Ein kostenlos im Webauftritt des Forums Brandrauchprävention e.V. downloadbares Wartungsprotokoll zeigt, wie und was bei der Wartung geprüft werden soll, und hilft zudem zu dokumentieren, dass die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Weitere detaillierte Informationen zu den landesspezifischen Regelungen, den Installationshinweisen und den Kostenübertragungen enthält das Webportal Rauchmelder-lebensretter.de und die downloadbare Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung der genannten Initiative.

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