Zeit, die Hausapotheke auf Vordermann zu bringen

(verpd) Wenn passende Arzneimittel im Haushalt verfügbar sind, lassen sich viele Symptome und alltägliche Beschwerden rasch behandeln. Allerdings ist es wichtig, regelmäßig den Zustand der Präparate zu überprüfen, da abgelaufene oder unsachgemäß gelagerte Medikamente im schlimmsten Fall gesundheitsschädlich sein können. Experten geben Empfehlungen, worauf dabei besonders geachtet werden sollte.

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) empfiehlt, den Bestand der Hausapotheke mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Laut Dr. Hannes Müller, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der ABDA, ist es dabei besonders wichtig, „abgelaufene, unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel auszusortieren und gleichzeitig zu überprüfen, ob für Notfälle die richtigen Arzneimittel griffbereit sind.“

Außerdem sollte die Auswahl der Medikamente für die Hausapotheke an die individuellen Bedürfnisse der Haushaltsmitglieder angepasst werden. Faktoren wie Alter oder chronische Erkrankungen spielen dabei eine wesentliche Rolle. So benötigen Familien mit kleinen Kindern andere Arzneien als Senioren. Eine grundlegende Checkliste für eine gut ausgestattete Hausapotheke stellt die ABDA in ihrem Webportal zur Verfügung.

Trocken und für Kinder unzugänglich lagern

Die Lagerung der Arzneimittel muss gemäß den Vorgaben auf dem Beipackzettel erfolgen. So sollten beispielsweise Medikamente, die trocken gelagert werden müssen, nicht im feuchten Badezimmer aufbewahrt werden. Andere, die kühl zu lagern sind, gehören in den Kühlschrank.

Darüber hinaus ist es essenziell, Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet in seinem Webportal zusätzliche Hinweise zur richtigen Lagerung von Medikamenten.

Haltbarkeit ist begrenzt, selbst bei Verbandsmaterialien

Abgelaufene Arzneimittel sind konsequent zu entsorgen, da sie unwirksam oder sogar schädlich sein können. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf der Verpackung oder dem Beipackzettel angegeben. Ist eines von beiden verloren gegangen und man weiß nicht mehr, wofür das Medikament vorgesehen ist oder wie lange es haltbar ist, sollte es ebenfalls entsorgt werden.

Tipp: Wenn das Haltbarkeitsdatum bekannt ist, aber der Beipackzettel fehlt, können die Gebrauchsinformationen auf dem Webportal www.patienteninfo-service.de abgerufen werden.

Außerdem gibt es klare Anzeichen, wenn Medikamente unbrauchbar geworden sind: Arzneimittel wie Salben, Cremes oder Zäpfchen, die eine veränderte Farbe oder Konsistenz aufweisen, sowie Tabletten mit Rissen oder Arzneien mit verändertem Geruch sollten entsorgt werden. Das gilt auch für aufgeblähte Verpackungen. Die Haltbarkeit einiger Präparate, etwa Augentropfen oder Hustensäfte, ist nach dem Öffnen oft ebenfalls begrenzt.

Der Beipackzettel enthält hierzu detaillierte Angaben, einschließlich der Information, ob das Präparat im Kühlschrank aufzubewahren ist oder nicht. Um sicherzugehen, ist es hilfreich, das Datum des erstmaligen Öffnens auf der Verpackung zu notieren. Selbst Verbandmaterialien wie Pflaster, Kompressen oder Wundverbände sollten regelmäßig ausgetauscht werden, da deren Klebekraft und Sterilität nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht mehr garantiert sind.

Ab in den Müll, oder doch nicht?

Bei der Entsorgung von Arzneimitteln rät das BMG, diese in den Hausmüll zu geben, sofern keine speziellen Sammelstellen verfügbar sind. Manche Apotheken nehmen abgelaufene Medikamente freiwillig zurück, und in einigen Regionen gibt es sogar spezielle Medi-Tonnen, Schadstoffmobile oder Sammelstellen für Arzneimittel.

Nähere Informationen zur Entsorgung sind auf dem Portal www.arzneimittelentsorgung.de der Dechema Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. abrufbar, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird.

Wichtig: Arzneimittel dürfen nicht über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie in flüssiger Form, als Tablette oder Zäpfchen vorliegen.

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